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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 55

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.04.33

Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Ich möchte vielleicht auf das andere Ende der von Ihnen auch oft zitierten Bildungsleiter kommen, nämlich auf die erste Sprosse. Wir haben jetzt sehr viel vom 11., 12. Schuljahr gehört, aber wo Sie einen viel, viel besseren Einfluss haben, ist ja der sonderpädagogische Bereich bei den Kindergärten. Da hatten wir im letzten Jahr den Fall, dass es rund 1.000 Anmeldungen beziehungsweise wartende Kinder gegeben hat, für die leider Gottes kein Platz zur Verfügung gestanden ist.

 

Und wenn Sie den Rechtsanspruch gegenüber dem Bund oder der Bundesregierung sehr strapaziert haben: Ich bin jetzt mit Sicherheit kein Verteidiger der Bundesregierung, aber im Bereich der Kindergärten hätten Sie beispielsweise die Möglichkeit, da einen Rechtsanspruch umzusetzen und durchzusetzen. Das fordert unter anderem auch der Österreichische Behindertenrat.

 

Deshalb meine Frage: Wie schaut es da beispielsweise mit dem Rechtsanspruch aus, beziehungsweise ist es bereits gelungen, diese Warteliste auch zu reduzieren, beziehungsweise welche Handlungen haben Sie da gesetzt?

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist eine falsche Annahme, dass wir in Wien einen Rechtsanspruch oder eine Verpflichtung zu zusätzlichen Kindergartenjahren ermöglichen können. Ich bin persönlich aber sehr stark für den Rechtsanspruch und in einem ersten Schritt für ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr, weil das für den Bildungserwerb sehr wichtig wäre. Können wir es in Wien rechtlich umsetzen? - Das geht nicht. Das ist ein Bundesrahmen, der gesetzlich festgelegt werden müsste.

 

Sie haben aber recht, was wir in Wien machen können, ist, auf freiwilliger Basis Kindern in allen Altersgruppen einen entsprechenden elementarpädagogischen Bildungsplatz zu geben. Da sind wir in Wien weit vorne, sowohl, was die Anzahl der Plätze als auch die Öffnungszeiten anbelangt. Es gibt aber einen Bereich, wo wir tatsächlich großen Handlungsbedarf haben, das sehe ich gleich, das sind Kleinkinder mit Behinderungen. Da gibt es in Wien zu wenige Plätze in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen.

 

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir mehr Plätze schaffen, das heißt, mehr Plätze im städtischen Bereich, der aktuell da die größte Aufgabe übernimmt, nämlich Kinder inklusiv im Kindergarten auch zu haben. Darüber hinaus bemühen wir uns aber aktuell darum, den privaten Bereich stärker mitzunehmen. Wir haben zum Beispiel ein eigenes Pilotprojekt der Finanzierung für Kindergärten im privaten Umfeld, um Kinder mit Behinderungen in den Kindergarten aufzunehmen und sie im Idealfall inklusiv in den Gruppen zu haben. Da gibt es eigene Finanzierungsformen, mit denen wir es schaffen, dass mehr Plätze geschaffen werden. Damit sind wir aber noch lange nicht dort angelangt, wo wir hin müssen.

 

Denn das Ziel ist, dass die Eltern dieser Kinder auch normal dem Erwerbsleben nachgehen können. Dafür wird es mehrere Säulen benötigen, zum Beispiel mit Tageseltern stärker zusammenzuarbeiten, noch stärker mit privaten Kindergärten zusammenzuarbeiten, zusätzliches Fachpersonal zu finden. Da haben wir den größten Mangel.

 

Wir haben im Kindergarten einen insgesamten PädagogInnenmangel, aber der allergrößte Mangel herrscht bei SonderkindergartenpädagogInnen, nämlich KindergartenpädagogInnen mit der entsprechenden Ausbildung. Auch da wird es wieder notwendig sein, mehr Personen mit dieser Zusatzbildung auszubilden, damit wir den Kindern, die dann in diesen Kindergärten sind, auch die besten Bildungsmöglichkeiten schaffen. Gibt es Fortschritte? - Ja, aber es ist auch noch viel zu tun in den nächsten Jahren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.10.08.36†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

 

Die 5. Anfrage (FSP-514774-2023-KGR/LM) wurde von Abg. Kunrath gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schafft mit einer neuen Förderrichtlinie die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung bei einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Mit Sommer 2023 startet das Projekt für die Anstellung von Persönlicher Assistenz in drei Bundesländern. Erarbeitet wurde die neue Förderrichtlinie in der Höhe von 100 Mio EUR gemeinsam mit dem Behindertenrat sowie VertreterInnen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Befürworten Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung die in der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz festgelegten arbeits- und sozialrechtlichen Standards?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Danke. Kleine Vorbemerkung, bevor sich der Kollege wieder darüber alteriert, dass wir hier über die Bundesregierung reden: Ich darf nur daran erinnern, Sie stellen mir explizit die Frage zu einer Maßnahme der Bundesregierung. Bevor da wieder Aufregung im Raum herrscht, lassen Sie mich das als Vorwegbemerkung machen. Wenn wir als Landesregierungsmitglieder hier zu Fragestellungen aufgerufen werden, wo es immer um die Schnittstellen mit der Bundesregierung geht: Ich kann Ihnen nur sagen, es bleibt uns nichts anderes übrig, auch wenn es vielleicht der einen oder anderen Fraktion nicht schmeckt.

 

Sie stellen eine Frage zur breit kommunizierten Förderrichtlinie für die Persönliche Assistenz des Gesundheitsministeriums respektive genaugenommen des Sozialministeriums. Lassen Sie mich dazu eine Vorbemerkung machen: Ich selber diskutiere seit, ich schätze, min

 

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