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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 62

 

ral- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kriz-Zwittkovits. Ich erteile ihr das Wort. Bitte.

 

11.47.37

Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und via Livestream!

 

Es geht um die Änderung des Gesetzesentwurfes zum Pflanzenschutzmittelgesetz. Ich darf Ihnen dazu einige Anmerkungen beziehungsweise Argumente geben, warum wir dieser Änderung nicht zustimmen können. Der sorgsame und sparsame Umgang mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist natürlich ein ganz, ganz wesentliches Anliegen unserer Fraktion. Ich möchte hier aber auch die Wiener Wirtschaft ins Spiel bringen. Denn um die geht es ja schlussendlich in der Argumentation, das auch umzusetzen. Es gab zu diesem Entwurf einige Stellungnahmen in der Begutachtungsfrist. Leider sind speziell die Vorschläge aus der Wiener Wirtschaft nicht zur Gänze, sondern nur in einem relativ kleinen Bereich umgesetzt worden. Da geht es vor allem um zwei große Punkte, die hier zu kritisieren sind.

 

Es geht um die Verwendungsbeschränkungen zu diesen pflanzlichen und synthetischen Mitteln. Da gibt es Ausnahmen. Berechtigterweise ist die Land- und Forstwirtschaft davon ausgenommen worden. Das ergibt Sinn. Es geht da auch um historische Parks und um Infrastruktureinrichtungen, bei denen der Einsatz dieser synthetisch-chemischen Pflanzenschutzmittel gestattet ist.

 

Leider - auf die gewerbliche Wirtschaft hat man keine Rücksicht genommen - ist diese Ausnahme für entsprechende Fachgruppen nicht zulässig. Das sind beispielsweise Gärtner und Floristen, die diese Pflanzenschutzmittel jetzt nicht mehr verwenden dürfen. Ich darf hier schon darauf verweisen, dass wir erst vor Kurzem die neue Berufsgruppe der Klimagärtner eingeführt haben, eine Ausbildung, die also durchaus zeigt, dass die gewerbliche Wirtschaft das Thema ernst nimmt und sich um Umweltschutz und Gesundheitsschutz annimmt. Daher ist es besonders traurig, dass diese fachliche Qualifikation dann in der Auswahl - konkret jetzt hier im Einsatz - keinen Niederschlag findet und genau diese Berufsgruppe das nicht umsetzen kann.

 

Das steht schlussendlich auch im Widerspruch zu einer Meldepflicht bei Befall durch verschiedene Schädlinge. Uns allen bekannt, weil wir sicher privat davon geplagt sind, sind der Buchsbaumzünsler und der Eichenprozessionsspinner, bei denen eine Meldepflicht besteht und bei denen nach Auskunft der entsprechenden Anbieter zur Zeit keine ausreichenden biologischen Mittel zur Verfügung stehen. Das heißt, man kann diesen Schädlingen also gar nicht richtig zu Leibe rücken. Das ist der Punkt, bei dem ich sage: Die Ausnahme für die Verwendungsbeschränkung wurde leider auf die gewerbliche Wirtschaft nicht ausgedehnt. Das finde ich sehr schade.

 

Ein zweiter Punkt, den ich hier einbringen möchte, betrifft die Übergangsbestimmungen der Verwendungen. Es gibt natürlich überall Aufbrauchs- und Übergangsbestimmungen der Waren und Produkte, die bereits produziert wurden. Dabei wurde in der Begutachtung Rücksicht genommen, was die Verbraucher anlangt, also die Verwender, die diese Mittel tatsächlich schon zu Hause haben. Diese haben jetzt eine Aufbrauchsfrist bis Ende Jänner 2025 zugestanden bekommen.

 

Leider wurde diese Übergangsbestimmung - und das ist der Wermutstropfen - nicht auf den Handel ausgedehnt. So ist es tatsächlich so, dass sehr viele Produkte, die diese chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel betreffen, die jetzt im Handel sind, nicht mehr verwendet werden dürfen, was bedeutet, dass sie entsorgt werden müssen. Eine Entsorgung heißt auch immer wieder mehr Aufwand und ist sicherlich auch im Sinne der Umwelt nicht förderlich: Sie müssen rücktransportiert und entsorgt werden und können nicht mehr entsprechend verkauft werden. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Spritzen ist besser, oder was?) Das ist also der zweite Kritikpunkt, den wir hier anbringen: dass diese Aufbrauchsfrist beziehungsweise diese Übergangsbestimmung nicht auf den Fachhandel ausgedehnt wurde und die Lagerbestände entsorgt werden müssen.

 

Ich fasse noch einmal zusammen: Es ist uns sehr wichtig, einen entsprechenden Umweltschutz und auch einen Gesundheitsschutz einzuhalten. Ich bin aber doch der Meinung, dass ausgebildete Fachkräfte, die auch entsprechende Konzessionen besitzen, sehr sorgsam damit umgehen würden und entsprechend auch einen Einsatz rechtfertigen können.

 

Wir werden der Änderung des Gesetzesentwurfes aus den besagten Gründen nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Wort. Bitte.

 

11.52.57

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zuerst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, um allen Danke zu sagen, die an der Entstehung dieses Gesetzes beteiligt waren. Das sind sehr, sehr viele, weshalb mich auch die Wortmeldung jetzt ein bisschen wundert. Es sind deshalb sehr, sehr viele, weil wir das am Beginn dieser Periode hier intensiv diskutiert haben. Es haben sich auch alle sehr stolz daran beteiligt, zu kommunizieren, dass sie sich darüber gefreut haben, dass wir beziehungsweise die vielen, vielen, vielen Arbeitsgruppen dazu - Arbeitsgruppen unter Einbindung der diversen Innungen, der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer, Expertinnen und Experten aus dem Kleingartenbereich und natürlich aller Parteien - die Wiener Strategie zur Pestizidminimierung abgeschlossen haben, um eine Strategie zu formulieren. Kurz zusammengefasst: Eine sehr, sehr breite Arbeit daran, in Wien eine Sache zu machen, auf die wir stolz sind.

 

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir, wenn wir im Österreich-Vergleich draufschauen, bei der Pestizidminimierung, beim Pflanzenschutz und bei den Vorgaben dazu Oberkante sind. Das stimmt. Dazu stehen

 

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