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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 62

 

sollte nicht die Nächte zählen, die diese nicht in der Einrichtung verbringen, sondern man sollte einfach zur Kenntnis nehmen, dass das notwendig ist, und man sollte es genug sein lassen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt haben.

 

Die etwas scherzhaften Bemerkungen des Abg. Ellensohn zum Zigarettenrauch im AKH möchte ich zum Anlass nehmen, Sie ein bisschen mit der Arbeitsweise der Volksanwaltschaft vertraut zu machen. Das klingt ja wirklich nach einem Nicht-Problem beziehungsweise klingt es ein bisschen lustig und lächerlich. Sie wissen aber gar nicht, wie lange sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft mit solchen und ähnlichen Problemen beschäftigen müssen, um fundierte Ratschläge und gute Antworten geben zu können.

 

Wir hatten das Problem mit dem Zigarettenrauch nicht nur im AKH, sondern im Zuge der präventiven Menschrechtskontrolle vor allem auf Psychiatrien. Psychiatrische Patientinnen und Patienten rauchen überdurchschnittlich viel und sind oft starke Raucher und Raucherinnen. Auch die Beschäftigten in psychiatrischen Einrichtungen sind überdurchschnittlich oft und häufig starke Raucherinnen und Raucher. - Wir wissen, dass es aus menschenrechtlicher Sicht natürlich geboten ist, NichtraucherInnen zu schützen und dass es aus gesundheitspolitischer Sicht am besten wäre, das Rauchen dort ganz zu verbieten. Wenn man das aber von heute auf morgen ohne Übergangsregelungen macht, dann bekommt man ein riesiges Problem.

 

In Anbetracht dessen müssen unsere MitarbeiterInnen menschenrechtlich abchecken: Welche Empfehlungen geben wir? Und es ist oft besser, mit kleinen Schritten zum Ziel zu kommen, als - wie es damals im AKH passiert ist - von heute auf morgen ein gänzliches Rauchverbot einzuführen und dann festzustellen: Hoppala! Das funktioniert weder beim Gesundheits- noch bei Nichtraucherschutz. - Gerade solche Fälle zeigen, dass es nicht immer ganz banal ist, wenn wir Lösungen anbieten und Ratschläge geben.

 

Zum Stichwort präventive Menschenrechtskontrolle möchte ich noch auf etwas hinweisen: Wir haben jetzt regelmäßig in Einrichtungstypen Schwerpunktprüfungen, damit wir genauere, bessere Ratschläge geben können, was man verbessern kann, damit wir auch nach einigen Jahren überprüfen können, ob sich etwas verbessert hat, damit wir Vergleiche zwischen Bundesländern anstellen und Best-Practice-Beispiele herausarbeiten können.

 

Diesbezüglich haben wir im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einen Schwerpunkt gesetzt und haben die Selbstbestimmtheit dieser Menschen genauer unter die Lupe genommen, und zwar mit Fokus auf sexuelle Selbstbestimmtheit. Ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen, das können Sie nachlesen. Wir haben aber einen großen Problembereich insofern gesehen, als nämlich viele Bewohnerinnen und Bewohner einen Erwachsenenvertreter haben und dass die Regelungen, was ein solcher Erwachsenenvertreter tun darf und was er nicht tun darf, weitgehend unbekannt sind. Man geht eigentlich davon aus, wenn ein Erwachsenenvertreter bestellt ist, dass die Person selber gar nichts mehr entscheiden darf. Das ist aber nicht geltende Rechtslage. Daher müsste man gerade im Bereich für Menschen mit Behinderung schauen, welche Dinge sie noch unter Anleitung selbst entscheiden können. Dafür muss man aber entsprechende Voraussetzungen schaffen. Dafür muss es Unterstützerkreise geben, wo das diskutiert wird, denn sonst bestimmt die 70-jährige Mutter, ob der 40-jährige Sohn ins Bordell gehen darf oder nicht, beziehungsweise sagt irgendein Anwalt, der als Erwachsenenvertreter bestellt ist: Nein, das zahlen wir nicht, dafür haben wir kein Geld. - Das geht so nicht, und daher bitte ich, ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Menschen, die eine Erwachsenenvertretung haben, trotzdem das Recht haben, gewisse Dinge selber zu entscheiden, und diesbezüglich Unterstützung anzubieten.

 

Zuletzt möchte ich auch noch auf die Ausweitung unserer Kompetenzen Bezug nehmen. Ja. Es wäre gut, wenn wir manche Einrichtungen, die inzwischen ausgegliedert sind, weiterhin prüfen dürfen, denn die Bürgerinnen und Bürger kommen mit den Problemen zu uns und verstehen nicht, dass wir dann sagen: Dafür sind wir nicht zuständig, das ist ausgegliedert. Die Menschen sehen das nach wie vor als Leistung des Landes, der Gemeinde, des Staates, des Bundes, und dementsprechend sollte das auch behandelt werden. Wobei man sagen muss, dass wir in Wien zumindest noch die Spitalsverwaltung prüfen dürfen. Wien ist das einzige Bundesland, wo das nicht ausgegliedert ist.

 

In diesem Sinne danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich hoffe, es geht so weiter! (Allgemeiner Beifall).

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke beiden Volksanwälten für ihre Redebeiträge.

 

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

 

13.43.52Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Es liegen drei Anträge vor.

 

Ein Antrag der Grünen betrifft ein bundesgesetzliches Werbeverbot für Nikotinbeutel. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, Grünen und NEOS unterstützt und daher beschlossen.

 

Der zweite Antrag ist ein Antrag der Wiener Volkspartei betreffend finanzielle Gerechtigkeit bei Nachmittagsbetreuung an Wiener Schulen. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Der Antrag wird unterstützt von Grünen, ÖVP, FPÖ und Kieslich, ist damit aber nicht ausreichend unterstützt und daher abgelehnt.

 

Der dritte Antrag ist ein Antrag der Wiener ÖVP betreffend die Umsetzung der Empfehlungen der Volksanwaltschaft für die Kinder- und Jugendhilfe MA 11. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Zuweisung!) Ja, das ist ein Antrag auf Zuweisung. Entschuldigung! Daher noch einmal: Wer für die Zuweisung ist, den bitte ich

 

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