Landtag, 20. Sitzung vom 24.02.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 35
vielleicht. 2022 haben wir immerhin 6.000 geförderte Fertigstellungen im geförderten Wohnbau.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Wir haben schon einiges dazu gehört. Es ist natürlich ein Problem, es klaffen ein bisserl die Wohnbauleistung und der Bevölkerungszuwachs in Wien auseinander, der ja nicht absehbar geringer werden wird, zumindest schätze ich das so ein, jetzt haben wir bald die zwei Millionen. Ob das jetzt wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, darüber scheiden sich vielleicht auch die Geister, aber es ist nun mal so.
Mich würde interessieren: Wir haben gehört, es wurde diese Neubauverordnung novelliert. Wir haben das Problem mit der Zinslandschaft, schwer abschätzbar, aber womöglich auch ein Problem, das sehe ich auch so. Können Sie irgendwie einschätzen, wie diese Wohnbauförderungsleistung weitergeht, wie diese Ausnützung der Wohnbauförderung sich weiterentwickeln wird? Wird das weiter rückläufig werden oder geht das wieder nach oben? Was glauben Sie, oder wie schätzen Sie das als Vollziehungsorgan ein?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um die Antwort.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Kollege Kowarik!
Ja, ich kann es wirklich nur einschätzen, denn ich habe auch keine Glaskugel und kann wirklich voraussagen, wie es ist. Es kann sein, dass in zwei Jahren wieder alles anders ist.
Was ich wirklich sagen kann, ich möchte es nochmals betonen: Wir haben zu Beginn des Jahres sehr rasch reagiert, wie die Bauträger aufgestanden sind und gesagt haben, mit dieser Wohnbauförderung schaffen wir es nicht mehr, deshalb 300 EUR mehr. Das ist nicht nichts, 300 EUR/m² mehr, die Förderung klimaschonender Maßnahmen. Das ist, was ich auch bei Kollegen Prack bei der Beantwortung gemeint habe: Wir werden es ganz sicher im Auge behalten. Mittelfristig wird sich die Zinsenlage niederschlagen, und da müssen wir dann als Stadt natürlich wieder reagieren.
Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP-246215-2023-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Taborsky gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. [Die bisherige Tätigkeit der aktuellen Untersuchungskommission (UK) betreffend die Wien Energie („SPÖ-Finanzskandal-UK“) zeigt einen deutlichen Reformbedarf bei den Verfahrensbestimmungen in der Wiener Stadtverfassung auf. Insbesondere benötigen Anforderungen der UK an die Stadtverwaltung bzw. Stadtregierung betreffend Akten- und Dokumentenübermittlungen eine eigene, präzise landesgesetzliche Grundlage (idealerweise kombiniert mit dem Instrument des grundsätzlichen Beweisbeschlusses zu Beginn der UK-Tätigkeit), um nicht den relativ umständlichen und unverbindlichen Umweg des Amtshilfeverfahrens gehen zu müssen. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen?]
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Taborsky! Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für die Frage. Zunächst möchte ich an der Stelle schon freundlich aber bestimmt anmerken, dass die vorliegende Anfrage die hiesige Landesgesetzgebung betrifft, für die ja bekanntlich der Landtag und nicht ein einzelner Landesrat oder der Landeshauptmann verantwortlich ist. Diskussionen darüber, was der Landesgesetzgeber zukünftig ändern sollte, ändern kann, welche Änderungen angebracht oder notwendig erscheinen, bleiben natürlich auch diesem Organ überlassen.
Nichtsdestotrotz antworte ich natürlich gerne auf die Frage, zuerst einmal mit dem Hinweis darauf, dass viele Bestimmungen ja bekanntlich erst vor Kurzem - ich meine die Bestimmungen in der Wiener Stadtverfassung betreffend die Untersuchungskommission respektive die Untersuchungsausschüsse auf Landesebene - geändert worden sind, nämlich Ende 2021. Ziel dieser Änderungen war eine klare Stärkung wichtiger Kontrollinstrumente.
Ich darf vielleicht die Eckpunkte noch einmal kurz aufzählen: Zum einen war es die Reduktion des Einsetzungsquorums auf 25 Mitglieder des Gemeinderats oder Landtags, die Sicherstellung, dass jede im Gemeinderat beziehungsweise Landtag vertretene wahlwerbende Partei auch mit zumindest einem Mitglied vertreten ist, die Neureglung der Besetzung des Vorsitzes und seiner oder ihrer Stellvertretung, die Verankerung einer Zuständigkeit zur Prüfung von Anträgen an die Untersuchungskommission beziehungsweise auch den Antrag auf Einsetzung, die Betrauung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Abfassung von Gutachten über strittige Fragen, die Verankerung eines Minderheitenrechts bei Ladung von Zeugen und bei der Durchführung von ergänzenden Beweisaufnehmen, die Schaffung eines Schiedsgremiums, die Schaffung einer Grundlage für die Gewährung von Verfahrenshilfe, die Einräumung eines Zustimmungsrechts der Einsetzungsminderheit bei einer vorzeitigen Beendung, die Verlängerung des Untersuchungszeitraums, nachdem ja der Zeitpunkt der Konstituierung der springende Punkt, also der zentrale Zeitpunkt für die Dauer und die Schaffung einer Option der Verlängerung ist.
Das waren schon recht grundlegende Veränderungen, und ich möchte vor dem Hintergrund einfach meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass es meiner Meinung nach sinnvoll ist, auch vor dem Lichte dieser Veränderungen abzuwarten, welche Erkenntnisse aus der Tätigkeit der aktuellen Untersuchungskommission eben über die gesamte Dauer hindurch zu gewinnen sind. Dann kann man natürlich auch Überlegungen für etwaige weitere Reformen machen.
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