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Landtag, 37. Sitzung vom 21.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 62

 

im Bildungsbereich besonders auf, dass Sie hier sehr faktenbefreit argumentieren, dass Sie Ihre Schlagworte bringen, auch gerne Unwahrheiten ins Treffen führen und so zur Stimmungsmache beitragen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Was Sie auch erwähnt haben, wenn ich jetzt bei dem einen Strang der verschiedensten Wahrheiten bleibe, die Sie haben, ist, dass das Bildungssystem schon lange im Abwärtstrend ist. Das ist eine Entwicklung, die wir die letzten Jahre alle zusammen gut beobachten konnten. Wir wissen ganz genau, dass der Personalmangel in ganz Österreich seinen Tribut zollt, sich natürlich hochspitzt in einer Lage, in der wir gerade sind, wo wir auch viele Zugewanderte in unseren Schulen aufnehmen müssen, das sind rund 300 Kinder pro Monat, das wissen Sie genau. Und weil Sie den Schulbau angesprochen haben, uns hat diese Situation der Familienzusammenführung nicht überrascht, was uns überrascht hat, ist der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, mit diesen Auswirkungen, die wir hatten. Das heißt, wir haben von einem Monat auf den anderen 4.000 Kinder in Wien in Schulklassen untergebracht, das bedeutet 160 neue Schulklassen, die hier mit Kindern gefüllt wurden, die einen Schulplatzanspruch haben. Worauf wir sehr stolz sein können, aber auch, weil davor langfristig und nachhaltig geplant und gebaut worden ist. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir an unsere Grenzen stoßen - das ist eine Tatsache -, wo wir andere Maßnahmen ergreifen müssen. Trotzdem muss ich dieses Schulbauprogramm auch wirklich verteidigen, weil es auf eine nachhaltige und langfristige Strategie ausgelegt ist, wir jetzt diese Zwischenmaßnahme brauchen, um auch wieder diesen Weg weiterbeschreiten zu können. Und das sei Ihnen auch gesagt, bitte schauen Sie sich diese Klassen an, von denen Sie sagen, das wird keinem Kind gerecht, das Gegenteil ist der Fall. Diese Klassen sind technisch bestens ausgestattet, oft besser als so mancher Bestand, den wir in ganz Österreich haben, und ich glaube, für kein Kind ist das irgendeine Minderaufbewahrung, wie man sie ja benennen könnte, sondern wirklich vollwertiger Schulraum, der seinesgleichen sucht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Laut dem einen Wahrheitsstrang führt der Herr Stadtrat diese Bildungspolitik weiter, in dem anderen ist nur er dafür verantwortlich. In diesem einen Schreiben sagen Sie auch, dass die Probleme nicht angesprochen werden. Ich glaube jedoch, wie man in den letzten Jahren gesehen hat, ist eines ganz klar, dass Bildungslandesrat Wiederkehr die Sachen sehr konkret anspricht, das immer getan hat, sich die Sachen auch nie schönredet und maßgeblich handelt in dem Verantwortungsbereich, der ihm zur Verfügung steht. (Beifall bei den NEOS)

 

Ich komme jetzt zurück zu den Sprach-Screenings, weil das ein wirklich wichtiges Thema ist und wir alle wissen, dass wir im Bereich Sprachförderung, Deutschkenntnisse nicht nur ein Problem haben, sondern massiven Aufholbedarf. Und da ich ja nicht genau weiß, wie Sie Ihre Maßnahmen und Ihren Antrag anlegen, ob wir das im Kindergarten machen sollen oder für alle Kinder in Wien, nur dazugesagt, dass wir natürlich in unserem Verantwortungsbereich, im Kindergarten, diese Maßnahmen treffen. Und das lese Ihnen vor - und das meinte ich vorher mit faktenbefreit -, da Sie sich anscheinend nicht erkundigt haben, was im Kindergartenbereich laut Kindergartengesetz vorgesehen ist, § 2 Abs. 3 des Wiener Kindergartengesetzes: „Im Kindergarten sind für nicht schulpflichtige Kinder von Fachkräften gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 5 oder sonstigem zur Sprachförderung qualifizierten Personal Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Sprachstandsfeststellungen sind anhand eines Beobachtungsbogens zur Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache - BESK kompakt oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache - BESK-DaZ kompakt durchzuführen. Kinder, die im Alter von drei Jahren einen Kindergarten besuchen, sind im Zeitraum zwischen Mai und Juni einer Sprachstandsfeststellung zu unterziehen. Kinder im Alter von vier Jahren, die erstmals einen Kindergarten besuchen, sind bis spätestens 31. Oktober des betreffenden Kindergartenjahres einer Sprachstandsfeststellung zu unterziehen. Zum Zweck der Feststellung der Notwendigkeit einer Sprachförderung sind die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellungen vom Kindergarten automationsunterstützt zu verarbeiten, wobei die vom Magistrat zur Verfügung gestellten elektronischen Eingabesysteme zu verwenden sind. Die zur Gewährung von Sprachförderungen im Magistrat zuständige Stelle ist ermächtigt, diese Daten automationsunterstützt zu verarbeiten. Ergibt die Feststellung einen Sprachförderbedarf, ist eine Sprachförderung durchzuführen. Die Kinder, die im Alter von vier Jahren eine Sprachförderung erhalten haben, sind zum Ende des vorletzten Kindergartenjahres, jedoch bis spätestens 31. Oktober wieder einer Sprachstandsfeststellung zu unterziehen. Dies gilt auch für jene Kinder im Alter von fünf Jahren, die erstmals einen Kindergarten besuchen. Die letzte Sprachstandsfeststellung vor Schuleintritt erfolgt am Ende des letzten Kindergartenjahres. Besteht während des Kindergartenjahres die begründete Annahme, dass ein Kind keinen Sprachförderbedarf mehr aufweist, kann dies durch eine außerordentliche Sprachstandsfeststellung festgestellt werden. Das in der frühen Sprachförderung eingesetzte Personal muss mindestens Deutschkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen und nach Möglichkeit entweder eine Qualifikation entsprechend dem Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung nachweisen oder über eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung in der Sprachförderung verfügen“. Soviel zu den Fakten. (Beifall bei NEOS und SPÖ)

 

Ihr Antrag ist so formuliert, dass man im Kindergarten ab drei Jahren ein Sprach-Screening durchführen soll. Weil das aber im Kindergarten erfolgen soll, kann ich natürlich nur Kinder nehmen, die ab einem gewissen Alter in den Kindergarten kommen. Im Beschlusstext Ihres Antrags steht es genauso drinnen, dann ist aber Ihr Antrag somit quasi durch das Wiener Kindergartengesetz erfüllt. (StR Dominik Nepp, MA: Eben nicht!) Meinen Sie jedoch ein Sprach-Screening aller Kinder in Wien, dann muss ich

 

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