Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 62
Vermeidung des mit ihrer Vorhaltung verbundenen administrativen Aufwandes ehestmöglich aufzulösen. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch die Zahl der Nachprüfungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien in den letzten Jahren stark abgenommen hat. Es handelt sich um eine niedrige zweistellige Zahl pro Jahr. Auch vor diesem Hintergrund drohen weiterhin keine übermäßigen Belastungen der Wirtschaft, der vergebenden Stellen und des Verwaltungsgerichts mit vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel gebracht habe und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, NEOS sowie Teilen von ÖVP, GRÜNEN und FPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Bravo!)
Präsident Ernst Woller: Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich darf um Zustimmung bitten.
Präsident Ernst Woller: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig so beschlossen und in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausreichend unterstützt, nämlich einstimmig beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wiederum einstimmig, und damit ist das Gesetz endgültig beschlossen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WEIWG 2005 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Amtsf. StRin Kathrin Gaál. Sie wird vertreten von der Ausschussvorsitzenden Karner-Kremser. Ich bitte um die Einleitung.
Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die das unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wiederum einstimmig beschlossen.
Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Ausschussvorsitzende Karner-Kremser. Bitte.
Berichterstatterin Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Daher kommen wir zur Debatte. Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapović. Bitte.
Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović (NEOS): Herr Präsident! Liebe Berichterstatterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich freue mich sehr, dass dieser Gesetzesentwurf bei uns im Ausschuss mit einer ziemlich großen Mehrheit abgestimmt wurde. Ich glaube, nur die FPÖ hat nicht zugestimmt, und ich bin sehr neugierig, wie die Zustimmung heute hier erfolgen wird.
Ich möchte betonen, dass es sich hierbei um eine ganz wesentliche Änderung in unserem Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz handelt. Worum geht es nämlich? Wir alle wissen, dass die Lebensformen in Wien sehr vielfältig sind. Und ebenso, wie die Lebensformen in Wien vielfältig sind, sind auch die Wohnformen vielfältig. Wir haben eine Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsverordnung, die in Wien, wie ich meine, gut funktioniert, wenn auch nicht alle möglichen Lebensentwürfe beziehungsweise Wohnentwürfe in dieser Stadt damit abgedeckt sind. Mit diesem Gesetzesentwurf schließen wir jetzt ganz gut die Lücke, weil wir es zum ersten Mal schaffen, dass die Baugruppen auch in Wien eine adäquate Wohnbauförderung erhalten können.
Was sind die Baugruppen? Baugruppen sind Zusammenschlüsse von interessierten Menschen, die ihre Wohnung, ihr Wohnhaus, ihr Wohnumfeld gemeinsam planen, gestalten und entwickeln wollen und gemeinsam leben. Dadurch entwickeln sie vielleicht auch neue Arten des Zusammenlebens, darüber hinaus strahlen sie aber auch eine enorme Kraft in ihrer Nachbarschaft aus. Das gehört gefördert, und das schaffen wir tatsächlich mit dieser Verordnung.
Das wollte ich Ihnen mitteilen, weil ich das wirklich als eine wichtige Erneuerung erachte, und bitte hiermit um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. - Sie verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist so mit Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, NEOS und ÖVP beschlossen und ist damit in erster Lesung angenommen.
Es gibt hier einen Antrag der GRÜNEN betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderung landesgesetzlich sicherstellen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.
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