«  1  »

 

Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 56

 

ist zu sagen, dass es gesetzlich das Primat der Amtssachverständigen gibt, das heißt, es sollten in erster Linie dem Gericht Amtssachverständige zur Verfügung stehen, die Bestellung nicht amtlicher Sachverständiger ist nur eine Notlösung.

 

Wir hatten leider nach einer Pensionierung keinen einzigen Facharzt aus dem Gebiet der Psychiatrie und Neurologie zur Verfügung. Das ist besonders prekär, weil wir zum Beispiel von Gesetzes wegen die Arbeitsfähigkeit von Mindestsicherungsbeziehern mit einem entsprechenden Facharzt überprüfen müssen. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besagt auch, dass die Zurechnungsfähigkeit - das ist ein Thema im Verwaltungsstrafverfahren, ob jemand überhaupt fähig war einzusehen, dass er etwas falsch gemacht hat, beziehungsweise ob er handeln konnte - überprüft werden muss, da sind auch Fachärzte gefragt.

 

Der Magistrat und das Verwaltungsgericht Wien hatten 2024 gemeinsam nur einen einzigen Lärmsachverständigen zur Verfügung, diese Expertise ist aber wesentlich für Entscheidungen in Bau- und Anlagenverfahren und damit natürlich auch für den Wirtschaftsstandort Wien.

 

Außerdem ist zu sagen, dass bei nicht amtlichen Sachverständigen entweder der öffentliche Haushalt die Kosten zu tragen hat oder das im administrativen Verfahren eine Partei tun muss, was eigentlich dem Grundsatz der niederschwelligen Erreichbarkeit der Verwaltungsgerichte widerspricht. Außerdem erschwert es natürlich die Einhaltung unserer gesetzlichen Entscheidungspflichten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit bin ich am Ende der Rede. Ich bin sicher, dass Sie wie bisher mit großer Verantwortung die Anliegen des Landesverwaltungsgerichtes Wien behandeln werden. Damit gewährleisten Sie für die Wiener Bevölkerung einen effizienten und qualitätsvollen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien. - Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Bitte.

 

12.32.40

Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik|: Es ist jetzt schon viel gesagt worden. Ich möchte nicht alles wiederholen. Ich möchte mich vor allem bedanken, einerseits natürlich für den vorliegenden Bericht, vor allem auch aber für die ruhige und sachliche Debatte. Wir sind heute den vierten Tag hier, da war es stimmungsmäßig im Saal auch schon anders. Ich glaube, es ist wichtig gerade bei diesem Thema, dass wir die Diskussion bei Dingen, die man vielleicht unterschiedlich sieht, wo es aber um wichtige Punkte geht, auch sachlich machen kann, weil das immer zuträglicher ist.

 

Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken, Frau Vizepräsidentin, für Ihre Worte und die Einblicke und möchte Sie bitten, den Dank auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen und natürlich auch dem Herrn Präsidenten. Ich freue mich, dass Sie heute hier bei uns gewesen sind und darf abschließend noch einmal um Zustimmung bitten. (Beifall bei SPÖ, NEOS, GRÜNEN und ÖVP.)

 

12.33.22 Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die Einstimmigkeit fest.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsberichtes des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit GRÜNEN, SPÖ, NEOS, FPÖ gegen die ÖVP die Mehrheit und somit beschlossen.

 

12.34.10 Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Abg. Abrahamczik, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

12.34.26

Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich möchte nur hinweisen, dass mit dieser Änderung im Gesetz auch einem Wunsch des Verwaltungsgerichts explizit nachgekommen wird. Es geht im Wesentlichen um Vertretungsregelungen, und ich darf die Abgeordneten um Zustimmung bitten.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank.

 

12.34.54 Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, somit ist dieses Gesetz in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch da stelle ich die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

12.35.44 Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird.

 

Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Hacker, und ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

12.36.02

Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich ersuche um Debatte und anschließende Zustimmung. - Danke schön.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular