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Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 56

 

vember 2024 in Kraft gesetzt worden. Demnach gibt es schon eine recht lange Vorgeschichte.

 

Wir waren von Beginn an skeptisch. SPÖ und NEOS haben diesem Antrag im Nationalrat auch nicht zugestimmt. Ein wesentlicher Grund dafür war, dass er als Initiativantrag eingebracht wurde. Das heißt, es war keine Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Es war auch keine Möglichkeit, über die tatsächliche Wirkung und die Frage, wie arbeitsintegrativ diese Maßnahme wirkt, zu beraten. (Abg. Georg Prack, BA: Schaut euch an, was ihr heute einbringt: zwei Initiativanträge!)

 

Ich führe weiter aus, Kollege Prack: Ein Resultat des Initiativantrages und der fehlenden Begutachtung, bei der wir Probleme gesehen haben, ist, dass ein Thema, das eindeutig in bundespolitischer Kompetenz liegt, nämlich eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, beschlossen wird, ohne die Länder einzubeziehen. Gleichzeitig wird ein wesentlicher Anteil der Kosten auf die Länder übertragen, nämlich sowohl was Abwicklung und Verwaltungskosten betrifft als auch die Finanzierung der sogenannten zweiten und dritten Stufe des Schulungszuschlages.

 

Ja, in einer Welt, in der das Geld abgeschafft ist, wäre ich dafür. Wir machen es einfach. In diesem Haus sind unsere Debatten in den letzten Wochen und Monaten aber schon auch davon begleitet, dass wir sowohl auf Bundesebene als auch in Wien natürlich Budget konsolidieren müssen.

 

Wien hat sich deshalb von vornherein kritisch geäußert und hat auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst, weil eben vorgesehen ist, dass die Bundesländer eingebunden werden müssen, wenn bundespolitische Gesetze auch die Landesfinanzen betreffen, was von dieser Bundesregierung, also der ÖVP-GRÜNEN-Bundesregierung, nicht passiert ist.

 

Wien hat gemeinsam mit den anderen Ländern die Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes gefordert und auch in der Sitzung der LandesfinanzreferentInnen im November 2024 dazu Stellung genommen. Als letzten möglichen Schritt hat es auch den Gang zum Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellt.

 

Wir haben auch in diesem Haus schon im Jänner 2025 einen Antrag beschlossen, in dem wir uns kritisch dazu geäußert haben, dass der Bund eben eine Maßnahme beschließt, ohne die Länder einzubeziehen, die aber von den Ländern wesentlich mitfinanziert werden sollen.

 

Das erklärt, warum wir diese Maßnahme jetzt auch sehr schnell in der Ausführungsgesetzgebung der Länder umsetzen. Ein Grund ist auch die bevorstehende Sommerpause, denn das, was wir heute beschließen, wird mit 30. Juni in Kraft treten.

 

Die andere Möglichkeit wäre dann wieder ab September. Es geht da um einige Monate mehr. Wie gesagt: Bei jährlichen Kosten von 20 Millionen EUR ist das nicht ganz egal.

 

In Summe muss man zur Vorgeschichte schon sagen: Wenn man so ein Projekt und so eine Initiative gut aufsetzen will, dann wäre es auch gut, es anders anzulegen und die Bundesländer eben miteinzubeziehen, um dem auch irgendwie eine fundierte Wirkungsanalyse zu Grunde zu legen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dann erlaube ich mir jetzt noch ein paar Fakten zur Wiener Mindestsicherung zur Debatte beizusteuern, ohne im Einzelnen auf die mitunter sehr geschmacklosen Polemiken mancher meiner VorrednerInnen einzugehen. Ich glaube aber, es tut uns bei dem Takt, in dem wir die Mindestsicherung hier diskutieren, gut, uns auch ein bisschen faktenorientiert darüber auszutauschen.

 

Es stimmt, im März 2025 hatten wir über 140 000 Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung. Es stimmt auch, dass das mehr ist als in den anderen Bundesländern. Es stimmt halt aber auch, dass man in Städten grundsätzlich eine höhere Armutsgefährdungsquote hat und Städte deshalb natürlich auch in einem anderen Maß mit Sozialleistungen gefordert sind als die Bundesländer.

 

Auch wenn man feststellt, dass die absoluten Zahlen an Beziehern und Bezieherinnen gestiegen sind, muss man feststellen: Wenn man das ins Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung in Wien insgesamt setzt, dann bleibt die Zahl relativ stabil bei 7 Prozent - und das vor dem Hintergrund der letzten Jahre, in denen wir es mit erheblichen Krisen und unterschiedlichen großen sozialpolitischen Challenges zu tun hatten.

 

Die Zusammensetzung der Mindestsicherung ist schon öfter erwähnt worden. Man kann das natürlich am österreichischen Pass festmachen - Kollege Krauss ist leider nicht mehr da -, aber nicht jeder Mensch ohne österreichischen Pass ist Asylwerber oder subsidiär schutzberechtigt, sondern es wohnen in dieser Stadt gar nicht unwesentlich viele Menschen - sie leben, arbeiten und zahlen Steuern -, die keinen österreichischen Pass besitzen - unter anderem deshalb, weil die Staatsbürgerschaftsanforderungen sehr hoch sind. Sie wissen, dass wir es eigentlich einen Skandal finden, dass Menschen, die hier Jahr und Tag arbeiten gehen und zum Teil harte Arbeit verrichten, trotzdem nicht den Kriterien, den finanziellen Hürden, ausreichend nachkommen können, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

 

Wenn man sich jetzt anschaut, wie sich das zusammensetzt, dann sind von diesen 140 000 Menschen tatsächlich 50 000 Kinder. Das sind fast 40 Prozent. Da reden wir von Kindern, die armutsbetroffen oder in Armut sind. Es sind ungefähr 7 Prozent PensionistInnen und 7 Prozent AlleinerzieherInnen. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und Mehrkindfamilien sind 54 Prozent aus diesen - ich würde meinen - sehr vulnerablen Gruppen. Es ist schlicht die Aufgabe einer reichen Gesellschaft, diese nicht alleinzulassen, sondern zu unterstützen, wenn sie das brauchen. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.)

 

Umgekehrt bedeutet das, dass 46 Prozent der Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch das muss man eine Spur weit einschränken. Denn es sind zum Teil Personen mit Betreuungspflichten. Es sind zum Teil Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wir

 

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