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Landtag, 23. Sitzung vom 21.06.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 68

 

Wir haben, wie schon beim Wiener Energiebonus 2022 und 2023 und bei der Energiekostenpauschale, versucht, Sie darauf hinzuweisen, dass es verteilungspolitisch sinnvoll wäre, bei der Bemessung der Leistung die Haushaltsgröße zu berücksichtigen. Kinder im Haushalt bedingen leider immer noch ein erhöhtes Armutsrisiko, Sie haben das mit der zusätzlichen Energiekostenpauschale für Alleinerziehende im Jahr 2022 auch anerkannt. Wir finden es schade, dass diese zusätzliche Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder in der aktuellen Novelle nicht enthalten ist.

 

Deshalb bringen wir auch heute einen Antrag ein, der genau auf das abzielt, nämlich die Wohnkostenpauschale zusätzlich noch einmal als Leistung für Alleinerziehende und ihre Kinder vorzusehen. Wir schlagen außerdem vor, dass die Wohnkostenpauschale auf alle Personen ausgeweitet wird, deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. In unserem Antrag finden Sie auch unsere Forderung, die ich vorhin schon erwähnt habe, die Haushaltsgröße bei der Bemessung des Wohnbonus zu berücksichtigen, da es verteilungspolitisch einfach treffsicherer wäre, das zu tun.

 

Was mich besonders freut, ist die Wiener Wohnungssicherung Plus - Sie wissen, ich arbeite in der Wohnungslosenhilfe -, damit kommt in Sachen Delogierungsprävention eine wichtige Ergänzung zum Wohnschirm des Bundes. Es wäre aber auch hier besser, wenn alle Personen mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze einbezogen wären. Und die Wiener Wohnungssicherung Plus ist auch ein Eingeständnis, dass die Hilfe in besonderen Lebenslagen, der sogenannte Hebel, als Instrument der Delogierungsprävention in Wien nicht ausreicht. Der Wohnschirm des Bundes hat hier eine Grundlage geschaffen, Delogierungsprävention unbürokratischer umzusetzen, und die PartnerInnen des Bundes beim Wohnschirm in Wien, allen voran die Volkshilfe leisten gerade in dieser schwierigen Zeit großartige Arbeit im Rahmen der Wohnungssicherung, das muss hier auch einmal gesagt werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir hoffen, dass diese Erfahrungen, die man auch mit den PartnerInnen im Sozialsystem hier gemacht hat, jetzt auch in die Umsetzung der Wohnungssicherung Plus einfließen.

 

Jetzt zu ein bisschen Kritik: Der Wohnkostenüberlastung vorzubeugen, dazu braucht es auch eine wirksame und funktionierende Wohn- und Mietbeihilfe. Sie haben mittlerweile selbst anerkannt, durch die hohe Inflation bekommen immer weniger WienerInnen immer weniger Wohnbeihilfe. Sie haben eine Reform angekündigt, das begrüßen wir ausdrücklich, aber es liegt immer noch kein konkretes Gesetzesvorhaben vor und noch immer wurde die Wohnbeihilfe nicht auf das heutige Preisniveau angehoben. Viele WienerInnen warten dringend auf diese Reform. Es ist aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend, wenn eine Reform für 2024 angekündigt wird, die Menschen verlieren jetzt ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe oder haben einen geringeren Anspruch, und das Paradoxon ist, sie verlieren die Wohnbeihilfe wegen der hohen Inflation, wegen der sie eigentlich die Wohnbeihilfe besonders dringen brauchen würden. Und da hilft es jetzt nichts, wenn man auf 2024 verweist, das braucht nur eine Verordnung der Landesregierung, um die Einkommensstufen auf das heutige Preisniveau anzuheben. Das wäre ein Fall für eine Notverordnung des Bürgermeisters, sehr geehrte Damen und Herren, das wäre ein Grund, unverzüglich zu handeln. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Keine Frage, ich verstehe schon, dass eine grundlegende Reform der Wohn- und Mietbeihilfe nicht einfach in wenigen Wochen vorgelegt werden kann, aber die Anpassung der Einkommensstufen auf das heutige Preisniveau ist keine Raketenwissenschaft. Da muss man einfach die Inflation von 2000 bis jetzt ausrechen - so lange ist es nicht mehr angepasst worden - und die Einkommensstufe um diese Inflationsraten anheben. Das könnten Sie morgen machen und das sollten Sie auch morgen machen, im Sinne der betroffenen Wienerinnen und Wienern.

 

Ich habe vorher auch gesagt, es braucht eine wirksame und funktionierende Wohn- und Mietbeihilfe. Zur Wirksamkeit habe ich jetzt viel gesagt, aber ich habe auch das Problem mit dem Funktionieren der Wohnbeihilfe in der Fragestunde schon angesprochen. SozialarbeiterInnen sagen mir, dass es zuletzt mehr als zwei Monate gedauert hat, bis ein Antrag auf Wohnbeihilfe durch die MA 50 überhaupt in Bearbeitung genommen wurde. In Bearbeitung, das heißt, am Schluss sind wir bei zirka fünf Monaten zum Bescheid, und das ist aktuell offensichtlich keine Seltenheit. Ich habe mir mehrere Fallverläufe angeschaut, in denen keine Nachforderungen gestellt wurden, und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Problem, das muss einfach schneller gehen in einer solchen Notlage. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Und um es hier noch einmal deutlich darzustellen, die Menschen verlieren durch diese Verzögerungen zum Teil sogar ihre Ansprüche, weil sie den Wohnbeihilfebescheid für den Antrag auf Mietbeihilfe nachweisen müssen, und die MA 40 fordert den Bescheid der MA 50 nach, weil der nicht beigebracht werden kann, und der ist aber immer noch nicht da, und dann müsste man quasi diesen Wohnbeihilfebescheid binnen einer gewissen Frist der MA 40 vorlegen. Diese Frist ist aber nicht ausreichend dafür, dass die MA 50 den Bescheid liefert, und dann müsste jemand den Antrag auf Fristerstreckung stellen, damit ich sozusagen von der einen städtischen Stelle die Leistung noch bekomme, weil die andere städtische Stelle so lange braucht mit dem Bescheid. Dass das nicht jeder durchschaut, ist irgendwie selbstverständlich, und wer es nicht durchschaut, fällt um die Mietbeihilfe um, die zwischen dem Antrag und dem Bescheid über die Wohnbeihilfe zustehen würde. Und das ist ein Problem, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Da braucht es dann einfach mehr Personal oder andere Abläufe bei der MA 50, für die MitarbeiterInnen, die das bearbeiten, ist die Situation sicher auch alles andere als zufriedenstellend. Die Wohnbeihilfe muss funktionieren. Gerade in einer Situation wie der jetzigen muss die Wohnbeihilfe funktionieren, und es darf nicht sein, dass man fünf Monate darauf warten muss, dass man zum ersten Mal eine Geldleistung kriegt.

 

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