«  1  »

 

Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 52

 

SPÖ, dass diese Zusammenarbeit so gut funktioniert hat, dass wir wirklich ein gutes Endergebnis erzielen konnten, und natürlich an meinen Klub, an alle, die daran beteiligt waren, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt doch über einen sehr, sehr langen Zeitraum damit beschäftigt waren, aber natürlich auch an alle anderen Klubs, weil ich ja mit Freude vernehme, dass wir hier heute einen einstimmen Beschluss haben werden. Das bedeutet uns und mir persönlich auch wirklich viel.

 

Ich danke auch für die lobenden Worte, denn es macht einfach wirklich große Freude und stolz, wenn man auf einen langen Prozess zurückblicken kann und am Ende dasteht und sagt: Ja, das ist etwas Gutes. Wir haben etwas Gutes auf den Weg gebracht, und das findet auch die entsprechende Anerkennung. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Johann Arsenovic.)

 

Sie erlauben mir trotzdem einen Seitenhieb, weil ich es jetzt nicht lassen kann und vor allem die Debatten gestern und am Montag gerade in unsere Richtung von viel Häme gekennzeichnet waren, was Transparenz und die ganzen Positionen und Projekte im Transparenzbereich betrifft. Da habe ich immer gehört: Na ja, was machen denn die NEOS? Da geht ja überhaupt nichts weiter, völliges Versagen. Da möchte ich schon sagen: Wir können ja mittlerweile auf drei Jahre gemeinsame Koalition zurückblicken und schon auch mit Stolz auf viele Erfolge verweisen, die in dieser Zeit passiert sind. Das ist jetzt nicht nur heute die große Novelle, sondern das sind - jetzt auch nur beispielhaft - der Regierungsmonitor, der eingeführt wurde, die Medientransparenz, die wir geschaffen haben, die Whistleblower-Plattform, das Petitionsrecht, das neugestaltet wurde, oder auch die Reform der Untersuchungskommission, die gemacht wurde.

 

Auch wo wir aktuell sehen, dass wir noch Nachbesserungen brauchen, werden wir diese angehen: Im Bereich des Interpellationsrechts, das konkretisiert gehört, im Bereich der Notkompetenz, der Corporate Governance für die stadteigenen Beteiligungen und auch bei der Stärkung des Beteiligungsmanagements, das angegangen wird. Das ist abseits des Koalitionsprogrammes, weil uns aktuelle Entwicklungen einfach gezeigt haben: Da müssen wir nachbessern. Das tun wir auch und werden das natürlich so bald wie möglich in Angriff nehmen.

 

Jetzt, nach drei Jahren in dieser Koalition, sind wir an dem Punkt, wo wir eine große Novelle beschließen. Das ist tatsächlich der vorletzte Punkt aus dem Koalitionsprogramm, was den Transparenzbereich betrifft. Ein Punkt ist nämlich noch offen. Das ist die Geschäftsordnung der Bezirke, unter anderem mit der Einführung der BürgerInnenfragestunden in den Bezirksvertretungen - etwas, was nicht nur nach diesem Beschluss heute auch in Angriff genommen wird. Da greife ich gleich dem Antrag vor, der da heute auch eingebracht wird. Um diesen zu beantworten: Ja, das kommt auch noch.

 

Jetzt aber zum Thema heute, zur Reform des Stadtrechnungshofs und zu den Novellen des Parteien- und Akademieförderungsgesetzes: Wie erwähnt sind das sechs Gesetzesmaterien, die hier in Berührung sind: die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Parteienförderungsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Wiener Akademieförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz. Das zeigt also, glaube ich, ganz klar die Fülle an Arbeit, die dahinterliegt, und was hier geschaffen wurde.

 

Vielleicht nur kurz: Es war natürlich auch uns NEOS immer schon ein Anliegen, den Stadtrechnungshof zu stärken, die Kontrollrechte in der Stadt zu stärken. Das tun wir mit der Änderung der Stadtverfassung und auch mit der Schaffung des Stadtrechnungshofgesetzes, indem wir den Stadtrechnungshof als eigenes Organ etablieren, herausgelöst aus dem Magistrat, indem wir die Weisungsfreiheit erweitern, auch bei der Bestellung und Abwahl des Stadtrechnungshofdirektors eine Neuregelung schaffen und auch das Recht schaffen, dass der Stadtrechnungshofdirektor oder die zukünftige Direktorin einmal selbst über die Aufnahme von Prüfern und Prüferinnen entscheidet. Es werden in Bezug auf die Verwendung von Fördergeldern die Kontrollbefugnisse ausgebaut. Es wird auch erstmalig eine Meldepflicht bei Großvorhaben etabliert, wenn es eine Kostenüberschreitung gibt, aber auch, wenn es zum Beispiel eine zeitliche Überschreitung von 30 Prozent und mehr gibt.

 

An dieser Stelle sei auch gesagt: Es war ein Input seitens des ÖVP-Klubs, den wir hier gerne aufgenommen haben. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Oder des Grünen Klubs? Oder beider? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wir teilen gerne! - Abg. Peter L. Eppinger: Ich schenke es Ihnen!) Wie auch immer: Ich bin froh, dass wir das aufgenommen haben, weil das in Summe eine gute Idee war.

 

Zur Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes: Da wird es jetzt eine detaillierte Regelung zur Vorlage der Prüfberichte geben sowie auch die Kontroll- und Einschaurechte durch den Stadtrechnungshof. Die Verwendung der Fördermittel wird von den Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Dieser Prüfbericht wird dann vom Stadtrechnungshof geprüft. Bei Verdachtspunkten kann der Stadtrechnungshof die Rechnungsbücher und -belege dann selbst prüfen. Bei missbräuchlicher Verwendung von Fördergeldern hat der Magistrat diese Summe auch zurückzufordern.

 

Die Neuerlassung des Wiener Akademieförderungsgesetzes ist etwas, bei dem es auch mich besonders freut, dass das endlich gesetzlich geregelt wird. Wir haben als NEOS diese Förderung nie angenommen. Wir haben das auch bis jetzt nicht gemacht. Bisher auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhend, schaffen wir jetzt ein eigenes Akademieförderungsgesetz, weil wir bisher nicht wussten: Da wurde ein Fördergeld quasi ausbezahlt, aber man hat nicht geschaut, was damit passiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Es werden detaillierte Regelungen für Prüfberichte, Kontroll- und Einschaurechte sowie eine Rückforderungsmöglichkeit auch des Stadtrechnungshofes parallel zur Parteienförderung geschaffen. Das ist wirklich großartig. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert und Abg. Johann Arsenovic.)

 

Dann noch zur Neuerlassung des Wiener Parteiengesetzes: Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt, die Wahlwerbungskosten zu senken, und zwar um 1 Million

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular