Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 62
in Österreich Verfolgten um die Staatsbürgerschaft ansuchen können, und das in sehr großzügigem Ausmaß. Das ist etwas, was alle begrüßt haben, was aber auch sehr viel Arbeit gebracht hat, weil der Bundesgesetzgeber in seiner Weisheit festgelegt hat, dass praktisch alle diese Fälle in Wien vollzogen werden müssen. Wir haben dazu auch ein bisschen finanzielle Hilfe gekriegt, ich will das jetzt nicht nur negativ zeichnen. Aber Tatsache ist, dass das sehr, sehr viel Arbeit verursacht, die noch dazukommt.
So gesehen, ist es halt so, dass rund 150.000 Verfahren jährlich von dieser Behörde behandelt werden, der größte Teil im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, mehr als im Staatsbürgerschaftsrecht. Dazu noch einmal einige Zahlen: Die Verfahrensdauer im gesamten Einwanderungsbereich ist von 68,6 Tage im Jahr 2021 auf 41,1 Tage reduziert worden. Das ist, glaube ich, heute schon einmal gesagt worden, eine Reduktion um 40,1 Prozent. Im Bereich des Aufenthaltsbereichs von EWR-BürgerInnen von 41,3 Tagen auf 12,9 Tage, was einer Reduktion von 68,8 Prozent entspricht, im Drittstaatsbereich von 105,7 Tagen auf 87,1 Tage, also immerhin auch eine Verringerung um 17,6 Prozent.
Die Reformmaßnahmen führten auch zu einer erhöhten Abschlussquote bei Staatsbürgerschaftsverfahren. Da erspare ich Ihnen jetzt, dass ich noch die ganzen Zahlen sage. Aber ich sage dazu, dass es in allen Bereichen der MA 35 wirklich Fortschritte gibt und dass sozusagen die Reaktionszeit am Telefon auf unter zwei Minuten gesenkt wurde beim Staatsbürgerschaftsverfahren. Das ist schon eine Leistung.
Ich glaube, der Kollege Zierfuß hat sich ein bisschen lustig darüber gemacht, dass man das Telefon abhebt. Ich habe schon bei sehr vielen Institutionen oder auch privaten Callcentern angerufen und habe auch manchmal 20 bis 30 Minuten gewartet und es hat sich noch immer niemand gemeldet. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) So gesehen, ist das schon eine Leistung, was da bei der MA 35 innerhalb von relativ kurzer Zeit erfolgt ist. Daher auch dem Abteilungsleiter Georg Hufgard-Leitner, der das mit höchstem Engagement mit seinen MitarbeiterInnen vorantreibt, wirklich all unsere Unterstützung und unser Dankeschön dafür, dass er sich derart einsetzt. Ich glaube, er verdient auch einen Applaus. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)
Das ist die MA 35. Dann möchte ich vielleicht noch kurz ein Problem im Wohnbauressort darlegen, das nicht diese große Dimension hat, aber das für mich typisch ist dafür, warum die Volksanwaltschaft so wichtig ist. Sie löst auch Sachen, für die eigentlich sonst überhaupt niemand zuständig wäre. Und zwar hat sich jemand beschwert - meiner Ansicht nach zu Recht - über die zwingende Unterschrift des Vermieters bei der Wohnbeihilfe. Der will um Wohnbeihilfe ansuchen, und das muss die Vermieterin oder der Vermieter unterschreiben. Da hat der gesagt, das ist eigentlich nicht fair, warum muss der Vermieter wissen, dass ich um Wohnbeihilfe ansuche, das ist ja eine private, persönliche Sache, auch der Datenschutz spielt da eine Rolle. Der Mieter hat kritisiert, dass das Formular betreffend Beantragung der Wohnbeihilfe sd222 eben so ausgefüllt werden musste, dass der Vermieter das unterschreiben muss.
Die Volksanwaltschaft hat diese Bedenken auch gehegt, hat aber auch gesehen, dass das nicht vollkommen absurd ist, dass man das in dieser Form verlangt. Man hat das ursprünglich verlangt, weil natürlich die Gefahr des Missbrauchs ein bisschen im Raum steht, wenn das nicht ordentlich gemacht wird - dass irgendjemand einen höheren Mietzins, als er tatsächlich zahlen muss, hineinschreibt. Irgendwie muss man das kontrollieren. Aber die Volksanwaltschaft hat dann richtig darauf hingewiesen, dass man auch eine Form finden kann, die den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt und trotzdem nicht zum Missbrauch einlädt.
Sinnvollerweise ist dann das Gesetz geändert worden. Man ist übergegangen von der Nettomiete auf die Bruttomiete. Mit 1. März 2024 gibt es eine neue Rechtslage zur Berechnung der Höhe der Wohnbeihilfe. Dadurch war es jetzt möglich, andere seriöse Nachweise für den Mietzins zu ermöglichen, wie zum Beispiel Kontoauszüge. Die Volksanwaltschaft hat die Änderung der Rechtslage begrüßt und hält gegenüber der Magistratsdirektion fest, dass sie davon ausgeht, dass das Formular sd222 entsprechend abgeändert wird.
Das ist nur ein kleines Beispiel dafür, was die Volksanwaltschaft positiv bewegt, denn der Mieter oder die Mieterin - in dem Fall war es, glaube ich, ein Mieter - kann keinen Bescheid anfechten. Es ist nicht so, dass irgendeine Behörde grundfalsch agiert hätte, sondern es war ein Missstand da, der durch eine Änderung der Rechtslage geändert worden ist, wo man sonst keine Möglichkeit hätte, sich irgendwo zu beschweren. Die Volksanwaltschaft hat also auch diesen Missstand gelöst. Da sind wir sehr froh darüber. Das wollte ich noch als Beispiel bringen.
Als Allerletztes vielleicht noch, dass das auch jemand gesagt hat: Die Volksanwaltschaft ist auch zuständig für die präventive Menschenrechtskontrolle, also für alle Menschen, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, sei es in Justizanstalten, Polizeieinrichtungen, Altenpflegeheimen, in der Kinder-/Jugendhilfe, in psychiatrischen Einrichtungen. Das ist auch sehr wichtig. Auch dafür ist die Volksanwaltschaft zuständig und hat eben die präventive Menschenrechtskontrolle. Da gibt es einen eigenen Bericht dazu. Auch das ist eine sehr, sehr wichtige Tätigkeit der Volksanwaltschaft.
Noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft herzlichen Dank und auch den Volksanwältinnen und Volksanwälten herzlichen Dank und alles Gute. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Öztas. Ich erteile es ihm.
Abg. Ömer Öztas (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Volksanwältin und sehr geehrter Volksanwalt, herzlich willkommen im Wiener Rathaus!
Zunächst möchte ich mich bei der Volksanwaltschaft für diese sorgfältige und wichtige Arbeit bedanken, die in den vorliegenden Berichten sichtbar wird. Als Grüner Klub
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