Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 56
Dann stelle ich mir schon die Frage: Wie können die NEOS, die immer sagen, es muss transparenter werden und die Oppositionsrechte müssen gewahrt werden, dabei mitmachen, dass die Opposition in ihren Anfragerechten beschnitten wird, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann und Abg. Armin Blind.)
Ich meine, ich gehe einmal davon aus, dass SPÖ und NEOS dem heute so zustimmen werden und das eilig durchgepeitscht wird. Jetzt gehen wir davon aus, dass das kommt. Dann ergeben sich irgendwie drei sehr interessante Punkte.
Zum einen - das könnte ja durchaus positiv sein - ist der Bürger hier in Wien einem Abgeordneten de facto gleichgestellt. Er kann die gleichen Informationen bekommen wie Gemeinderäte und Landtagsabgeordnete auch. Es ist per se ja ein guter Schritt, dass hier für mehr Offenheit gesorgt wird.
Die große Frage ist nur: Wenn der Bürger jetzt innerhalb von vier Wochen eine Antwort bekommt und wir mit dem Interpellationsrecht innerhalb von zwei Monaten, ist ja auf einmal die Anfrage, die wir als Gemeinderäte stellen, wertlos. Warum sollte ich als Gemeinderat überhaupt noch irgendeine Anfrage nach Interpellationsrecht stellen, wenn ich als Bürger Harald Zierfuß innerhalb von vier Wochen eine Antwort bekomme? - Es ist ja lächerlich, dass das Anfragerecht des Gemeinderates nicht so weit geht wie das von jedem Bürger da draußen. Dann brauchen wir es nicht mehr. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.)
Es geht ja noch weiter. Ich meine, Kollege Prack ist ja Experte darin, wenn es darum geht, dass man Rechtsmittel ergreift, wenn man keine Antworten bekommt. Wir hier im Gemeinderat bekommen teilweise über ein Jahr lang keine Antworten. Wir bekommen teilweise Antworten, in denen dann steht, dass das wegen des Verwaltungsaufwands nicht geht, oder man will uns die Antwort nicht geben. Herr StR Hacker - er ist jetzt, glaube ich, nicht mehr im Saal - sagt in den mündlichen Anfragen sogar oft, das beantwortet er nicht.
Als Bürger könnte ich jetzt ein Rechtsmittel ergreifen. Als Gemeinderat kann ich das nicht. Ja, dann muss ich Ihnen schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie kann das sein, dass die Opposition hier im Haus überhaupt keine Rechte bekommt, mit der Einführung dieses Informationsfreiheitsgesetzes, das sich auf den ersten Blick ja gut anhört, auch noch die Oppositionsrechte beschnitten werden und Sie uns in Zukunft, wenn es der SPÖ nicht passt, keine Anfragen mehr beantworten? - Wir werden hier entsprechend nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Wer hat das Gesetz gemacht?)
Das ist ja der spannende Punkt, Herr Kollege Taucher. Ich wäre schon beim Ende gewesen, aber ich glaube, die GRÜNEN werden das mit ihrem Änderungsantrag auch noch gut begründen. Sie machen das ja hier in einer Art und Weise, wie Sie es nicht müssten. (Abg. Mag. Josef Taucher: … in Niederösterreich!)
Wenn Sie das nämlich genauso machen würden wie Oberösterreich, dann muss man an der Stelle sagen, dass es ja möglich gewesen wäre, dass der Vertretungskörper - der, wie ich finde, von den entsprechenden Stadträten, die wir ja hier im Gemeinderat beschließen, auch entsprechend Rechenschaft verdient hat - ausgenommen ist. Deswegen auch die sehr klare Empfehlung, dem Änderungsantrag der GRÜNEN zuzustimmen. Wir werden es tun, ich glaube, die FPÖ auch. Vielleicht machen es ja die NEOS auch, wenn ihnen an den Oppositionsrechten etwas hängt.
Ich hoffe, dass die GRÜNEN mit diesem Änderungsantrag entsprechend Erfolg haben, obwohl ich als gelernter Gemeinderat nach fünf Jahren weiß: Immer dann, wenn die SPÖ offener und transparenter agieren müsste, als sie es nach dem Äußersten der gesetzlichen Möglichkeiten muss, dann tut sie es nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Na geh!)
In dem Sinne hoffe ich, dass die GRÜNEN Sie vielleicht überzeugen, wenn wir als ÖVP es nicht tun. Ich wünsche Kollegen Ellensohn sehr, sehr viel Erfolg bei seiner Rede nachher. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: … bei der ÖVP Niederösterreich nicht einmal ein Fragerecht!)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Herrn Abg. Zierfuß. - Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abg. Dipl.-Ing. Arapović. - Ich bitte darum.
Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović (NEOS): Herr Präsident, werte Frau Landesrätin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Wienerinnen und Wiener! Ja, es gibt das Informationsfreiheitsgesetz, das uns heute als Initiativantrag vorliegt - das ist Tatsache, da muss ich Herrn Zierfuß auch recht geben - und das wir zur Abstimmung bringen.
Es ist von der Frau Landesrätin vorhin schon hervorgehoben worden, warum es diese Dringlichkeit braucht. Weil es ein Bundesgesetz gibt, das voriges Jahr auf Bundesebene von GRÜN-TÜRKIS - da sieht man wieder die Einigkeit - beschlossen wurde und daher ab dem 1. September gilt. Wir wollen dem Folge leisten. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.)
Weil wir NEOS auch schon oft angesprochen wurden, muss ich ehrlich sagen: Uns NEOS ist das Informationsfreiheitsgesetz wirklich wichtig. Wir sind 2013 in das Parlament eingezogen, und einer unserer ersten Anträge war ein Antrag zum Informationsfreiheitsgesetz. Warum? - Weil wir sagen: Die Korruption gedeiht dort, wo das Handeln im Verborgenen stattfindet. Wenn Transparenz nicht gegeben ist, dann kommt es sehr leicht zu einem Machtmissbrauch. Diesen Machtmissbrauch wollen wir als NEOS auf jeden Fall immer unterbinden. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Auch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses war wirklich ein großes Anliegen. Es hat echt lange gedauert - über zehn Jahre. Jetzt ist das Informationsfreiheitsgesetz wie gesagt vor einem Jahr auf Bundesebene beschlossen. Ja, wir NEOS haben diesem Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nicht zugestimmt. Warum haben wir dem Informationsfreiheitsgesetz nicht
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