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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 68

 

und der kommen wir in Wien auch nach. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wenn Sie sich als FPÖ schon mit der Fragestellung auseinandersetzen, dann sei doch schon ein bisschen auf die Statistik geschaut, nicht auf die Statistik, die Sie ja immer gar nicht hören wollen, von NGOs oder Einrichtungen aus dem Sozialbereich. Nein, die Europäische Behörde für Statistik veröffentlicht ja regelmäßig Daten zum Thema Armutsbekämpfung und Armutsgefährdung. Und da ist schon bemerkenswert, dass die Bundeshauptstadt 33 Prozent der armutsgefährdeten Bevölkerung mit Sozialhilfemaßnahmen unterstützt, im Gegensatz zum Beispiel zu den Bundesländern, wo die FPÖ Sozialpolitik definiert, in Niederösterreich und Oberösterreich, wo teilweise nicht einmal 5 Prozent - nicht einmal 5 Prozent - der armutsbetroffenen Menschen durch die Sozialhilfemaßnahmen unterstützt werden. Das ist Ihre Vorstellung von Sozialpolitik! Die teilen wir nicht. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Geben Sie eine Antwort, Herr Stadtrat!) Das wirkliche Highlight, Herr Abgeordneter, in Ihrer Geschichtenerzählung als Begründung für die Anfrage, ist die Aussage: Das Land Wien ist die einzige Kommune weltweit, die selbst an Personen, die bereits einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, die volle Mindestsicherung ausbezahlt. (Abg. Wolfgang Seidl: Genau!) Diese Feststellung ist wirklich cool. Da bin ich Ihnen sehr dankbar, denn sie entblättert sowieso alles, was in Ihrer sozialpolitischen Philosophie schlummert.

 

Die Frage wurde schon an meine Vorgängerin gestellt und am 26. Jänner 2018 von meiner Vorgängerin an Sie, Herr Abgeordneter, beantwortet, am 29. Jänner 2021 von Ihrem Kollegen Krauss, beantwortet von mir selbst, am 28. April 2022 von Frau Abg. Matiasek, durch den Herrn Bürgermeister beantwortet. Also noch einmal: Ihre Feststellung, Ihre Behauptung ist, dass wir die einzige Kommune weltweit sind, die selbst an Personen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, die volle Mindestsicherung ausbezahlen. Also welche Geschichtenerzählung wollen Sie eigentlich anbringen, wenn drei Mal die Antwort gekommen ist, und jetzt stellen Sie sie mir zum vierten Mal? Die Antwort ist die gleiche: Null Personen mit rechtskräftig negativem Asylbescheid bekommen eine Leistung aus der Mindestsicherung. Das ist eine ganz bewusste Falschbehauptung, die Sie hier anstellen und die ist mit wirklich aller Klarheit zurückzuweisen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Bravo!)

 

Wie machen wir denn die Identitätsfeststellung? Die Mindestsicherung wird an Personen ausbezahlt, deren Identität nicht geprüft werden kann, weil diese vorgeben, staatenlos zu sein. Oh, grauenhaft! Ich meine, da müssen Sie sich schon mit den Gesamtsystematiken unseres Landes beschäftigen, wenn Sie zum wiederholten Mal diese Frage stellen und hier schon wieder eine Unterstellung in den Raum stellen. 926 staatenlose Personen beziehen eine Leistung aus der Mindestsicherung. 926 Personen. Wieso ist das so, und wie wird man eigentlich staatenlos und kann nach den Spielregeln des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das unter Ihrer Bundesregierung beschlossen wurde, trotzdem Mindestsicherung kassieren? Die Antwort ist ziemlich simpel, und die kennen Sie auch, denn Sie haben die Spielregeln dazu in Ihrer eigenen Fraktion entscheidend beeinflusst. Die Entscheidung, wer überhaupt einen sogenannten Fremdenpass bekommt, die trifft nicht die MA 40, die trifft auch nicht der Stadtrat oder der Landesrat, die trifft auch nicht der Bürgermeister oder Landeshauptmann, die trifft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Dort wird die Entscheidung getroffen, wer einen Fremdenpass bekommt.

 

Ich zitiere von der Homepage des Innenministeriums über die Frage, wer einen Fremdenpass bekommt: „Fremdenpass bekommt jemand, wo ein positives Interesse der Republik Österreich an der Ausstellung eines solchen Dokumentes für Fremde besteht.“ - Zitat Ende. Weiters, so die Informationsseite des Innenministeriums, lege man hier einen besonders restriktiven Maßstab an. Daher ist, ehrlich gesagt, davon auszugehen, dass das BFA alle Anträge zur Ausstellung eines Fremdenpasses mehr als gründlich geprüft hat. Zur Erinnerung, Herr Abgeordneter: Diese Spielregel wurde unter Ihrem Innenminister eingeführt. (Abg. Mag. Josef Taucher: Gedächtnisverlust!)

 

Nächste Aussage: Wie überprüft das Land bei Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft deren Vermögensverhältnisse in ihren Herkunftsländern? Da haben Sie heute auch einen besonders schnuckeligen Antrag eingebracht, wir sollen die Vermögensverhältnisse von Ukrainerinnen und Ukrainern prüfen. Ich meine, wie stellen Sie sich das jetzt vor? Wie stellen Sie sich das ehrlich vor, dass wir in einem Land, in dem Russland einen Angriffskrieg führt, eine Vermögensprüfung machen? Wie stellen Sie sich das vor? Dass wir eine Delegation der MA 40 nach Charkiw oder nach Bachmut hinschicken und dort schauen, wie groß das Grundstück ist und was das noch wert ist? Ich meine, ehrlich: Wie stellen Sie sich das wirklich ernsthaft vor? Diesen Antrag haben Sie heute gestellt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das frage ich mich bei der Vermögenssteuer!) Ich bin fassungslos. Ich bin wirklich fassungslos. (Zwischenruf bei der FPÖ: Das ist ein anderes Thema!) - Nein, das ist kein anderes Thema. Das ist Ihre Dauerunterstellung! Dann lesen Sie Ihre Anträge, bevor Sie sie abschicken.

 

Der Dauerbrenner ist: Wie funktioniert die Vermögensprüfung? (Zwischenruf bei der FPÖ.) - Warten Sie, hören Sie zu! Wie funktioniert denn die Vermögensprüfung? Wie funktioniert sie? Das ist ganz einfach: Die Vermögensprüfung erfolgt durch Registerabfragen. Das wissen Sie, das habe ich Ihnen schon gesagt, zuletzt im Landtag am 23. Juni 2022: Registerabfragen, Grundbuch, Hauptverband, Gewerbebuch, Firmenbuch, Fremdenregister, ZMR, AMS, et cetera. Natürlich gibt es eine Verpflichtung, das wissen Sie, dass alle Antragsteller eine Offenlegung zu unterschreiben haben. Sie wissen auch, wenn Unterlagen nicht erbracht werden, gibt es keine Leistungszuerkennung. Sie wissen auch, wenn es einen nachträglichen Verdacht gibt, gibt es eine Anzeige, es gibt eine Rückförderung. Es gibt eine Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft. Das ist das, was wir tun.

 

Wir halten uns auch hier an Empfehlungen aus dem Innenministerium, nämlich genau genommen an Empfehlungen des Bundeskriminalamts, denn dort ist seit dem

 

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