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Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 56

 

Wirtschaftsagentur Unterstützungen erhalten, um auch auf diesem Weg mitzumachen und mitzugehen.

 

Ich kann Ihnen sagen, dass die Gigafactory ein Unternehmen sein wird, das hauptsächlich durch private Investitionen errichtet und betrieben werden wird, weil das Vorgabe der Europäischen Union ist, plus die dazugehörigen Unterstützungen und Förderungen erhalten wird, die dann die Europäische Union für diese fünf Standorte ausschütten wird. In dieser Kombination wird jedenfalls finanziert, und die Gigafactory wird natürlich ganz normale, handelsübliche, marktübliche Preise für ihre Stromanbindung bezahlen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung.

 

10.04.46

†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-835622-2025-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Zierfuß gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Ein demokratiepolitisch wichtiges Vorhaben aus dem ersten SPÖ-NEOS-Regierungsübereinkommen (2020 bis 2025), das damals nicht umgesetzt wurde, fand überraschenderweise keinen Eingang in das aktuelle Regierungsvorhaben. Der Ausbau der direkten Demokratie durch eine legistische Etablierung von Bezirksbefragungen und verbindlichen Bezirksabstimmungen zu Themen, die die Kompetenzen der Bezirke betreffen. Ungeachtet dessen wurden angesichts der Bedeutung und Relevanz dieses Themas (nicht zuletzt durch die jahrelange Praxis in den Bezirken) von den zuständigen Stellen der Wiener Landesregierung seit Jahren immer wieder Vorarbeiten, Vorbereitungshandlungen und Umsetzungsüberlegungen für eine solche Reform getätigt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten und dem Landtag vorlegen lassen, die eine entsprechende Grundlage für Bezirksbefragungen und verbindliche Bezirksabstimmungen vorsieht?)

 

Auch diese Frage wird in seiner Vertretung der Herr Amtsf. StR Hacker beantworten. - Bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich darf zu Ihrer Anfrage wie folgt ausführen: In der Wiener Stadtverfassung finden sich auf Gemeindeebene die Volksbefragung im § 112a Stadtverfassung sowie die Volksabstimmung im § 112e, und auf Landesebene ebenso die Volksabstimmung nach § 131c Stadtverfassung sowie das Volksbegehren nach § 131b Wiener Stadtverfassung als direkt demokratische Elemente. In der Praxis haben Volksabstimmungen auf Gemeindeebene eigentlich keine realpolitisch große Bedeutung erlangt. So wurden etwa seit der Einführung der Durchführungsgesetze im Jahr 1980 zwar Volksbefragungen durchgeführt, Volksabstimmungen gab es noch keine. Besonders bei Volksabstimmungen erweisen sich die zusätzlichen Hürden als eben auch besonders hoch. Während Volksbefragungen auch durch mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten angestoßen werden können, ist die Durchführung von Volksabstimmungen zunächst einmal vom Beschluss des zuständigen Organs abhängig, der Verwaltungs- und Organisationsaufwand ist extrem hoch, und rechtsverbindlich wird eine solche Abstimmung erst mit einem Beteiligungsquorum von 50 Prozent, wie dies im § 112g Wiener Stadtverfassung festgelegt ist.

 

Auf der anderen Seite gibt es aber mit dem Petitionsrecht, dazu gibt es ein eigenes Gesetz, das Gesetz über Petitionen in Wien, Landesgesetzblatt Nr. 2/2013, sowie auf Bezirksebene mit den Bürgerversammlungen nach § 104c Wiener Stadtverfassung unter Mitwirkung der Bezirksbevölkerung sowie mit Elementen, wie zum Beispiel Sprechstunden nach § 104b Stadtverfassung, drei weitere gesetzlich verankerte niederschwellige Beteiligungsrechte.

 

Vor allem das im Jahr 2013 eingeführte Petitionsrecht hat den Zugang zur politischen Willensbildung auch für Bezirksangelegenheiten wesentlich verbessert. Zum einen sind alle in Wien mit Hauptwohnsitz lebenden Personen in Wahrheit berechtigt, Petitionen einzureichen, und zum anderen ist die Hürde für die Einreichung im Vergleich zur Volksbefragung und Volksbegehren wesentlich niedriger, mindestens 500 Unterstützungserklärungen ist die Unterkante, das geht also wesentlich leichter als alle anderen Prozesse und gesetzlich festgelegten Mechanismen. Seit der Novelle 2023 hält der Petitionsausschuss auch öffentliche Sitzungen ab, die über Videoaufzeichnungen nachzusehen sind, sodass die Interaktion noch wesentlich verbessert werden konnte.

 

Auch die Bürgerversammlungen als Instrument zur Information und Ausstauch und Diskussion mit der Bezirksbevölkerung zeichnet sich durch eine sehr hohe und leichte Zugänglichkeit aus. Sie kann von allen Wienerinnen und Wienern im betreffenden Bezirk besucht werden.

 

Neben den gesetzlich verankerten Beteiligungsrechten gibt es auch eine Vielzahl von weiteren nicht gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die da integriert worden sind. Hervorzuheben sind dabei vor allem die partizipative Stadtentwicklung, das partizipative Budget- und Mitmachbudget, das partizipative Klimabudget, Klimateams oder die Kinder- und Jugendparlamente der Stadt Wien. Daneben existieren weitere Partizipationsangebote wie etwa die Lokale Agenda 21 als angeleitete, selbstorganisierte Beteiligung, auf deren Grundlage insbesondere auf Bezirksebene eine Vielzahl von Partizipationsprozessen beruht.

 

Bereits heute stehen also den Bürgerinnen und Bürgern auf Bezirksebene effektive Mittel zur politischen Mitbestimmung zur Verfügung. Bezirksbefragungen als konsultative Instrumente sind bewährte Mechanismen zur Einbindung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse. Diese wurden in der Vergangenheit erfolgreich bei verschiedensten Projekten angewandt. Ich erinnere nur beispielsweise an die Mariahilfer Straße oder die Gestaltung der Argentinierstraße. Verbindliche Bezirksabstimmungen, so wie sie ursprünglich in der Intention auch definiert worden sind, hat sich aber herausgestellt,

 

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