Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 56
wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.
Bevor wir die unter Postnummer 4 vorgesehene Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Bundesrates vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Das an vierter Stelle gereihte Mitglied des Bundesrates, Frau Mag. Heidemarie Sequenz, und das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Frau Mag. Ursula Berner, haben mit Wirkung vom 25. Juni 2025 ihr Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Der GRÜNE Klub im Rathaus schlägt als neues Mitglied für die vierte Stelle Frau Mag. Mag. Elisabeth Kittel und als an gleicher Stelle gereihtes Ersatzmitglied Herrn Marko Schreuder zur Wahl vor.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist somit einstimmig beschlossen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.)
Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024. Ich darf dazu die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien, Mag. Beatrix Hornschall, recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bitte die Berichterstatterin, Abg. Abrahamczik, die Verhandlungen einzuleiten. - Bitte.
Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Anton Mahdalik: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Abg. Taborsky zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Mitglieder der Landesregierung, werte KollegInnen! Ich möchte mich zu Beginn bei den Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes Wien herzlich für den detaillierten Tätigkeitsbericht bedanken.
Die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien und ganz generell in Österreich war ja ein wichtiger Schritt der Justizreform. Ich glaube, die Tätigkeit sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der Landesverwaltungsgerichte hat bewiesen, dass es der richtige Schritt war. Es war de facto die Einführung der Gerichtsbarkeit im Verwaltungshandeln.
Ich bin selbst Beamter. Dass sozusagen ein unabhängiger Richter noch einmal über das Verwaltungshandeln schaut und man nicht die Entscheidungen im eigenen Bereich abklärt, hat dem ganzen System ganz gutgetan, glaube ich.
Ich glaube also, das ist ganz generell für die Rechtsprechung und für das Rechtssystem in Österreich ein Gewinn gewesen. (Beifall der ÖVP.)
Bei der Lektüre des Berichts und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung tritt allerdings eine bemerkenswerte Diskrepanz zutage: Die Selbsteinschätzung des Gerichts, das auf erhebliche Belastungen hinweist, steht im starken Kontrast zur Darstellung der Landesregierung, die die Lage weitgehend als unproblematisch bewertet. Diesem Spannungsfeld möchte ich mich in meiner Rede widmen.
Erstens, die Arbeitsbelastung des Gerichts: Das Gericht nutzt ein Punktesystem zur Bewertung der Arbeitslast. Als dauerhaft zumutbar wird ein Wert von 180 Punkten pro Richter und Jahr angesehen. Im Jahr 2024 lag die tatsächliche Belastung jedoch bei 241 Punkten. Das Gericht leitet daraus einen Personalbedarf von 108 Richter-Vollzeitäquivalenten ab, während der Dienstpostenplan lediglich 85 vorsieht.
Diese hohe Arbeitsbelastung ist insbesondere auf den markanten Anstieg von Verfahren im Staatsbürgerschaftsrecht zurückzuführen. Der Anstieg von wiederum 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass entgegen allen Beteuerungen die Missstände in der MA 35 - da sind wir wieder bei einem Thema, das die NEOS ja bereits seit Jahren zu verantworten haben - noch immer nicht behoben sind. Weiters führten aber auch die sogenannten Klimaaktivisten zu einem starken Anstieg von Verwaltungsstrafsachen nach dem Versammlungsgesetz von sage und schreibe 99 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Landesregierung kann diesen abgeleiteten Personalbedarf wiederum nicht nachvollziehen und hält die Statistik für - ich zitiere - "kein gutes Argument, da gleichzeitig die Zahl der offenen Verfahren reduziert werden konnte".
Also, ich finde es einigermaßen zynisch, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme durchblicken lässt, dass es keine Überlastung gibt, weil sogar die Erledigungszahlen erhöht wurden. Die Bereitschaft der Bediensteten, auf Grund der angespannten Lage dennoch über ihre Kapazitäten hinaus zu arbeiten, um das System nicht zusammenbrechen zu lassen, in diesem Sinne auszulegen, widerspricht meiner Ansicht nach klar der Fürsorgepflicht des Dienstgebers, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Da besteht Klärungsbedarf, wie diese unterschiedlichen Bewertungen zu Stande kommen und welche Schlüsse für die Personalplanung zu ziehen sind.
Zweitens, die richterliche Unabhängigkeit: Das Gericht verweist wiederholt auf Berichte europäischer Institutionen wie Greco und der EU-Kommission, die Kritik an den Auswahlverfahren für Gerichtspräsidenten und Richter üben. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Organisationsgesetz zu ändern, um die strukturelle Unabhängigkeit zu stärken. Die Landesregierung entgegnet, dass die geltenden Regelungen dem Bundesverfassungsgesetz entsprechen, wonach die Landesregierung
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