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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 62

 

lesen wir diese Berichte sehr intensiv und schätzen die klare Analyse der Volksanwaltschaft. Dafür gebührt auch ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.)

 

Es ist ein bisschen ungewohnt, dass ich mich zur Volksanwaltschaft zu Wort melde, aber auf Seite 77 des Berichts ist klein, aber fein die Situation auf der Wientalterrasse beschrieben, die uns auch seit geraumer Zeit hier im Gemeinderat beziehungsweise Landtag beschäftigt. Für jene, die diese Problematik nicht kennen, ein kurzer Exkurs: Die Wientalterrasse wurde 2015 unter rot-grüner Regierungsbeteiligung als konsumfreie Fläche errichtet mit dem Ziel, für AnrainerInnen, die in dem Gebiet dort wenig Platz, wenig Grün haben, einen Ort zu schaffen. Dieser Treffpunkt hat große Beliebtheit gewonnen, sowohl unter AnrainerInnen als auch unter Jugendlichen. Es ist ein Konflikt zwischen AnrainerInnen und jungen Menschen entstanden, weil bei der Nutzung öfters Ruhestörungen gemeldet wurden beziehungsweise Müll und Verunreinigungen. Dieses Thema haben die Anrainerinnen und Anrainer sowohl bei der Bezirksvorstehung im 5. Bezirk als auch bei der Stadt Wien kundgetan, waren aber leider enttäuscht, weil die Stadt Wien auf die Polizei verwiesen hat, statt selbst am Problem zu arbeiten.

 

Die Stadt delegierte das Problem, anstatt aktive Lösungen zu finden. Wir haben auch hier im Gemeinderat aktive Lösungen zur Sprache gebracht und auch Anträge gestellt. Ich kann Sie daran erinnern, dass wir seit zwei Jahren die bereits in Wien existierenden Awareness-Teams für die Wientalterrasse gefordert haben. Zwei Jahre lang haben Sie diesen Antrag abgelehnt, bis die Awareness-Teams dank unserem Druck - wie ich meine - in diesem Sommer eingerichtet wurden und auch auf der Wientalterrasse im Einsatz sind. Die Volksanwaltschaft sagt jedoch in ihrem Bericht, dass es ein Nachbesserungspotenzial gibt. - Wir wissen: Das Problem ist dadurch nicht gelöst, wir sehen das, was geschehen ist, aber als einen Schritt in die gute Richtung.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentliche Raum gehört allen. Der öffentliche Raum ist ein Ort der Begegnung und gehört auch der Jugend und den jungen Menschen. Bereits seit drei Jahren gehen wir GRÜNE mit unserem Sommerprojekt „Claim Your Space“ auf die Straßen und reden mit jungen Menschen und fragen sie, was sie beschäftigt und wo der Schuh drückt. Dieses Jahr haben wir rund 600 Rückmeldungen auf unserer Online-Umfrage bekommen. Und die Ergebnisse überraschen mich - und wahrscheinlich auch Sie - nicht: Über 90 Prozent der jungen Menschen sagen, dass sie konsumfreie Zonen ausgebaut haben wollen. Sie möchten Bäume und sie möchten kostenlose WCs haben, insbesondere für Frauen. Junge Menschen wollen den öffentlichen Raum nutzen und sich dort auch wohlfühlen können.

 

Jetzt mache ich einen großen Schwenk. Im öffentlichen Raum haben wir auch ein großes Problem, dass besonders junge Menschen mit Werbung sozusagen zugebombt werden. Damit komme ich zum eigentlichen Anliegen im Rahmen meiner Rede. Wir haben heute einen Antrag zum Thema Nikotinbeutel eingebracht, weil die Frage der Nikotinbeutel nicht im Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz auf Bundebene geregelt ist und man ergo dafür Werbung machen darf, obwohl man für Zigaretten beispielsweise keine Werbung machen darf. Die gesundheitlichen Folgen sind aber in beiden Fällen gleich: Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel sowie langfristige Schäden wie Lungen- und Herzprobleme. Für das eine darf man aber, wie gesagt, werben, für das andere nicht. Das liegt daran, dass Nikotinbeutel nicht pflanzlichen Tabak, sondern synthetischen Tabak enthalten. Somit wird eine Grauzone beziehungsweise Lücke im Gesetz von der Industrie genutzt.

 

Diese Produkte werden gezielt in Richtung junger Menschen beworben, und zwar nicht nur vor Jugendeinrichtungen und nicht nur auf der Straße. Wenn Sie im Sommer am Abend zum Beispiel beim Donauinselfest sind, werden Sie sehen, dass dort Gratisprodukte ohne Altersbeschränkung oder sonstige Kriterien angeboten werden. Was mich ziemlich nervt, ist, dass auf der Babenbergerstraße, nicht weit von hier, vor der wienXtra-Jugend-Info genau so etwas beworben wird, nämlich Nikotinbeutel. Wir wollten uns am Montag diese Situation genauer anschauen und sind hingegangen, um auch ein Foto zu schießen. Fairerweise muss ich aber erwähnen: Die Nikotinbeutel-Werbung ist weg. Dafür gibt es dort jetzt Alkoholwerbung. (Heiterkeit bei GRÜNEN und NEOS.) Das ist das nächste Problem, das wir auch einmal angehen sollten.

 

Ich mache es kurz. Im Hinblick darauf stellen wir als Grüner Klub heute folgenden Antrag: Der Wiener Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag spricht sich für ein bundesweites Werbeverbot für alle Arten von Nikotinbeuteln und eine Österreich-weite Harmonisierung des Konsumverbotes für Minderjährige in den landesrechtlichen Regelungen aus. Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Harmonisierung in den Ländern zu unterstützen.

 

Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Janoch. Ich erteile es ihr.

 

13.03.31

Abg. Silvia Janoch (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Liebe Wienerinnen und Wiener!

 

Kinder werden immer häufiger unterschiedlichsten Arten von Gewalt ausgesetzt. Das Leben vieler Kinder läuft ab in einem täglichen Gefahrenraum, geprägt durch Ängste, Leid, Schmerzen und Scham.

 

Mit diesen einleitenden Worten möchte ich nun konkret auf den Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2023 eingehen. In der jüngsten Stellungnahme seitens der Volksanwaltschaft wird weiterhin heftige Kritik an der Wiener Kinder- und Jugendhilfe der MA 11 ausgeübt. Diese Berichte sind erschütternd und decken unter anderem Folgendes auf: Erstens: Es gibt zahlreiche Missstände und Defizite bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendliche in Wiener sozialpädagogischen Einrichtungen. Zweitens: Es sind schwerwiegende Fälle von sexuellem Missbrauch und Übergriffen in den eigenen

 

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