Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 56
Zusammenhang mit Klein- und Minirollern, sogenannten E-Scootern. Das ist deshalb ein interessanter Faktor, weil man daran sehr schön sieht, dass sich Themen der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen dann verspätet immer auch in den Themen widerspiegeln, mit denen Sie im Verwaltungsgericht zu tun haben.
Trotz dieser beachtlichen Mehrbelastung durch offene und neue Verfahren konnten rund 18 000 Verfahren abgeschlossen werden. Das ist eine beeindruckende Leistung. Das ist ein Beleg Ihrer hohen Professionalität und vor allem auch ein Beleg für den Einsatz, den alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Wien zeigen.
Etwas, was noch nicht genannt worden ist, ist die budgetäre Situation: Die Gesamtausgaben des Verwaltungsgerichtes beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 27 Millionen EUR. Das ist ein Anstieg von 1,8 Millionen EUR gegenüber dem Jahr 2023. Wenn man auf die Personalkosten schaut, gibt es auch dort einen Anstieg - das ist auch gut so - von 18 Millionen auf 19,4 Millionen EUR, ein Plus von 1,3 Millionen EUR, eine Entwicklung, die auf Grund der steigenden Arbeitsbelastung ja auch völlig nachvollziehbar ist.
Ein Blick auf eine längere Periode, nämlich auf den Zeitraum 2024 bis 2024, zeigt einen Anstieg von 8,7 Millionen EUR, bei den Personalkosten von 6,5 Millionen EUR - Zahlen, die sich mit dem steigenden Ressourcenbedarf, dem man nachgekommen ist, natürlich absolut erklären lassen.
Die Arbeitsbelastung pro Richterin und Richter ist schon angesprochen worden. Auch die unterschiedlichen Sichtweisen sind angesprochen worden. Diesbezüglich freue ich mich dann auch auf Ihre Ausführungen dazu, wie Sie den Bedarf konkret definieren und auch auf die Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung eingehen. Ich bin ja auch hier, um zuzuhören. Es ist ja auch schön, das aus dem Verwaltungsgericht von der Frau Vizepräsidentin direkt erklärt zu bekommen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Lesen Sie den Bericht! Wie reagieren die Regierungsparteien darauf?) - Ich habe es gelesen, Herr Kowarik, so wie ich diese Berichte jedes Jahr lese. Das brauchen Sie mir nicht hineinzuschreien, weil ich meine Aufgabe da sehr genau kenne.
Ein jedes Jahr wiederkehrendes Thema ist das Thema richterliche Unabhängigkeit im Ernennungsverfahren, wo auf unterschiedliche Sichtweisen verwiesen wird. Weil ja hier auch Art. 134 Abs. 2 B-VG angeführt wird, würde mich bei Ihren Ausführungen auch interessieren, auf wen sich in Ihrem Tätigkeitsbericht die Aufforderung bezieht, da etwas zu ändern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gesetzgeber!) Ist das eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber? - Wenn Sie das an uns hier als Landtag richten, würde mich interessieren, wo Sie da unsere Aufgabe sehen.
Es sind die Amtssachverständigen angesprochen worden, es ist das Raumklima angesprochen worden. Darauf möchte ich nicht mehr eingehen.
Da ich den Bericht immer sehr aufmerksam lese: Ein Detail, das ich immer zuerst nachschlage, ist die Zahl, die beim Sicherheitskonzept steht, weil es mich in der Vergangenheit eigentlich immer sehr schockiert hat, wie viele gefährliche Gegenstände abgenommen werden, wenn man ins Gericht hineingeht. 2024 waren das 2 100 - das klingt sehr viel, ist aber deutlich weniger als im Jahr davor - und 42 Schusswaffen. Das sind alles erschreckende und schockierende Zahlen.
Es würde mich interessieren, wenn Sie auch auf das Thema noch ein bisschen eingehen und das vielleicht ein bisschen genauer ausführen. Es wird auch im nächsten Jahr wieder die erste Seite sein, die ich aufschlage, wenn ich den Bericht lese, weil mich das immer ganz besonders schockiert.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, ich möchte Ihnen im Namen meiner Fraktion und im Namen des gesamten Wiener Landtages auf jeden Fall den Dank aussprechen - nicht nur für den Tätigkeitsbericht. Ich möchte Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit für unseren Rechtsstaat, für die Rechtssicherheit und für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie, das Sie mit Ihrer Arbeit geben, einen Dank aussprechen. Bitte nehmen Sie den Dank und die Anerkennung von meiner Fraktion und vom gesamten Wiener Landtag mit. Ich freue mich sehr auf Ihre Ausführungen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von StRin Mag. Judith Pühringer.)
Präsident Anton Mahdalik: Als Nächster ist Abg. Prack zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht des Verwaltungsgerichts Wien. Das Verwaltungsgericht berichtet uns von einem arbeitsreichen Jahr 2024. Mit 17 700 eingegangenen Verfahren und einer Steigerung von 1 400 Verfahren ist die Arbeitsbelastung für die RichterInnen auf einem Höchststand, wenn man den einmaligen Peak im Zuge der Pandemie 2021 ausnimmt.
Ich muss zugeben, für eines dieser Verfahren war ich verantwortlich. Es ging in meinem Verfahren um Transparenz nach dem Auskunftspflichtgesetz. Die Erledigung wird im nächsten Jahresbericht drinnen sein. Ich habe selbst miterleben können, wie rasch auf eine durchaus komplexe Rechtsmaterie eingegangen wurde. Es hat dann der Magistrat über eine außerordentliche Revision entschieden, die Qualität des Rechtsentscheides noch einmal überprüfen zu lassen. Ich kann sagen, die Qualität war so hoch, dass der Verwaltungsgerichtshof die Amtsrevision der Stadt abgewiesen hat.
Am Ende steht, dass ich als Bürger Auskunft über abrissgefährdete Gebäude und deren Adresse bekommen habe - eine Auskunft, die mir sowohl die Stadträtin im Rahmen der Interpellation als auch der Magistrat im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes nicht erteilt hat.
Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, solche Entscheidungen des Verwaltungshandelns, aber auch des politischen Handelns noch einmal gerichtlich überprüfen zu können. Dafür möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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