Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 56
ganze Zeit wollten wir das. Das haben wir in der Opposition immer gefordert. Das haben wir sogar in der außerparlamentarischen Opposition, die wir zwischendurch durchleben durften oder mussten, gefordert.
Durchbruch durch grüne Initiative, viele Begutachtungen, Anpassungen und alles Mögliche. Im Juni des letzten Jahres beschließt es der Nationalrat, und heuer am 1. September tritt es in Kraft. Ich freue mich sehr, viele andere vielleicht auch. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Wenn man sich das geschichtlich anschaut - zumindest das Erste habe ich selber nicht gewusst: Die Allerersten waren die Schweden und Schwedinnen, die unter König Gustav III. - die, die sich auskennen - ich nicht - könnten jetzt eine Ahnung bekommen, wann das ungefähr gewesen sein kann - ein "Offentlighetsprincipen" - sicher schlecht ausgesprochen -, ein Prinzip der Öffentlichkeit hatten. Sie haben das 1766 eingeführt und haben damals gesagt: Demokratie braucht Kontrolle - in einer Monarchie. Das kann man sich nicht so leicht vorstellen.
Die USA haben seit 1966 einen Freedom of Information Act. Schauen wir, wie lange er noch gilt! Großbritannien hat einen seit 2000. Deutschland hat seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Franzosen haben das schon 1978 eingeführt, die Finnen auch schon Ende des letzten Jahrhunderts, 1999. Nutzt das irgendetwas? Dann könnten wir ja bei den Ländern nachschauen, wie wir das auch immer gemacht haben. Was hat das überall gebracht? War es nur ein Verwaltungsaufwand? War die Befürchtung richtig?
In den USA rechnet man die Pentagon Papers, die Wahrheit über den Vietnamkrieg, dem zu, dass die Informationen fließen mussten, weil vorher alles geheim geblieben ist. Dann mussten Akten veröffentlicht werden. Sonst hätte man keine Ahnung gehabt, dass die damalige US-Regierung das Gleiche macht wie jetzt, nämlich die Öffentlichkeit laufend zu belügen und die Erfolgsaussichten im Vietnamkrieg völlig falsch dargestellt hat.
In Großbritannien ist etwas aufgeflogen, das vielleicht auch dazu beigetragen hat, dass andere Länder Schwierigkeiten mit der Offenlegung hatten. Dort wurde aufgedeckt, dass sich Abgeordnete Hypotheken, Häuser, Luxusausstattungen und all das mit Steuergeld, nämlich aus ihren Spesen - die bekommen offensichtlich wahnsinnig viele Spesen im Parlament -, finanziert haben. Jetzt hatten sie das Pech, dass all diese Belege offengelegt werden müssen. Natürlich ist das dort jetzt auch wieder fertig. Dort steht jetzt jedes Ding von über 100 Pfund im Netz. Sie können sich jeden Beleg anschauen, den irgendein englischer Parlamentarier oder eine Parlamentarierin für etwas ausgibt, das über 100 Pfund kostet. Es hat also etwas genutzt. Ich schätze einmal, das spart viel Geld.
In Deutschland war es der Berliner Flughafen, den man sonst nicht bekommen hätte. In Kanada haben sie Messdaten über Umweltgifte bekommen, die sie sonst nicht bekommen hätten. Das alles sind Folgen von Informationsfreiheitsgesetzen - oder wie sie halt in der jeweiligen Landessprache heißen.
In Norwegen haben sie bei den Gehältern für Lehrer und Lehrerinnen herumdiskutiert. Seither gibt es dort eine Offenlegung der öffentlichen Gehälter. Das hat nicht dazu geführt, dass die Neiddebatte größer geworden ist, sondern zu einem besseren Verständnis. Heute heißt das dort: mehr Vertrauen ins Bildungssystem. Es hat also überall dort etwas genutzt.
Auf EU-Ebene hätte ich auch noch etwas zu Agrarsubventionen und Großgrundbesitz: Früher haben wir nichts darüber gewusst, wo das genau hingegangen ist. Jetzt wissen wir, dass die Milliarden an Großbetriebe, an Adelige und an Konzerne und sehr wenig an Kleinbauern geflossen sind. Das hätten wir früher nicht gewusst. In der Transparenzdatenbank können Sie jede einzelne kleine Subvention in der Landwirtschaft für jeden kleinen Bauernhof in Österreich nachschauen: ob einer 5 000 oder 50 000 EUR bekommt. Wenn man das nicht hat, bekommt man die Reformdebatten nicht auf den Boden.
Das Informationsfreiheitsgesetz stärkt also die Demokratie, sichert die Medienfreiheit und verbessert am Ende die Verwaltung. Vor allem haben wir endlich Wissen darüber, wie das öffentliche Geld eingesetzt wird. Das darf doch jeder Mensch wissen und nicht nur Abgeordnete. - Dazu komme ich noch. Die dürfen in Zukunft eh weniger wissen. - Das ist ein Riesenvorteil. Dank des IFG geht da viel weiter. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Wer darf dieses IFG jetzt nutzen? - Es ist total einfach: Jeder darf eine Anfrage stellen. Jede Person kann einfach schriftlich an die Stelle oder Behörde schreiben, von der sie etwas haben will. Empfohlen wird immer noch zu schreiben und nicht anzurufen. Das könnten wir auch noch machen. Man kann sogar Kopien von Dokumenten anfordern. Kostet es etwas? - Nein, es darf eigentlich gar nichts kosten. Muss es schnell gehen? - Vier Wochen.
Darauf hat Herr Zierfuß vorhin referiert. Wenn wir hier fragen, dauert es acht Wochen. Vier Wochen gegenüber acht Wochen. Wenn es nur um die Frist geht, würde ich einmal sagen, dann stelle ich die Frage doch lieber als Bürger Ellensohn und nicht als Gemeinderat.
Es ist damit aber noch nicht einmal zu Ende. Wenn es eine Ablehnung gibt, kann ich eine Beschwerde bei der unabhängigen Informationsfreiheitsbehörde einbringen. Dann müssen die mir zumindest erklären, warum ich nichts bekommen habe. Das können der Herr Abg. Ellensohn, der Herr Abg. Stadler oder die Frau Abg. Malle wiederum nicht machen. Das können aber wiederum die BürgerInnen Malle, Prack und so weiter machen. Das hat er ja auch schon erfolgreich gemacht. Offensichtlich ist das schlauer.
Da muss man sich schon überlegen, was man der Demokratie antut, wenn man sagt: Nein, frag nicht innerhalb des demokratischen Rahmens und innerhalb der Gremien, sondern mach das privat! Schicke es einfach privat hin! Dann bekommst du eher und schneller eine Antwort und kannst dagegen vorgehen, wenn du sie nicht bekommen hast. Die Vorstellung, dass die Rechte hier herinnen schlechter sind, ist ein Irrsinn. (Beifall bei
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