Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 56
spickt mit kritischen Anmerkungen zum Turm-Projekt, die später allesamt eliminiert wurden."
Meine Frage lautet: Warum hat die MA 22 das ursprüngliche, damals noch kritische Heumarkt-Gutachten bereits am 28. Februar 2023, also nur vier Tage nach seinem Einlangen, an den Projektwerber übermittelt? Vor allem: Wer hat diesen Schritt veranlasst?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Ich könnte mir vorstellen, dass die Antwort wie bei der 2. Zusatzfrage lautet. - Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich sage es, wie es ist. Ich kenne mich in diesem Verfahren zu wenig aus. An sich ist es mir schlüssig, dass der Projektwerber mit dem Verfahren in Interaktion stehen darf. Das macht ja einen gewissen Sinn. Zu welchem Zeitpunkt aber welche Kommunikationen vorgesehen sind, weiß ich wirklich nicht. Ich gebe die Frage gerne an meinen Kollegen weiter.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Damit kommen wir zur 2. Anfrage.
Die (FSP-832188-2025-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Malle gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Das Bildungsministerium stellte den Ländern 383 Planstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, die wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nach Österreich geflohen sind. Laut Medienberichten vom 8. Juni 2025 hat Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern in den vergangenen zwei Jahren nur zirka ein Drittel jener zusätzlich möglichen Deutsch-Lehrkräfte über den Titel 'Zusatzmittel Ukraine' des Bundes in Anspruch genommen. Und das, obwohl schon das ehemalige für Bildungsagenden zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung, Christoph Wiederkehr, als auch dessen Nachfolgerin Bettina Emmerling immer wieder betonen, dass Wien zu wenig Mittel für die Deutschförderung seitens des Bundes erhält. Warum hat Wien nur ein Drittel dieser zusätzlichen Deutsch-Lehrkräfte abgerufen?)
Ich darf die Frau Vizebürgermeisterin um die Antwort bitten. - Bitte.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Abgeordnete! Kollegin Malle, vielen Dank für diese Frage. Es geht da einerseits darum, warum Wien zusätzliche Deutschlehrkräfte nicht abgerufen hat, aber ich glaube in Summe auch um die Situation der Planstellen, die seitens der Deutschförderung vom Bund zugewiesen werden, vor allem um zusätzliche Stellen des Bundes unter dem Titel "Zusatzmittel Ukraine".
Ich möchte einleitend vielleicht ein bisschen die Situation erklären: Ja, es ist richtig, dass Wien bislang die ausreichenden Mittel für die Deutschförderung außerordentlicher SchülerInnen vom Bund nicht erhalten hat, weil wir da eine Deckelung gehabt haben. Das heißt, egal wie hoch die Zahl der außerordentlichen SchülerInnen war, es gab darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel.
Wir wissen aber, dass wir gerade auf Grund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie auch durch die Familienzusammenführung einen erhöhten Bedarf und natürlich auch einen Anstieg der außerordentlichen SchülerInnen haben. Auf Grund des Deckels ist der Anstieg da bei weitem nicht mitgewachsen.
Wien hat im Schuljahr 2023/2024 für außerordentliche SchülerInnen einen zweckgebundenen Zuschlag von 231 Planstellen erhalten. Das hat natürlich nicht ausgereicht. Um eine adäquate Deutschförderung zu sichern, wurde für Deutschförderklassen und Deutschförderkurse in Wiener Schulen von der Bildungsdirektion im Schuljahr 2023/2024 in Summe aus Wien heraus auf 504 Planstellen aufgestockt.
Erst mit dem kommenden Schuljahr wird jetzt auch österreichweit sichergestellt, dass die notwendigen Mittel für die Deutschförderung bereitgestellt werden, je nachdem, wie viele außerordentliche SchülerInnen es gibt. Dieser Deckel wird aufgehoben, und es gibt ein sinnvolles Berechnungsmodell. Das ist auch eine absolut sinnvolle und wichtige Maßnahme, denn Deutsch als Bildungssprache ist einfach der Schlüssel für den Bildungserfolg und für die gesellschaftliche Teilhabe und so wichtig für jedes Kind.
Jetzt ganz konkret zu Ihrer Frage: Seitens des Bildungsministeriums wurden für das Schuljahr 2023/2024 österreichweit 383 Planstellen als befristetes, zweckgebundenes Abrufkontingent für erforderliche Fördermaßnahmen für vertriebene Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Planstellen wurden zu 90 Prozent nach der Gesamtschülerzahl und zu 10 Prozent nach der Zahl der außerordentlichen Schüler berechnet. Von diesen 383 Planstellen für aus der Ukraine Vertriebene sind 82,2 Planstellen auf Wien entfallen.
Für das laufende Schuljahr wurden Wien 84,8 Planstellen zur Verfügung gestellt. Die Zweckbindung wurde diesmal jedoch auf die erforderlichen Fördermaßnahmen auf Grund des Familiennachzuges erweitert, also quasi die aus der Ukraine Vertriebenen plus für die Kinder, die auf Grund des Familiennachzuges besonderen Förderbedarf haben. Für das Schuljahr 2024/2025 kommt es zu einer Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Zur Frage, warum im Schuljahr 2023/2024 nicht alle der 82,2 Planstellen aufgebracht wurden, kann ich auch seitens der Bildungsdirektion folgende Auskunft erteilen. Ich bin froh, dass wir das hier ein bisschen klarstellen können, weil ich gesehen habe, dass das auch das Thema der Aktuellen Stunde ist. Die zusätzlichen 82,2 Stellen wurden vom Bildungsministerium im September 2023 zugesagt, das heißt zu Beginn des Schuljahres, also zu einem Zeitpunkt, an dem bei der Hauptausschreibung vor dem Sommer die zusätzlichen Stellen noch nicht bekannt waren und die Hauptausschreibung schon abgeschlossen war.
Mit Bekanntgabe dieser Mittel im September wurden diese in weiterer Folge selbstverständlich bei den nächsten Ausschreibungen und Bewerbungsphasen berücksichtigt. Also ja, es stimmt, mit September konnten diese
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