Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 56
gangen ist, führe ich darauf zurück, dass wir in unseren Ladungen ganz deutlich hineinschreiben "keine gefährlichen Gegenstände" und wir eine wirklich effiziente Sicherheit haben. Also bei uns gibt es - wer schon da war - ein Gepäckröntgengerät, man geht durch einen Torbogen wie beim Flughafen, und das hat sich offenbar und Gott sei Dank herumgesprochen. 42 Schusswaffen - das ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahrzehnten, schon etwas länger zurückliegend, das Waffengesetz so interpretiert wurde, dass man eher einen Waffenpass bekommen hat als zur heutigen Zeit.
Es ist auch eine, glaube ich, hervorragende Leistung, dass ich Ihnen berichten kann, dass nur 5 Prozent unserer Entscheidungen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes angefochten wurden. Beim Verfassungsgerichtshof waren 2024 nur 260 Verfahren betreffend unser Gericht anhängig und nur in 13 Prozent wurde unsere Entscheidung aufgehoben beziehungsweise abgeändert. Beim Verwaltungsgerichtshof waren es 532 Revisionen und in 35 Prozent wurden unsere Entscheidungen aufgehoben und in 4 Prozent abgeändert. Das heißt summa summarum, dass wirklich der Großteil aller unserer Entscheidungen Bestand hat. Das heißt, es ist uns offensichtlich gelungen, Rechtsfrieden herzustellen aus Sicht unserer Beschwerdeführer, aber auch der Behörden, die wir letztendlich überprüfen. (Allgemeiner Beifall.)
Vielen Dank. Jetzt komme ich zu den Ressourcen, die notwendig sind für diese Leistungen. Bereits im Tätigkeitsbericht 2023 hat der Herr Präsident eine rasche Nachbesetzung frei gewordener richterlicher Planstellen gefordert. Es freut mich sehr, dass ich Ihnen berichten kann, dass wir im Jahr 2024 zehn zusätzliche Richterinnen und Richter bekommen haben, die mit 1. Juli 2024, also vor einem Jahr, angelobt werden konnten.
Ich bedanke mich sehr bei unserem Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann und beim Herrn amtsführenden Stadtrat für Personal in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung für diese sehr gute und fruchtbringende Zusammenarbeit zum Wohle des Gerichtes. Auch möchte ich mich bedanken beim Herrn Magistratsdirektor in seiner Funktion als Landesamtsdirektor, dass er die äußerst zügige Durchführung des Besetzungsverfahren mit der Unterstützung des Amtes der Landesregierung ermöglicht hat. Allerdings muss ich auch darauf hinweisen, dass es in den nächsten Jahren - Stichwort Generationenwechsel, der auch uns trifft - absehbare Pensionierungen geben wird, weshalb wir appellieren, eine Überhangsbesetzung vorzunehmen im Sinne einer vorrausschauenden Personalpolitik.
Ich muss auch erwähnen, dass es zu Abwesenheiten von Richterinnen und Richter und auch der sonstigen Kolleginnen und Kollegen kommt auf Grund von Ruhestandsversetzungen, Mutterschutz, Elternkarenz und Teilauslastungen zur Pflege von Kindern, die wir nicht abfangen können. Es hat dazu geführt, dass im Durchschnitt des Jahres 2024 wir nur 82 volljudizierende Richterinnen und Richter zur Verfügung hatten. Wir sind sehr froh, dass als erster Schritt jetzt nächste Woche zwei neue Richter mit 1. Juli 2025 angelobt werden können. Allerdings muss ich hervorheben, dass das lediglich 10 Prozent der notwendigen Personalforderung ist.
Im Jahr 2024 haben wir 19 500 Punkte an unsere Richterinnen und Richter zugewiesen. Diese Punkte dienen zur Gewichtung der Verfahren - ein Verfahren wegen Falschparkens ist weniger aufwendig als eine Ausschreibung von millionenteuren technischen Geräten für das AKH. Gemessen an 180 Punkten, die unser Geschäftsverteilungs- und Personalausschuss im Laufe mehrerer Jahre als erträglich ansieht, brauchen wir 108 Vollzeitäquivalente. Im Augenblick gibt es nur 85 Dienstposten und sechs auf Dauer genehmigte Überhänge. Deshalb appelliere ich, eine zusätzliche Systematisierung von Dienstposten vorzunehmen. Auch erneuere ich die Bitte, eine rasche Nachbesetzung freier Posten gut im Auge zu behalten.
Ein weiteres Thema ist die Bewertung und Beurteilung der Richterinnen und Richter. Jetzt im Augenblick ist es im Dienstrechtsgesetz so geregelt, dass in den ersten drei Jahren jedes Jahr ein neuer Richter, eine neue Richterin beurteilt wird und dann folgen Drei-Jahres-Abstände. Dieses starre Intervall ist nicht förderlich, wenn anlassbezogen eine neue Bewertung durchgeführt werden muss, was manches Mal nötig ist. Außerdem ist gerade am Anfang diese Häufigkeit unserer Ansicht nach nicht erforderlich. Wir appellieren deshalb, eine legistische Annäherung an das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vorzunehmen, dort ist vorgesehen, dass die erste Beurteilung nach dem zweiten Kalenderjahr erfolgt, dann nur auf Antrag des Präsidenten, wenn er der Meinung ist, dass die letzte Beurteilung nicht mehr zutrifft, und selbstverständlich kann die Richterin oder der Richter auch selbst eine beantragen, vielleicht für eine Bewerbung.
Wir haben auch im Sinne der Digitalisierung Projekte umsetzen können. Beim elektronischen Rechtsverkehr waren gemeinsam mit der Firma Manz ganz intensive Arbeiten zu bewältigen. Wir konnten im letzten Jahr bereits 1 000 Schriftstücke im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs empfangen und selbst 1 300 Zustellungen vornehmen. Außerdem konnten wir die elektronische Unterschrift in unserem Aktenverwaltungssystem implementieren, und wahrscheinlich im Herbst 2025 wird eine Schnittstelle zur zentralen Behördenplattform des Bundes zur Abwicklung von Strafverfahren, kurz VStV, in Wirksamkeit treten.
Durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz wurde es uns endlich ermöglicht, bei der Kriminalpolizei, bei den Staatsanwaltschaften und anderen Gerichten personenbezogene Daten anzufordern, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt wurden. Das ist wichtig zum Beispiel für den Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes, weil wir überprüfen müssen, ob eine Person eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt.
Eine große Herausforderung bei der Bewältigung unserer Arbeit war auch insbesondere im letzten Jahr der Mangel an Amtssachverständigen des Magistrates. Dazu
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular