Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 56
fassung als Ausnahmefall konzipiert sind, ist das Verwaltungsgericht Wien gehalten, ein aufwändiges Ermittlungsverfahren zu führen," - was ja eigentlich die MA 35 führen sollte - "womit die Ressourcenbelastung von der Verwaltung auf das Verwaltungsgericht übertragen wird. Aus Rechtsschutzerwägungen höchst problematisch ist, dass den Rechtsschutzsuchenden auf diese Art eine Rechtsschutzinstanz genommen wird."
Genau das ist das Problem. Das Nichtfunktionieren der MA 35, dieses Säumnis, ist nicht nur ein Problem im Sinne des Zeitverhältnisses, sondern es ist auch ein Rechtsschutzproblem, das Sie damit verursachen, weil Sie es seit fünf Jahren nicht hinbekommen, diese Behörde auf Vordermann oder Vorderfrau zu bringen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Hannes Taborsky.)
Hinter jeder dieser 681 Beschwerden stehen persönliche Schicksale. Diese überlangen Verfahren bei der MA 35 sind eine massive Integrationsbremse. Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisberges, weil das Verfahren ja erst mit dem Erstberatungstermin überhaupt beginnen kann, also mit dem Antrag, den man stellt. Auf die wartet man ja auch schon monatelang. Das heißt, es wird schon mit der Zulassung zum Verfahren verzögert, sodass man noch mehr Säumnisbeschwerden bekommt.
Dieser Bericht, der hier vorliegt, ist in Sachen MA 35 also katastrophal. Das hat halt auch Auswirkungen auf die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts, das diese Aufgaben eigentlich nicht übernehmen sollte. Diese Aufgaben sollte die MA 35 erledigen. Es ist echt ein Armutszeugnis, dass sich das seit fünf Jahren eher verschlechtert als verbessert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Am Ende ist es mir ein Anliegen, dem Verwaltungsgericht zu danken. Bitte richten Sie das auch allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Hannes Taborsky und Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.)
Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner ist Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident, Frau Berichterstatterin, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal ein Bericht des Verwaltungsgerichtes, der Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr 2024. Wenn man sich diesen Bericht durchliest, wird man sich denken, dass man das alles schon einmal gelesen hat.
Ich möchte auch dazu sagen, der Hintergrund zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien ist schon ein besonderer. Grundsätzlich war es eine große Reform, die Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt einzuführen - sicherlich eine der größten Reformen der Zweiten Republik, auch was die Verfassungsänderung betrifft. Sie ist durchaus gelungen, würde ich einmal behaupten. Ein Bundesland hat sich bei der Einführung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders schwergetan. Das war - Sie können es erraten - unser Bundesland.
Ich bin jetzt schon sehr lange in diesem Haus. Ich habe das alles miterlebt. Ich habe das alles mitbegleitet. Wir haben 2012 den Beschluss über die Einrichtung dieses Verwaltungsgerichtes im Landtag gehabt. Alle anderen Bundesländer haben das tadellos abgewickelt. Nur Wien hat es nicht geschafft.
Die ÖVP hat dann gemeinsam mit uns - damals hat es noch gar keine NEOS gegeben - ein Ansuchen an den Verfassungsgerichtshof gemacht. Da wurden wesentliche Bestimmungen gehoben. Immer wieder hat der VfGH einzelne Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes aufgehoben.
Was will ich damit sagen? - Die Magistratsverwaltung, die Verwaltung in Wien, hat sich ausgesprochen schwergetan, plötzlich eine unabhängige Stelle zu haben - eine komplett unabhängige Stelle, eine gerichtliche Stelle. Vorher hat es mit dem UVS ja so etwas Ähnliches gegeben, aber jetzt haben wir wirklich ein Gericht. Das war nachvollziehbar. Das hat ein Blinder gesehen, sage ich einmal. Diese - ich weiß nicht - Angst vor der Gerichtsbarkeit war ganz klar.
Es zieht sich in den Berichten durch. Wenn man diese aus den letzten zehn Jahren liest - ich glaube, seit 1.1.2014 gibt es das Gericht, diese Verwaltungsgerichtsbarkeit -, so steht dort - ich möchte beinahe behaupten - jedes Jahr mehr oder weniger ein Hilferuf an die zuständigen Stellen drinnen.
Kollege Weber, weil Sie so eine schöne, liebe Rede gehalten haben: Ja, das ist eh schön, nur haben wir den Bericht vorliegen. Sie haben ihn gelesen. Das glaube ich Ihnen auch. Warum auch nicht? Das Gericht hat also seine Ausführungen schon vorgegeben. Es ist natürlich Usus und sehr gut, dass Sie das auch mündlich machen können. Der Bericht liegt aber einmal vor. Sehr interessant wäre auch gewesen, was denn eine Regierungspartei eigentlich zu diesem Hilferuf sagt.
Ich zitiere - das sagt jetzt nicht der Kowarik oder irgendeine andere Oppositionspartei -: "Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Seit mehreren Jahren besteht eine Überlastung." - Seit mehreren Jahren; Berichtsleser wissen das. Noch einmal: "Es geht daher der Appell an den Landtag, eine entsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen." - Der Appell an uns ist also deutlichst ausgesprochen, Herr Kollege.
Für alles haben wir Geld in Wien, für alle Spompanadln. Die NEOS sind da ja sehr kreativ. Da wird Geld ausgegeben, das wir gar nicht haben. Sie haben die Rechnungsabschlussdebatte auch verfolgt. Dort, wo es wirklich interessant wäre und wo es eigentlich die Uraufgabe der Republik oder - sagen wir so - der staatlichen Institutionen wäre, müssen wir uns von unserem Gericht Hilfeschreie anhören.
Das ist ein Armutszeugnis erster Klasse. (Beifall bei der FPÖ.)
Den NEOS liberale Politik zu erklären, habe ich schon längst aufgegeben. Es gibt ein Stichwort, das heißt: weniger Staat, mehr privat. Ihr macht es genau umgekehrt. Bei allem, was die private Sache betrifft, wird außerordentlich finanziert, da wird alles Mögliche ge
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