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Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 56

 

zugestimmt? - Weil es uns nicht weit genug gegangen ist und wir das als Oppositionspartei auch in dieser Rolle als vertane Chance gesehen haben. (Beifall bei den NEOS. - Heiterkeit und Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Trotzdem oder gerade weil es im Bund auch einfach so beschlossen worden ist, ist es uns in der jetzigen Situation als Koalitionspartner in der Regierung auch ein großes Anliegen, dass dieses Gesetz auf Landesebene umgesetzt wird. Ja, das sind die ersten Schritte, die wir jetzt setzen.

 

Was uns jetzt ein Anliegen ist - das hat Herr Zierfuß auch schon gesagt: Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass der Bürger oder die Bürgerin in Zukunft wirklich Zugang zu staatlichen Informationen hat und es keine vagen Auskünfte mehr gibt und alles irgendwie im Verborgenen bleibt. Das gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Ich muss schon auch sagen: Das ist tatsächlich auch ein Meilenstein in der Kultur der öffentlichen Verwaltung, die wir in Österreich haben. Dieser Verpflichtung, auf diese Informationen einzugehen und sie preiszugeben, gehen wir als Wien selbstverständlich nach, weil wir auch nicht ausgeschlossen sind wie Gemeinden, die unter 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner haben.

 

Dafür ist aber viel Arbeit notwendig. Nicht weniger als 28 Gesetze - vom Landeswirtschaftskammergesetz bis zur Dienstordnung - müssen verändert werden. Man kann sich vorstellen: In der Wiener Gesetzgebung wird die Amtsverschwiegenheit schon sehr viele Male erwähnt. All diese Gesetzesmaterien muss man sich anschauen.

 

Deswegen läuft dazu parallel auch ein riesiger, interner Transformationsprozess. In der Magistratsdirektion haben wir eine eigene Bereichsleitung für Informationsfreiheit eingerichtet, weil es auch dort tatsächlich um die Haltung, Implementierung und Umsetzung dieser Gesetzesvorlagen geht. Was machen wir hier? - Wir brechen einfach mit einem Amtsverständnis, das in der Verfassung Österreichs schon hundert Jahre lang verankert ist. Das ist wirklich keine kleine Sache. Das ist wirklich ein Riesenschritt.

 

Ich möchte von dieser Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich dafür einsetzen, sich das alles anschauen und an dieser großen Aufgabe mitwirken, wirklich herzlichst danken. Ich möchte von dieser Stelle aber auch ausrichten: Wir sind noch lange nicht am Ziel. Das wird noch länger dauern.

 

Jetzt zum Schluss noch zum Interpellationsrecht, weil das gestern schon durchgedrungen ist und jetzt auch bei Kollegen Zierfuß Thema in der Debatte war. Der Vorwurf lautet, wir würden das Fragerecht des Gemeinderates beschneiden. (Abg. Georg Prack, BA: Das ist richtig! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) - Das stimmt nicht. Das stimmt nicht. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das ist falsch! - Abg. Thomas Weber, in Richtung GRÜNE: Doch!)

 

Denn bisher hat die Amtsverschwiegenheit gegolten. Das war der Maßstab für die Verantwortung der Anfragen. Künftig gilt jetzt die Geheimhaltung, und die Geheimhaltung ist viel klarer gefasst und auch verfassungsrechtlich definiert. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das hat so nicht gegolten! - Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Georg Prack, BA.)

 

Ja, dazu komme ich noch. Das werde ich wirklich berichtigen, wenn das der Fall ist, denn das regt mich nämlich auf. Frau StRin Hebein hat sich auf die Amtsverschwiegenheit berufen, als sie zur Causa Chorherr befragt wurde. (Abg. Thomas Weber: Mehrmals! - Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) - Das kann ich Ihnen vorlegen, Herr Kollege Prack. Sie hat sich darauf berufen. Ich habe das gestern ausheben lassen. Ihre Frau StRin Hebein hat sich darauf berufen. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, in Richtung GRÜNE: Also bitte ruhig sein!) Statt der Amtsverschwiegenheit also die Geheimhaltung, die in der Verfassung ein definierter Ausnahmegrund ist.

 

Was im Bund zusätzlich zu finden ist, ist die Einschränkung der Geheimhaltungsgründe oder die Möglichkeit, Informationen vertraulich zu übermitteln. Das wurde dort auf Bestreben der SPÖ auch umgesetzt. So ehrlich muss man auch sein. Wir in Wien haben auch so einen Vorschlag vorgelegt, doch dieser wurde von den GRÜNEN abgelehnt. Das in Bezug darauf, inwieweit die Opposition im Vorfeld einbezogen wurde oder nicht.

 

Man ist auf die GRÜNEN zugegangen, und die haben das abgelehnt. Stattdessen bringen sie jetzt einen Abänderungsantrag ein, der gar keine Geheimhaltung vorsieht. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher, in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Zweidrittelmehrheit! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.)

 

Das, meine Damen und Herren, kann sich in erster Linie sehr gut anhören, aber in der Ernsthaftigkeit der Sache ist es wirklich sehr gefährlich und hoch problematisch, weil dadurch auch sensible Daten einfach abgefragt werden können. Das kann auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und von daher auch eine Gefahrenquelle sein.

 

Deshalb wiederum mein Vorschlag: Beschließen wir heute diese Novelle! Denn es geht wie gesagt um die Umsetzung der Novelle auf Bundesebene. Es geht auch um die Gesetze, die ab dem 1. September in Kraft treten. Bleiben wir trotzdem im Gespräch! Denn der heutige Beschluss ist kein Schlusspunkt. Es ist der Anfang.

 

Im Regierungsprogramm haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir eine Transparenzkoordination vorsehen, eine zentrale Stelle, um alle städtischen Initiativen in diesem Bereich zu bündeln. Das ist ganz wichtig. Das Informationsfreiheitsgesetz betrifft auch fast alle Bereiche der Verwaltung. Ich bin mir ganz, ganz sicher, dass es ganz viele weitere notwendige Anpassungen geben wird, weil Transparenz kein Projekt ist, das man abschließt. Transparenz ist etwas, an dem wir tagtäglich arbeiten.

 

Ich bitte Sie, an diesem Prozess teilzunehmen und weiterhin im Gespräch mit uns zu bleiben. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

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