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Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 56

 

wurde schon von Kollegen gesagt, ich kann Ihnen die Zahlen dazu ersparen. Also der Aufwand wird immer größer, der Hilfeschrei des Gerichtes ist eigentlich eindeutig, nicht nur in diesem Bericht, auch in den Vorgängerberichten.

 

Es liegt an uns und speziell natürlich an der Regierung und an den Regierungsparteien, dafür zu sorgen, dass wir eine Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, die selbstverständlich ohne Probleme arbeiten kann. Der Appell ist leider Gottes wie jedes Jahr nicht nur, eine schöne Rede zu halten, sondern es tatsächlich auch zu machen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg. Seidl, und ich erteile es ihr. - Bitte.

 

12.08.05

Abg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch sehr geehrte Frau Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts!

 

Ich darf heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden und damit meinem Vorgänger, Kurt Stürzenbecher, nicht nur im Wahlkreis im Mandat nachfolgen, sondern auch diese Wortmeldung übernehmen. Ich bin mir sicher, Sie haben ihn schon ein bisschen vermisst, weil er diese Wortmeldungen immer traditionell absolviert hat.

 

Ja, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine sehr gelungene Reform war, ist, glaube ich, inzwischen die allgemeine und ich finde auch richtige anerkannte Auffassung. Die Verwaltungsgerichte haben eine zentrale rechtsstaatliche Funktion. Sie geben den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung überprüfen zu lassen.

 

Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2024 gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Gerichts. Ich will jetzt auch nicht lauter Zahlen aus dem Bericht referieren. Viele davon haben wir heute schon gehört. Ich bin mir auch sicher, dass Sie den Bericht alle sehr aufmerksam gelesen haben und ebenso die Stellungnahme.

 

Nur in diesem einen Punkt lassen Sie es mich bitte doch tun. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnten 2024 mehr offene Rechtssachen abgearbeitet werden. Nämlich gab es da eine Zunahme um 1 338 Erledigungen. Das ist eine Steigerung von 8 Prozent. Das ist, glaube ich, angesichts der Menge der anfallenden Arbeit wirklich sehr beträchtlich. Wenn ich es richtig gesehen habe, ist es damit das dritte Jahr in Folge gelungen, mehr Sachen abzuarbeiten als neu hinzugekommen sind. Das ist wirklich eine große Leistung. Sehr erfreulich. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.)

 

Aufgreifen möchte ich jetzt noch, weil es doch in einigen Wortmeldungen Kritik gab, insbesondere im Hinblick auf die Säumnisbeschwerden, die MA 35. Es stimmt, dass der Anteil der MA 35-Materien mit 90 Prozent aller Säumnisbeschwerden einen sehr hohen Anteil ausmacht. Das Amt der Wiener Landesregierung weist in der Stellungnahme aber auch darauf hin, dass, wenn man alle Rechtssachen in Summe betrachtet, diese Akten nur einen Anteil von 0,41 Prozent aller Eingänge beim Gericht ausmachen. Trotzdem ist das ein Problem. In der Stellungnahme wird auch festgehalten, dass die Referate der MA 35 dazu angehalten sind, diese Säumnisbeschwerden schnellstmöglich in Bearbeitung zu nehmen und jedenfalls jene Verfahren zu bearbeiten, wo es möglich ist, diese innerhalb der drei Monatsnachfrist noch zu erledigen.

 

Es ist ja so, dass, wenn man eine Säumnisbeschwerde einbringt, die Behörde eine Dreimonatsfrist hat, um den Bescheid doch noch nachzuholen. Grundsätzlich geht dann natürlich die Entscheidungspflicht über auf das Gericht. Das ist wahrscheinlich im Regelfall auch im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller, weil sie dadurch zu einer schnelleren Entscheidung kommen.

 

Man darf, glaube ich, in dieser ganzen Debatte nicht vergessen, dass die lange Verfahrensdauer so viele unterschiedliche Gründe hat. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung und auch eine sehr komplexe Materie. Da gibt es neben dem Staatsbürgerschaftsgesetz zahlreiche bindende Erlässe des Bundesministers und auch einiges an höchstgerichtlicher Judikatur, das heißt, da haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr lange Einschulungsphase. Andererseits sind die Verfahren sehr umfangreich, da müssen wirklich viele Unterlagen vorgelegt werden, beim Einkommen die besten 36 Monate der letzten sechs Jahre, das wird dann einzeln berechnet, zusätzlich zum legalen Aufenthalt muss man jeden Tag, an dem man sich im Inland, im Ausland aufgehalten hat, nachweisen. Auch die Prüfung von Verwaltungsstrafen braucht es, wir haben ja keine zentrale Datenbank, und eben auch die Auslandsaufenthalte, die wirklich auf den Tag genau festgestellt werden müssen. Sobald das alles mehr als sechs Monate dauert, können die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Säumnisbeschwerde einbringen.

 

Jetzt wurde das vorher als Integrationsbremse beurteilt. Diese Beurteilung würde ich deswegen nicht teilen, weil die Staatsbürgerschaft nicht am Anfang des Integrationsprozesses steht, sondern am Ende. Das sind ja Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten da sind, die sind Teil unserer Gesellschaft. Nichtsdestotrotz ist es ein Problem, das man natürlich nicht kleinreden darf.

 

Da gab es dann, das muss ich auch noch festhalten, bereits eine Organisationsreform bei der MA 35, die schon sehr viele Erfolge gebracht hat, die aber ihre volle Wirkung erst noch entfalten wird. Auch die zuständige StRin Bettina Emmerling hat vorgestern in der Sitzung schon erwähnt beziehungsweise, ich glaube, der Kollege Weber hat es in einer Wortmeldung auch schon einmal erwähnt, dass es da schon sehr viele Erfolge gab, zum Beispiel, was die Beschleunigung bei der Terminvergabe betrifft. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Ich will jetzt aber tatsächlich zum Schluss kommen, es geht ja nicht um die MA 35, sondern um das Landesverwaltungsgericht. Ich möchte mich abschließend für die Erstellung des Berichts bedanken und natürlich auch im Namen der SPÖ-Fraktion für die ganze geleistete

 

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