Landtag, 20. Sitzung vom 24.02.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 35
Klar ist, so wie bisher auch, wenn es Vorschläge gibt, dann müssen die natürlich auch sorgfältig auf ihre rechtliche Machbarkeit geprüft werden. Da hat sich natürlich auch in diesem Zusammenhang bei der letzten Reform klar herausgestellt, dass der Wiener Landtag auf Grund der Kompetenzen, die ihm nach der Bundesverfassung eingeräumt sind, grundsätzlich eine ganz andere Ausgangssituation hat, als dies vergleichsweise beim Nationalrat auf Bundesebene der Fall ist. Es ist bei einer Reform immer zu bedenken, dass der Wiener Landtag an die Vorgaben der Bundesverfassung gebunden ist, die nur der Nationalrat ändern kann.
Wie auch immer, das alles zusammenfassend kann gesagt werden: Vor dem Lichte der Arbeit dieser aktuellen Untersuchungskommission über ihre ganze Dauer kann und soll natürlich am Ende der Arbeit der Untersuchungskommission der Landtag auch darüber diskutieren, welche Erkenntnisse man davon hat, aber bekanntlich ist es ja noch nicht so weit.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Ein herzliches Dankeschön für Ihre Ausführungen!
Es ist aber trotzdem so, dass sich auf Grund der derzeitigen Tätigkeit der Untersuchungskommission neben durchaus vielen anderen positiven Dingen vor allem ein Mangel manifestiert hat, und zwar stellt die mangelnde rechtliche Grundlage für die umfassende Aktenlieferung in der Untersuchungskommission in Wien, was die Aufklärung betrifft, die Kommission vor rechtliche Probleme. Wir bekommen dort immer wieder die Auskunft, dass es auf Grund der rechtlichen Situation nicht möglich ist, gewisse Akten zu liefern.
Am Beispiel des Bundes, aber auch des Burgenlandes - das zum Thema, es ist nur auf Bundesebene anders - sieht man, wie eine moderne Verfahrensordnung, welche die Transparenz und Aufklärung sicherstellen kann, aussieht. Angesichts dieser Fakten ist ein Nachholbedarf bereits jetzt evident. Wie sehen Sie diese Situation? Sind dies aus Ihrer Sicht als das für die Stadtverfassung zuständige Mitglied der Landesregierung Beispiele für eine mögliche Reform?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie gesagt, die Erkenntnisse einer Untersuchungskommission sind grundsätzlich immer dazu angetan, dass man darüber nachdenkt, welche Verbesserungen man machen kann, ob es Verbesserungen braucht und natürlich auch darüber, ob es zum eigentlichen Untersuchungsgegenstand Erkenntnisse gibt. Ich bin der Meinung - das habe ich auch bereits gesagt -, dass es ja diesem Haus nicht ansteht, das auch nach dem Ablauf der Untersuchungskommission zu machen. Es gilt aber, einer umfassenden Diskussion und natürlich auch der rechtlichen Prüfung von Vorschlägen nicht vorzugreifen.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Maximilian Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Guten Morgen auch von meiner Seite!
Eine Frage an Sie: Wenn das Schiedsgremium einer Untersuchungskommission Sie zu einer Aktenlieferung oder zu einer Datenlieferung verpflichten würde, würden Sie dem nachkommen, auch wenn es kein rechtliches Durchgriffsrecht gibt?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich gilt ja nicht nur die Frage, ob es rechtlich möglich ist, sondern auch, ob es rechtlich geboten ist. Ich denke mir, dass man immer auf Basis von Erkenntnissen der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzugehen hat. Wenn es ein Erkenntnis aus der Untersuchungskommission gibt, wenn es einen Auftrag aus der Untersuchungskommission gibt, wenn es einen Wunsch aus der Untersuchungskommission gibt, dann ist jedes Mitglied der Landesregierung gut beraten, zuerst einmal eine rechtliche Prüfung abzuführen und dann auf Basis des Ergebnisses dieser rechtlichen Prüfung vorzugehen. Das wird auch jeder machen, das macht auch unser Landeshauptmann, so wie er gestern ausgeführt hat, und ich finde das richtig und geboten.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Jetzt haben wir alle diesen Ärger - unterschiedlich groß wahrscheinlich - über die Nichtlieferung von wahnsinnig vielen angeforderten Akten. Jetzt frage ich dazu nichts, sondern vielleicht würde es etwas nützen, wenn man es live übertragen würde. Es hat schon eine gewisse Komik, wenn Anträge einstimmig von allen Fraktionen beschlossen werden, Akten zu liefern, und der Vorsitzende der Untersuchungskommission erklärt uns, dass er dann beim Magistrat nachfragt, und wenn er als Antwort bekommt, nein, dann kann er noch einmal schreiben. Ich glaube, er hat gesagt, dann schreibe ich noch einmal freundlich, dann schreibe ich eine Spur unfreundlich. Dann kann ich noch jemand anrufen und dann muss ich es halt lassen. Wenn es jemand nicht liefert, kommt es einfach nicht. Wenn das die ganze Welt in dieser Deutlichkeit hören würde, wäre es vielleicht eine Spur unangenehmer, das zu sagen.
Können Sie sich vorstellen, dass man diese Sitzungen der Untersuchungskommission wie den Gemeinderat für die Wiener und Wienerinnen live überträgt?
Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Erstens einmal möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle gelten, für den Magistrat genauso wie für die Mitglieder der Untersuchungskommission. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Da müsste man das Gesetz ändern!) Und wenn das eben Rahmenbedingungen für Wünsche betrifft, die man politisch unterschiedlich bewerten kann, gelten die schlicht und einfach.
Die Frage war ja aber in Hinblick auf die öffentliche Zugänglichkeit von Untersuchungskommissionen. Ich kann vielleicht nur für die, die da nicht so drin sind, noch
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