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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 62

 

die Wege geleitet wurde, tatsächlich in Zukunft ausreichen wird?

 

Ich möchte diese beiden Magistratsabteilungen in meinen Ausführungen herausgreifen: Zum einen die MA 11, die mehr oder weniger seit mittlerweile eineinhalb Jahrzehnten in Berichten der Volksanwaltschaft kritisiert wird, nämlich die Missstände, die es dort gibt, den Ausbau der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe betreffend, um Kinder und Jugendliche erst gar nicht in einer stationären Fremdunterbringen unterbringen zu müssen, damit keine Entfremdung von der Familie stattfindet. Eine ambulante Hilfe ist ja auch wesentlich kostengünstiger als eine dauerhafte Fremdunterbringung.

 

Kritisiert wird von Jahr zu Jahr immer wieder die Personalknappheit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die es durchaus in ganz Österreich gibt, auch das erkennen wir an, die aber tatsächlich nirgendwo so massiv ist wie in Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie das auch Jahr für Jahr die Volksanwaltschaft festlegt. Es gibt Überbelegungen, Personal, das herangezogen wird, das sich zum Teil noch in Ausbildung befindet, dann aber gleich sehr viel Verantwortung übertragen bekommt, was durchaus nicht im Sinne der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen ist. Die Personalknappheit führt tatsächlich zu sehr dramatischen Fällen.

 

Da möchte ich nur den einen oder anderen kurz umreißen: Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden Opfer sexuellen Missbrauches so untergebracht, dass sie in Organisationseinheiten zusammenkommen mit jenen Personen, die tatsächlich bereits im Kinder- beziehungsweise Jugendalter im Bereich des sexuellen Missbrauchs übergriffig geworden sind. Wenn man deshalb in einer Einrichtung der Stadt Wien nicht entsprechenden Schutz genießen kann, wenn dieser Schutz in einer entsprechenden Einrichtung nicht gewährleistet ist, dann besteht da tatsächlich Handlungsbedarf. Das führt unter anderem auch dazu, dass Dreijährige mit Zwölfjährigen gemeinsam in Organisationseinheiten untergebracht werden. Da möchte ich Ihnen zugegebenermaßen Details ersparen, aber auch da ist das Thema des sexuellen Missbrauchs leider Gottes vorhanden.

 

Es führt unter anderem auch dazu, dass beispielsweise Geschwister in Bundesländern, die vier Autostunden von Wien entfernt sind, untergebracht werden müssen und von Eltern natürlich nicht permanent besucht werden können. Auch das ist mit Sicherheit nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen, meine Damen und Herren, da braucht es eine massive Kraftanstrengung, um bei diesen Problemen Abhilfe zu schaffen.

 

Das möchte ich auch noch an dieser Stelle festhalten: Wir hören hier von diesem Rednerpult immer wieder, dass sich Wien zur selbsternannten Menschenrechtshauptstadt erhebt, man strapaziert die Begriffe, die kinder- und jugendfreundlichste Stadt der Welt sein zu wollen, aber ich glaube, eine Stadt, in der sich solche Fälle abspielen, hat diese Bezeichnung mit Sicherheit nicht verdient.

 

Ich komme zur MA 35. Auch diese Magistratsabteilung ist eine Konstante im Bericht der Volksanwaltschaft, und zwar der Bereich Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Ich glaube, ich habe vor knapp zehn Jahren hier in diesem Haus meine erste Rede gehalten, damals auch zum Bericht der Volksanwaltschaft. Auch damals war die MA 35 schon Thema, und zwar die überlangen Verfahrensdauern. Wir haben es heute bereits in der Fragestunde thematisiert - ja, es gibt einen entsprechenden Entwicklungs- und Professionalisierungsprozess, allerdings muss man schon festhalten, dass für das Jahr 2023 insbesondere beim Punkt der Verfahrensdauer nicht alle Maßnahmen angekommen zu sein scheinen.

 

Wir erleben von StR Wiederkehr immer wieder die blumigsten Ausführungen. Heute hat er berichtet, dass es gelungen ist, Verfahren - ich glaube, beim Aufenthaltsrecht - um 40 oder 70 Prozent zu reduzieren. Dazu möchte ich schon auch festhalten, dass das ein Stilmittel des Herrn Stadtrats ist. Wenn ich einen (Abg. Thomas Weber: Was? … Transparenz!) Bitte? (Abg. Thomas Weber: Sie meinen, Transparenz ist ein Stilmittel?) Nein, nein. Prozentrechnung - wenn ich bei einer Schularbeit 30 Punkte erreichen kann und ich schaffe einen Fünfer mit 5 Punkten und beim nächsten Mal einen Fünfer mit 10 Punkten, dann habe ich mich tatsächlich um 100 Prozent gesteigert, ja. (Abg. Thomas Weber: Dann ist die Richtung die richtige!) Sehr interessant wäre allerdings, wie es mit anderen vergleichbaren Bundesländern ausschaut. Das würde uns tatsächlich interessieren. Die Frau Kollegin von den GRÜNEN hat einmal die freiheitliche Regierungsbeteiligung in diesem Bereich in Niederösterreich gelobt (Abg. Thomas Weber: Haben Sie ganz zugehört, oder?), das wären tatsächlich Vergleichswerte, die uns interessieren, anstatt irgendwelche Nebelgranaten zu werfen, wie es tatsächlich aussieht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Zwei Volksanwälte sind mittlerweile bei uns eingelangt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sehr geehrte Frau Volksanwältin, sehr geehrter Herr Volksanwalt, ich darf mich auch im Namen der Freiheitlichen Fraktion sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Arbeit bedanken und bitte auch, das entsprechend den Mitarbeitern weiterzuleiten.

 

Ich habe bereits in meiner begonnenen Rede in einem Einleitungssatz erwähnt, dass die Volksanwaltschaft im Vertrauensindex der OGM/APA eine sehr, sehr hohe Vertrauensquote genießt, die kommt natürlich nicht von ungefähr, sondern ist auf die Mitarbeiter und die entsprechenden Volksanwälte zurückzuführen. Sehr positiv finde ich auch, dass Sie mit dem gestrigen Beschluss wieder zu dritt und vollzählig sind, mit Frau MMag. Schwätz, die ja auch als bisherige Bezirkshauptfrau entsprechende Erfahrungen hat, mit dem Verwaltungsrecht vertraut ist.

 

Was ich auch noch sehr positiv anmerken möchte, ist gestern im Nationalrat der Beschluss mit einer breiten Mehrheit, sowohl im Hauptausschuss als auch im Plenum und auch mit Zustimmung der GRÜNEN. Vielleicht hören unsere GRÜNEN im Wiener Rathaus da ein bisschen zu, denn man kann durchaus eine demokratisch reife Herangehensweise haben und muss Anträge oder Personalvorschläge seitens der FPÖ nicht zwingend aus Prinzip ablehnen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren (in Richtung Volksanwälte), herzlichen Dank noch einmal dafür, und bitte machen Sie so weiter. (Beifall bei der FPÖ.)

 

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