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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 68

 

Punkte hätten auch eingebracht werden sollen!) Danke, Frau Kollegin Arapović, dass Sie mir das sagen: Die Punkte hätten eingebracht werden sollen. - Wir haben Punkte eingebracht. Ganz konkret ein Beispiel: die städtebaulichen Verträge. Das Büro der Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin hat uns eingeladen, da Punkte einzubringen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist ja der Transparenzpartei auch so wichtig!) Was genau ist bei dieser Enquete nicht auf der Tagesordnung gestanden und wurde diskutiert? - Die städtebaulichen Verträge. Da war nichts dabei. Da ist nachher gekommen, dass wesentliche Inhalte veröffentlicht werden. Kollegin Olischar wird noch darauf eingehen. Was dann wesentliche Inhalte sind, wird man dann wahrscheinlich noch sehen.

 

Die Begutachtung ist ein nächstes Thema, eine Begutachtung eines Gesetzes in der Sommerzeit. Ja, im Sommer hat man auch anderes zu tun. Es geht ja auch nicht darum, dass die Opposition natürlich auch im Sommer arbeitet, keine Frage. Es ist aber eine Begutachtung, bei der auch Institutionen, Vereine und jede Menge andere Personen eine Stellungnahme abgeben können. Da muss man dann schon sagen: Wie ist denn das mit diesen Stellungnahmen? Auch das Thema der Veröffentlichung dieser Stellungnahmen ist schon angesprochen worden. Das ist ganz spannend, weil es auch schon Thema war. In drei Stufen ist da beantwortet worden: Zuerst die, die eingeladen wurden, das heißt, all die Institutionen, die mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben wurden. Die, die eine abgegeben haben, sind veröffentlicht worden. - Spannend.

 

Ich meine, die Technische Universität ist wirklich eine wichtige Institution, aber die haben gleich drei Institute, und es sind dann auch gleich alle drei Institute veröffentlicht worden. Andere, die auch eine Stellungnahme abgegeben haben, sind nicht veröffentlicht worden. Auch da hat es unterschiedliche Stufen gegeben. Es hat welche gegeben, die haben eine Stellungnahme abgegeben und sind in einer Welle Anfang Oktober veröffentlicht worden. Da waren dann auf einmal ein paar mehr da. Dann hat es welche Ende Oktober gegeben. Da sind noch einmal zwei dazugekommen. Ganz spannend ist, weil es für uns nicht nachvollziehbar war, warum es veröffentlicht wird. Wir haben dann in dieser Anfragebeantwortung mitgekriegt: Na ja, die, die sich dann quasi aufgeregt haben oder gesagt haben, sie wollen veröffentlicht werden, sind dann veröffentlicht worden.

 

In Summe habe ich 46 Stellungnahmen in der Beantwortung oder auch in den Unterlagen gefunden. Irgendwo habe ich jetzt in der Diskussion gehört, es waren 63. Auf jeden Fall wurden zirka 20, die eingeschickt haben, nicht veröffentlicht, was nicht wirklich transparent ist, was jetzt aber, wie wir gehört haben, in Zukunft hoffentlich geändert wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was macht die Bauordnung? - Sie macht das Bauen teurer, aber nicht einfacher und nicht schneller. Lassen Sie mich auf ein paar Punkte in diesen Regelungen eingehen!

 

Der Schutz der Gründerzeithäuser: Das ist natürlich immer eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit und den Optionen für eine Sanierung und dem Abbruch. Dieser Schutz der Altbauten ist natürlich zu begrüßen. Es fehlen aber - und da schaue ich insbesondere die NEOS an, die immer für diese sind - nachvollziehbare und transparente Kriterien. Genau diese fehlen. Was sind die Kriterien, die eine Abbruchreife begründen? Es muss auch möglich sein, dass städtebauliche Missstände, wie zum Beispiel irgendwelche niedrigen baufälligen Bauten, die zum Beispiel auch in der Bauflucht hervorragen, aus objektiven Gründen erneuert und optimiert werden. Das tut auch dem Stadtbild gut.

 

Es wurde eine Wahrung des Erscheinungsbildes verabsäumt. Wenn doch ein Gebäude abgerissen wird, wurde verabsäumt, dass die Wahrung des Erscheinungsbildes tatsächlich stattfindet. Das kennt man aus anderen Städten, wo die Fassade wirklich erhalten bleibt. Das findet bei uns nur sehr selten statt. Was ist schützenswert? - Das lässt sich daraus nicht erklären. Das ist das Gutdünken des Magistrats. Welche Objekte machen auch städtebaulich Sinn? - Dass es womöglich eine dichtere Bebauung gibt. Es möge Stellen geben - da kann ich Ihnen durchaus Beispiele aufzählen -, wo es in der Stadt auch Sinn macht, wenn das Gebäude nicht wirklich eine schöne Fassade hat und dann auch mehr Wohnraum geschaffen werden könnte. Da fehlt es aber an der Transparenz der Entscheidungen, meine Damen und Herren.

 

Ich komme zu den GRÜNEN-Anträgen. Ich war sehr überrascht. Weil Kollege Prack jetzt dasitzt: Die GRÜNEN waren anfänglich wie auch die anderen Oppositionsparteien sehr vehement gegen diese Bauordnungsnovelle und haben in letzter Sekunde umgeschwenkt. Aus unserer Sicht spannend ist jetzt … (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ist ja auch etwas geändert worden!) - Ja, dass Ihr das als Regierungspartei positiv findet, ist schon spannend. (Zwischenruf von Abg. Viktoria Spielmann, BA.) Ja, den Dialog hätten wir uns auch gewünscht. Wir haben einmal ein Gespräch gehabt. An dieser Stelle sei also gesagt: Danke, dass es diese Gespräche gegeben hat. Von unserer Seite waren es ein paar zu wenig. Es sind im kleinen Rahmen auch ein paar Änderungen hineingekommen. Das muss man auch sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović - erheitert: Ja!) Nur, im Großen und Ganzen - es ist auch schon angesprochen worden - ist die Bauordnungsnovelle nicht unser Ding. Dementsprechend werden wir auch nicht zustimmen. Dazu komme ich aber noch.

 

Zu den GRÜNEN-Anträgen: Ich war, wie gesagt, überrascht, dass die jetzt dann doch zustimmen. Von den zwei Anträgen, die von der Stadtregierung und den GRÜNEN gemeinsam kommen werden, betrifft einer die Verringerung der Ausgleichsabgabe für die Stellplätze. Dem werden wir zustimmen. Das ist sinnvoll.

 

Beim zweiten Antrag aber, bei der Einbindung der Fahrlässigkeit, habe ich mich schlau gemacht - ich bin kein Jurist -, was mit Fahrlässigkeit gemeint sein könnte. Da gibt es eine grobe und eine leichte Fahrlässigkeit. Das lernt man im Studium. Ich bin, wie gesagt, kein Jurist. Ich habe es mir nur einmal angeschaut. Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, wenn auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich passiert. In diesen Fällen ist ein Schadenseintritt meist nicht so leicht vorhersehbar.

 

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