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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 62

 

Einrichtungen der MA 11 bekannt. Unter anderem wurde ein 13-jähriges Mädchen durch einen 13-jährigen Buben vergewaltigt. Diesfalls erkennt die Volksanwaltschaft ein klares Organisationsverschulden der Kinder- und Jugendhilfe. Weiters wurde ein dreijähriger Bub in einem Krisenzentrum von seinem zwölfjährigen Zimmerkollegen sexuell missbraucht. Auch in diesem Fall kritisiert die Volksanwaltschaft ganz deutlich die inadäquate Zimmerbelegung seitens der MA 11.

 

Drittens gibt es Kritik am Einsatz von Security-Mitarbeitern in sozialpädagogischen Einrichtungen. Viertens ist ein drastischer Anstieg von Gewalttaten bei den Jugendlichen erkennbar. Fünftens: Es gibt strukturelle Defizite innerhalb der MA 11. Sechstens: Es gibt immer wieder eine chronische Überbelegung in Krisenzentren auf Grund des eklatanten Platzmangels für Kinder. Und zuletzt fehlen auch professionelle Personalressourcen, was natürlich dazu führt, dass es zu prekären Personalsituationen innerhalb der Einrichtung der MA 11 kommt.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass auch meine Kollegin Sabine Keri immer wieder zum Thema der Fremdunterbringung gesprochen hat. Und auch die Tatsache, dass in Ausbildung befindliche Personen bereits nach kurzer Zeit eigenverantwortliche Dienste in der Nacht und am Wochenende übernehmen, wird im Bericht der Volksanwaltschaft kritisiert.

 

Auf Grund all dieser Zustände ist deutlich erkennbar, dass der Frust der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen steigt. Was aber bedeutet das im Umkehrschluss? Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Chancen der Kinder auf ein erfülltes Aufwachsen dadurch drastisch sinken. Wenn diese Stadtregierung Kinderschutz tatsächlich ernst nehmen würde, dann dürfte es die von der Volksanwaltschaft beschriebenen Zustände in eigenen städtischen Einrichtungen der MA 11 gar nicht geben. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Wie kann es sein, dass Kinder in sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien nicht vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können? Wie kann es sein, dass sich Mitarbeiter aus Angst vor gewalttätigen Übergriffen in den Nächten im Dienstzimmer einsperren? Und: Wann wird Kinderschutz in Wien tatsächlich einmal ernst genommen?

 

Als Elementarpädagogin plädiere ich dafür, Kinderschutz bereits aktiv im Kindergarten anzubieten und zu leben. Umso früher dieses Tool eingesetzt wird, umso effektiver können Maßnahmen bei möglichem Missbrauch an Kindern ergriffen werden. Deshalb halte ich es für ratsam, externe Expertinnen und Experten bei Bedarf direkt in den Kindergarten einzuladen. Ich nenne drei wichtige Säulen im Rahmen eines professionellen Kinderschutzes: Mit Kindern kann altersadäquat und spielerisch über Kinderschutz und auch deren Rechte gesprochen werden. Pädagoginnen und Pädagogen erfahren kompetente Hilfe und Unterstützung, auch für deren schwierigen beruflichen Alltag. Und auch betroffene Eltern können in Gesprächsrunden vertraulich ihre Sorgen zum Ausdruck bringen, etwa auch bei Missbrauch im Eigenheim oder in der eigenen Familie.

 

Ich meine, das bietet effektive Chancen für junge Kinder, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Eltern, sich bei möglichem Missbrauch diesen externen Fachkräften anvertrauen zu können, und zwar direkt vor Ort beziehungsweise an einem gewohnten Ort, wo Geborgenheit und Schutz im Vordergrund stehen, nämlich im Kindergarten.

 

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass diese Idee auch im Sinne der Kinder- und Jugendanwaltschaft wäre. Und auch die Volksanwaltschaft empfiehlt der Stadt Wien ganz klar, ambulante Hilfen auszubauen, damit Krisen in Familien zu Hause bearbeitet werden können und nicht kostenintensive Fremdunterbringungen die notwendigen Folgen sind.

 

Der ausführliche Bericht der Volksanwaltschaft zeigt leider ein Mal mehr, dass die MA 11 hier ein massives Problem hat. Daran gibt es nichts zu beschönigen. Es kann in meinen Augen nicht so sein, dass, wenn die MA 11 entscheidet, dass ein Kind aus seiner eigenen Familie zu nehmen ist und dieses in eine Einrichtung der MA 11 kommt, das betroffene Kind dort dann eigentlich genauso leidet wie zu Hause. Das darf nicht so sein, sondern es sollte dann eine Chance für das Kind geben, zumindest vorübergehend ordentlich aufwachsen zu können.

 

Wir haben heute einen Antrag vorbereitet, den wir gern auf Zuweisung an den Ausschuss umgeändert haben. Wir hoffen allerdings, dass die von Ihnen propagierten Maßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern dass sie tatsächlich in den sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 gelebt werden, und zwar im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Es ist nämlich klar: Diese Kinder haben es sich besonders verdient, in einem guten, liebevollen Umfeld aufwachsen zu können. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Aichinger. Ich erteile es ihm.

 

13.09.55

Abg. Mag. Michael Aichinger (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Volksanwältin! Lieber Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream!

 

Wir haben jetzt schon sehr viel gehört und auch sehr oft Dank gehört. Ich halte mich da aber an Bruno Kreisky und sage, ich kann nicht einschätzen, wie viel Dank Sie noch ertragen, und daher sage auch ich im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit und bitte, das vor allem auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszurichten. (Beifall bei SPÖ, NEOS, GRÜNEN und FPÖ sowie von Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Wir haben heute auch schon sehr viel über die Aufgaben, et cetera gehört. Ich werde daher darauf verzichten, die vielen Statistikzahlen noch einmal zu wiederholen. Diese wurden richtigerweise schon erwähnt, daher brauche ich diese nicht mehr zu nennen.

 

Der Sinn und Zweck aller Kontrollorgane in Österreich ist gut und richtig, sei es der Rechnungshof, sei es der Stadtrechnungshof, sei es die Volksanwaltschaft, seien es interne Kontrollen. All das ist richtig und berechtigt. Und ich betone jetzt auch, denn sonst werde ich nachher vielleicht falsch verstanden: Jeder Einwand und jeder einzige negative Fall, der beschrieben wird, ist einer zu viel. Das

 

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