Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 68
aber auf Grund meiner bescheidenen verfassungsrechtlichen Expertise sehe ich meine Rolle als Landesrat und Landesregierungsmitglied der Legislative nachgeordnet. Und wenn in diesem Haus Regelungen betreffend die UK oder was auch sonst immer gemacht werden, dann ist es natürlich meine Aufgabe, diesen Regelungen zu folgen. Es besteht für mich aber auch die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass diese in legistisch einwandfreier Form, unterstützt durch die Dienststellen der Stadt, hier in dieses Haus kommen. Das betrifft natürlich auch jede einzelne Regelung im Zusammenhang mit der UK, etwa betreffend Aktenlieferungen, oder was auch immer.
Ich bin jetzt - puh - seit zwei Jahrzehnten in diesem Haus und habe in dieser Zeit erlebt, dass es im Hinblick auf die UK ausschließlich Verbesserungen gegeben hat, etwa im Hinblick auf Minderheitenrechte, auf Transparenz beziehungsweise im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit der Untersuchungskommission. Und ich kann jetzt nur zurückgeben, dass das ausschließlich auf Grund der Debatten hier im Haus geschehen ist, auch auf Grund des Drucks der Kritik der Oppositionsparteien unterschiedlicher Art in zwei Jahrzehnten. Das hat sich aber auch auf Grund von Vorhaben der Regierungsparteien ergeben. Vieles davon wurde in den jeweiligen Regierungsprogrammen oder als Erkenntnis der UK festgehalten.
Das ist auch jetzt so, und insofern ist es mein bester Beitrag dazu, meine Rolle bestmöglich wahrzunehmen, nämlich dafür zu sorgen, dass diese vielen Erweiterungen, Erneuerungen, Reformen so schnell wie möglich in dieses Haus kommen und zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Ich mache das als Berichterstatter gern, und ich bin überzeugt davon, dass Sie das bestmöglich mit bester Energie ausverhandeln.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat! Ich glaube, wir sind uns einig, dass alle GemeinderätInnen, die gesamte Regierung und die Verwaltung ein Interesse daran haben müssen, dass die demokratischen Regeln entsprechend formuliert sind und dann auch umgesetzt werden.
Jetzt komme ich noch einmal auf die Aktenlieferung zu sprechen: Es stimmt. Ich würde sagen, dass es bei jeder Änderung der Regeln der Untersuchungskommission der letzten Jahre immer einen Schritt in die richtige Richtung gegeben hat. Was wir nicht erwartet haben, ist, dass bestehende Regeln im Vollzug geändert werden. Es hat noch nie, bei keiner UK in den letzten 20 Jahren, das stattgefunden, was jetzt stattgefunden hat, dass nämlich die Verwaltung entschieden hat: Wir liefern einfach keine Unterlagen, wenn wir nicht möchten. Und diejenigen, die etwas sagen könnten, weil sie mit Weisungsrecht ausgestattet sind, nämlich einerseits StR Hanke und andererseits der Herr Bürgermeister, haben das nicht gemacht.
Damit hat offensichtlich die Politik nicht gerechnet. Ich habe nicht damit gerechnet. Und bei der letzten Änderung der UK hat man das auch nicht aufgegriffen, weil wir gewohnt sind, dass, wenn in die Untersuchungskommission einen Antrag stellt - einstimmig - und alle Fraktionen etwas möchten, das auch geschieht.
Jetzt schaut es so aus, und ich glaube, wer auch immer von der Verwaltung zuhört, wird sagen: „Na die sind lustig! Das muss der besser wissen! Das machen wir auch nicht nach Gefühl! - Es schaut aber so aus, als ob die Verwaltung die Politik düpieren könnte und einfach tut, was sie will, und dass niemand von der Politik, der die Möglichkeit dazu hat, eingreift. Das ist ein Punkt, der auch von den drei Vorsitzenden der Untersuchungskommission so gesehen wurde. Das ist wie mit dem „unverzüglich“.
Es geht jetzt darum, ob Sie sich in der Landesregierung und so wie hier ein paar GemeinderätInnen dafür einsetzen, dass diese Regelungen klargestellt werden. Ich glaube ja sowieso nicht - das sage ich jetzt fast schon als Entschuldigung dazu -, dass die Verwaltung einfach macht, was sie will und niemand mit Ihnen darüber geredet hätte und das nicht halb im Auftrag passiert. Das wäre nämlich wirklich ein Wahnsinn! Wenn wir davon ausgehen müssen, dass wir beschließen können, was wir wollen, und es quasi daneben eine Regierung gibt, die macht, was sie will, dann wäre das ja tatsächlich Irrsinn. Das glaube ich nicht. Ich glaube, dass die eh auf Zuruf das Entsprechende getan haben.
Meine Frage: Gehören die Regeln nach Ihrer Meinung geändert oder nicht? Dass sie nicht geändert werden sollen, würde bedeuten, dass wir das nächste Mal Anträge beschließen können und das vollkommen blunzn ist, weil irgendwo jemand sitzt und sagt, dass er keinen Bock hat, etwas zu liefern, und das dann gilt. Sollen diese Regeln nach Ihrer Meinung geändert werden? Und wenn Sie sagen, dass Sie nicht zuständig sind: Würden Sie uns 100 GemeinderätInnen die Empfehlung geben, dass wir die Regeln ändern, damit das dann auf den Weg gebracht werden kann?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zunächst kann ich den Blick auf eine solche Verwaltung, die hier irgendwelche Dinge verunmöglicht, so nicht teilen. Meines Wissens und meinem Verständnis nach handelt es sich bei den diskutierten Dingen ausschließlich um juristische Fragen, die den wichtigsten Experten in diesem Haus, nämlich dem Verfassungsdienst, gestellt wurden, und um deren Einschätzung. Es geht da sehr wohl um die rechtliche Einschätzung der geltenden Bestimmungen, und zwar nicht nur betreffend die Wiener UK oder die Untersuchungsausschüsse, sondern auch betreffend die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene.
Ich meine, alle Regeln sollen in diesem Haus gemeinsam diskutiert werden, so wie es bis jetzt der Fall ist. Das findet ja auch gerade statt, und wenn es eine Änderung dazu gibt - ich sage es gerne noch einmal -, dann unterstütze ich diese mit heißem Herzen, damit sie dieses Haus gut passieren kann.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet.
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