Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 62
richten haben. Ich bedanke mich noch einmal zum Abschluss bei Herrn Achitz und bei Frau Schwarz, vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß, und ich erteile es ihm.
Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Volksanwältin, sehr geehrter Herr Volksanwalt!
Ich möchte meine Rede mit einem großen Dankeschön an Ihre Institution und an Ihre Arbeit und Ihre Mitarbeiter beginnen. Die Zahlen sprechen für sich. Im Jahr 2023 haben sich 1.560 Wienerinnen und Wiener mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft gewandt, das ist zum Vorjahr eine Steigerung von 8 Prozent. Aber Sie haben auch Prüfverfahren abgeschlossen: 1.564 und in 374 Fällen einen Missstand in der Wiener Verwaltung aufgedeckt. Sie leisten damit großartige Arbeit für oftmals verzweifelte Wienerinnen und Wiener, die sich an Sie wenden. Sie helfen diesen Wienerinnen und Wienern, dafür im Namen meiner Fraktion ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc und Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.)
Die Themen sind sehr vielfältig, der Kollege Ellensohn hat jetzt schon einiges gesagt, das wird meine Kollegin Silvia Janoch in Vertretung von unserer Sabine Keri, die heute nicht hier sein kann, viel über Kinder- und Jugendhilfe reden, was ein großer Missstand ist, der auch sehr emotional und betroffen macht. Es sind viele Themen der MA 35. Wir haben von den NEOS gehört, man freut sich, dass dort jetzt jemand abhebt. Wir haben ein bisschen darüber gescherzt, dass, wenn das der Standard ist, den man hier an den Tag legt in der Wiener Verwaltung, dass man abhebt, wenn jemand anruft, das schon sehr bedauerlich ist. Aber wir hoffen, dass diese nächsten Schritte, von denen man spricht, auch gesetzt werden.
Ein Punkt, auf den ich aber ganz besonders eingehen möchte, der Herr Kollege Ellensohn hat es auch gemacht, ist der Bereich - Sie nennen es, finde ich, sehr treffend - Zweiklassengesellschaft in der Nachmittagsbetreuung in Wien. Wir diskutieren wirklich häufig hier im Haus darüber, wie es mit der Nachmittagsbetreuung ist. Ja, das sind viele Eltern, die sich zu Recht darüber aufregen, dass sie für das komplett Gleiche in einem Fall etwas bezahlen müssen. Bevor das Mittagessen gratis geworden ist in der offenen Schule, waren es 2.000 EUR im Jahr pro Kind. Diesen Unterschied macht man einfach nur, weil die eine Schulform, die verschränkte Ganztagsschule, von der SPÖ gewünscht ist und die andere, wo sich Eltern frei entscheiden für Nachmittagsbetreuung, die ein Angebot, aber keine Verpflichtung ist, nicht. (Zwischenruf von Abg. Jörg Neumayer, MA.) - Herr Kollege Neumayer, wenn Sie jetzt den Kopf schütteln, was ist denn der Unterschied zwischen der verschränkten Form und der offenen? - In der offenen können sich die Eltern frei entscheiden, ob sie die Betreuung in Anspruch nehmen oder ob das Kind vielleicht zu den Pfadfindern geht, ob es am Nachmittag vielleicht Sport machen möchte in einem Verein. In der verschränkten Form ist es verpflichtend, die müssen dann dort bleiben. Es sind die Pädagogen die gleichen, es ist das Essen das gleiche. Im einen Fall müssen sie etwas zahlen und im anderen nicht. Ich sage ganz ehrlich, das ist nicht gerecht, und da ist es gut, dass die Volksanwaltschaft sich stark macht. (Beifall bei der ÖVP.)
Treffender, finde ich, kann man das gar nicht sagen, der Teil startet auf Seite 67, und ich möchte einen Bereich vorlesen, denn Herr Neumayer, wenn Sie uns nicht glauben, dann aber vielleicht der Volksanwaltschaft (Abg. Jörg Neumayer, MA: Gerne!): „Nachdem diese Anregung zunächst abgelehnt worden war, folgt man ihr seit Herbst 2023 zumindest teilweise. Die vollständige Kostenbefreiung für ein warmes Mittagessen, nicht jedoch für die Nachmittagsbetreuung, wurde auf die offene Form der GTS ausgeweitet. Wichtig erscheint der Volksanwaltschaft nach wie vor eine volle finanzielle Gleichstellung auch jener Familien zu erreichen, die für ihr Kind eine offene GTS oder einen Hortplatz in Anspruch nehmen. Diese lehnt der Wiener Magistrat nach wie vor ab. Allerdings konnte der Magistrat auch in der Stellungnahme an die Volksanwaltschaft keine sachlichen Gesichtspunkte dafür darlegen. Die Volksanwaltschaft hält diese Differenzierung daher weiterhin für unzulässig.“ Das ist schon wirklich treffend auf den Punkt gebracht, finde ich: Es ist das Gleiche, nur im einen Fall verpflichten wir, im anderen nicht, im einen Fall ist es gewünscht, im anderen nicht.
Frau Kollegin Emmerling, wenn Sie jetzt vorhin, glaube ich, so zustimmend genickt haben beim Kollegen Ellensohn, dass man das ausweiten soll, dass das auch im Hort gratis werden soll und dass man auch in der Betreuung weitermachen soll - Sie haben ja 2020 vor der Regierungsbeteiligung noch einen Antrag dahin gehend gestellt, in weiterer Folge abgelehnt. Dann ist ein bisschen etwas passiert, das Wahljahr rückt näher, und wir nehmen dieses Nicken entsprechend so wahr, dass das nächste Wahlzuckerl vielleicht wartet. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich hoffe!) Wir hoffen, dass es bald kommt, denn die Wienerinnen und Wiener sind nicht darauf angewiesen, Wahlzuckerl zu bekommen, sondern haben sich Gerechtigkeit verdient. Für diese Gerechtigkeit setzt sich die Volksanwaltschaft ein, für diese Gerechtigkeit gerade auch in dem Bereich setzten wir uns ein und werden deswegen heute zum wiederholten Mal einen Antrag dazu stellen und hoffen, dass Sie vielleicht Ihre Meinung ändern und zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Wir brauchen keine Meinungsänderung!) Dann mehr Einsatz und Durchsetzungsvermögen gegenüber dem Koalitionspartner!
In dem Sinne, danke für Ihren Bericht, danke für die wertvolle Arbeit, die Sie leisten. Wie gesagt, Kinder- und Jugendhilfe ist ein großes, wichtiges Thema, darauf wird Kollegin Silvia Janoch noch eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher, und ich erteile es ihm.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Frau Volksanwältin, sehr geehrter Herr Volksanwalt, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Debatte zum Volksanwaltschaftsbericht ist jedes Jahr eine sehr sachliche Debatte, was mich sehr freut. Wir
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