Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 56
Umsetzungsgesetz 2020, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, das Wiener Fördertransparenzgesetz, das Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden (Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025). Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf. StRin Novak. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gratuliere zu dieser Ansage. (Heiterkeit der Rednerin.)
Die vorliegende Sammelnovelle ist notwendig geworden, da am 1. September 2025 ein neues Bundesgesetz in Kraft tritt, das Informationsfreiheitsgesetz, das die neuen Informationsfreiheiten regelt und gleichzeitig auch die bisherige Amtsverschwiegenheit aufhebt. Daher sollen und müssen wir Anpassungen an unseren Ländergesetzen vollziehen. Ich bitte daher um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß. Ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Frau Landerätin, sehr geehrte Damen und Herren! Es klang jetzt nicht nur die Verlesung des Titels zu dieser Gesetzesänderung, die stattfindet, sehr kompliziert. Es ist in der Tat auch eine Gesetzesänderung, die nicht ganz so simpel ist.
Wenn wir jetzt ein solch gravierendes Gesetz, das ja auch die Oppositionsrechte einschneidet - darauf komm ich nachher noch zu sprechen -, einfach eine Woche vorher als Initiativantrag bekommen, dann eilig ein eigener Ausschuss einberufen wird, es keine Begutachtung gibt und mit der Opposition überhaupt nicht geredet wird, dann muss ich Ihnen schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist eine Farce. Das ist eine Frechheit. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Jetzt klatschen die GRÜNEN!)
Wenn man sich das chronologisch anschaut, muss ich Ihnen schon ganz offen sagen: Es ist ja richtig. Das basiert auf einer bundesgesetzlichen Änderung, bei der aber der Zeitverlauf irgendwie schon relativ weit zurückliegt. Am 5. Oktober 2023 kam eine Regierungsvorlage, am 15. Jänner 2024 ist es dann im Verfassungsausschuss im Nationalrat beschlossen worden, am 31. Jänner im Nationalrat, am 15. Februar im Bundesrat, und am 26. Februar 2024 wurde das im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Jetzt kann man sagen: Bis man das in Wien umsetzt, dauert es eine Zeit. Man muss sich mit sehr vielen Materien beschäftigen. Man muss einiges anpassen. Ja, es ist richtig, dass wir das im Herbst umgesetzt haben müssen. Der entscheidende Punkt ist nur, dass wir uns jetzt hier einen Tag vor der Sommerpause damit befassen, dass wir eine Woche vorher Bescheid bekommen und dass man es dann in der Mindestvariante macht, die die Opposition in ihren Interpellationsrechten beschneidet, meine sehr geehrten Damen und Herren. So geht es sicher nicht. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg. Armin Blind.)
Es gab nicht nur keine Regierungsvorlage in diesem Initiativantrag. Es gab auch kein Begutachtungsverfahren. Ich bin froh, dass wir Philipp Meisel haben, der sich da sehr gut auskennt und das in der kurzen Zeit gut durchstudiert hat. Das aber innerhalb von dieser einen Woche erfassen zu müssen, ist ehrlicherweise wirklich frech. Es ist auch vollkommen klar, dass wir dem nicht zustimmen können.
Ich komme aber vor allem zu einem inhaltlichen Punkt in der ganzen Frage. Ja, es werden hier für den Bürger mehr Rechte geschaffen. Ja, es gibt weniger Verschwiegenheit gegenüber den Bürgern. Sie machen aber hier über die Hintertür etwas, was in der Frage schon sehr geschickt ist.
Sie verkaufen das als mehr Transparenz. Die Realität ist aber, dass Sie es uns als Opposition in Zukunft jetzt einfach verweigern können, Anfragen zu beantworten. Es kann nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie unter dem Deckmantel von mehr Transparenz die Rechte von Abgeordneten hier in diesem Haus beschneiden wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann.)
Ich mache es vielleicht ein bisschen konkreter. Ich bin mir sicher, wenn Kollege Ellensohn nachher noch darauf eingeht, wird er das noch viel genauer tun. Ich möchte es aber trotzdem auch probieren.
Wenn jetzt dieser neue § 79a der Wiener Stadtverfassung kommt, in dem die Geheimhaltungspflicht geregelt wird und wo dann in Absatz 2 steht "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser mit Beschluss derartige Informationen ausdrücklich verlangt." (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Dann klingt das ja gut, Herr Kollege Taucher.
Am Ende des Tages ist mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben - Stichwort Wien-Energie-Untersuchungskommission und Ähnliches - nur jetzt schon klar: Wenn die Opposition möchte, dass Informationen geliefert werden - teilweise war es in der U-Kommission ja sogar so, dass die Regierungsfraktionen selber zugestimmt haben, dass Beweise geliefert werden sollen -, werden die dann einfach nicht geliefert, weil es der SPÖ nicht passt. Dieses Mittel jetzt hier einer Regierung in die Hand zu geben, kann nicht gut sein.
Ich verstehe auch nicht, warum die NEOS zustimmen, die vielleicht gerade jetzt in Regierungsverantwortung sind, wobei man in den Debatten heute ja schon gemerkt hat, dass das nicht unbedingt in bestimmender Art und Weise stattfindet. Auch im Bildungsbereich, wenn man sagt, man hat mit den Stellenplänen in der Bildungsdirektion nichts zu tun. Das macht jemand anderer. Weisungsgebunden in der Frage durch die Bildungsstadträtin.
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