Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 62
um ein Zeichen mit der Hand. - Wird einstimmig unterstützt, daher so zugewiesen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2020 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Peter Hanke. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist damit eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prof. Kaske. Bitte.
Abg. Prof. Rudolf Kaske (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Nach dieser mehr als spannenden Debatte um die Volksanwaltschaft komme ich nun wieder ein bisschen in die Niederungen der Wirtschaftspolitik zurück. Ich möchte heute die Änderungen des Vergaberechtsschutzgesetzes ein bisschen näher beleuchten. - Ich sage es ganz offen: Das war nicht nur mein Wunsch. Es war eine überschaubare Zahl, es haben aber doch einige Abgeordnete gesagt, dass das sehr interessant ist, und haben mich ermutigt, hier diesen Beitrag zu bringen.
Nun zum Inhaltlichen: Unsere Schlichtungsstelle wurde durch das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 geschaffen. Man erhoffte sich durch dieses Service die Reduktion der Nachprüfungsverfahren durch das Verwaltungsgericht Wien. Aus Europa-rechtlichen Gründen war es nicht möglich, die Veranlassung eines Schlichtungsverfahrens obligatorisch zu machen, denn die direkte Anrufung des Verwaltungsgerichtes Wien darf nicht behindert werden. Die Schlichtung in einem Mehrparteiverfahren hätte zu einem Problem geführt, da jede Änderung zu Gunsten einer BieterIn zu Lasten der anderen BieterInnen und BewerberInnen gegangen wäre. Daher sind Schlichtungsanträge bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Anbotsfrist beziehungsweise im zweistufigen Verfahren sieben Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages einzubringen. Dies bedeutet, dass nur in einem Zweiparteienverfahren geschlichtet werden kann.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Bestellung und Nachbestellung der fünf Mitglieder und der jeweils zwei Ersatzmitglieder der Schlichtungsstelle verursacht administrativen Aufwand, da drei Mitglieder nach Anhörung von Kammern zu bestellen sind und die Qualifikationen aller Mitglieder natürlich sorgfältig zu überprüfen sind. Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder müssen zum Nationalrat wählbar sein und besondere Kenntnisse des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht sowie den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder technischen Studiums besitzen. Die Bestellung erfolgt nach Durchlaufen dieses aufwändigen Prozesses schließlich durch einen Stadtrat namens der Landesregierung, überdies muss die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle stets besetzt sein. Im Fall eines Schlichtungsantrages besteht enormer Zeitdruck, da das Schlichtungsverfahren wegen der aufschiebenden Wirkung für das betroffene Vergabeverfahren und wegen der Hemmung der Frist zur Anrufung des Verwaltungsgerichtes Wien während des Schlichtungsverfahrens höchstens vier Wochen dauern darf.
Meine Damen und Herren! Nun ein bisschen auch zur Historie: Vorbild für die Einrichtung der Wiener Schlichtungsstelle war seinerzeit die Niederösterreichische Schlichtungsstelle. Diese musste dort vor der Anrufung des UVS Niederösterreich angerufen werden. Wegen der im Vergleich zu Wien meist kleineren Auftragsvolumina in den niederösterreichischen Gemeinden, wegen der geringeren Routine in den Außenstellen des seinerzeitigen UVS Niederösterreich bei Vergabeangelegenheiten und wegen des hohen Ansehens der beim Amt der Landesregierung angesiedelten Schlichtungsstelle konnte insbesondere in den kleineren Gemeinden sehr oft eine gütliche Einigung erzielt werden. Aus Anlass eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission, die die Behinderung des direkten Zugangs zum Verwaltungsgericht Niederösterreich und die damit verbundenen Rechtsschutzdefizite kritisierte, schaffte Niederösterreich 2019 die aufschiebende Wirkung des Schlichtungsverfahrens ab und ordnete in einer Novelle an, dass die Zeit, in der das Schlichtungsverfahren anhängig ist, in die Frist zur Anrufung des Verwaltungsgerichts Niederösterreich einzurechnen ist. Darüber hinaus wurde die Niederösterreichische Schlichtungsstelle per 30. April 2022 gänzlich aufgelöst.
Da die Schlichtungsstelle des Bundes, die Bundesvergabe-Kontroll-Kommission, schon durch das Bundesvergabegesetz 2006 aufgelöst worden war, gibt es eine vergaberechtliche Schlichtungsstelle daher nur mehr in Wien. Die Wiener Schlichtungsstelle in Vergabeangelegenheiten erfüllte die in sie gesetzten Hoffnungen, ehrlich gesagt, nicht, da die Meinungsverschiedenheiten in einer Großstadt wie Wien oft millionenschwere Ausschreibungen betreffen. Daher haben die Vergabeparteien von Anfang an natürlich Rechtsanwälte beigezogen, um ja keine Fristen zu versäumen und von Anfang an Schriftsätze auf höchstem Niveau einreichen zu können, um eine rechtsverbindliche Entscheidung zu bekommen. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle und die Geschäftsstelle konnten auf Grund der äußerst geringen Fallzahlen überdies auch keine Routine entwickeln. Beispielhaft sei auf die Zahl der Schlichtungsanträge der letzten fünf Jahre verwiesen. Wenn ich mir das anschaue, sehe ich: 2019 gab es insgesamt vier Verfahren, davon war ein Antrag unzulässig, und zwei Anträge zwecks Verhandlung direkt vor dem Verwaltungsgerichtshof Wien sind wieder zurückgezogen worden. 2020 gab es null Verfahren, 2021 ein Verfahren, 2022 ebenfalls ein Verfahren und 2023 und 2024 gab es null Verfahren.
Ich möchte somit zum Schluss kommen. Da die Schlichtungsstelle also von der Praxis nicht angenommen wurde, schlagen wir vor, sie zwecks Deregulierung und
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular