Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 56
GRÜNEN und ÖVP sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann.)
Jetzt könnten wir noch vorlesen, wo das alles steht. Denn vorher hat es geheißen, das ist nicht so. Wie hat es bei Klubobfrau Arapović zuvor geheißen? - Das stimmt nicht mit der Verschwiegenheit. Nehmen wir doch das Bundes-Verfassungsgesetz! (Der Redner hält das genannte Buch in die Höhe.) Da muss ich selber nachschauen, was ich notiert habe. Das ist die Ausgabe der Klubdirektorin, die stimmt hundertprozentig.
Unter § 20 Abs. 3 - das ist der, der dann gestrichen wird - gibt es Pflichten, Rechte und alles Mögliche. Da steht etwas über die Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung und wem sie was sagen dürfen: "Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper […]." Das sind wir, weil wir hier ja den Bürgermeister - oder auch einmal eine Bürgermeisterin - wählen. Wir wählen hier die Stadträtinnen und Stadträte und den Landeshauptmann und so weiter und so fort. Das sind wir.
Dann gibt es dazu immer die Erläuterungen. Da steht das sehr, sehr klar drin. Da steht, dass diese Ausnahmen uns gegenüber nicht gelten. Man darf keine Ausnahme machen, wodurch am Schluss ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin diese Auskunft nicht bekommt. Das geht nicht. Was Sie beschließen, geht nicht. Man wird eh überprüfen müssen, ob Sie rechtlich damit überhaupt durchkommen werden. Ich hoffe nicht. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)
Wir haben das natürlich in ein paar Bundesländern. Es sind ja alle am Arbeiten daran. In Salzburg sind sie dabei, in Niederösterreich sind sie dabei. Was haben sie in Oberösterreich gemacht? - In Oberösterreich hatten sie eine ähnliche Diskussion. Die haben dazu einen Ausschuss. In Oberösterreich haben sie jetzt im zuständigen Gesetz einen Artikel, der dort Artikel 46a heißt. Der ist im Landtag noch nicht beschlossen. Der ist durch die Ausschüsse durch und wird so in den Landtag eingebracht.
Jetzt haben sie einen Satz dazugeschrieben, den sie vorher nicht hatten. Dort heißt es, dass die Mitglieder der Landesregierung auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zur Geheimhaltung gegenüber all den ausschließlich in ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet sind - und so weiter und so fort.
Dann haben sie einen Satz neu dazugeschrieben, den wir halt auch hier gerne hätten. Das geht in Oberösterreich. Ich werde nicht wahnsinnig oft in die Verlegenheit kommen, ein ÖVP-FPÖ-geführtes Bundesland zu loben. "Diese Verpflichtung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht des Landtages." - So einfach steht es drin. Dann ist das alles gelöst: ein Satz, den dort die ÖVP und die FPÖ … Sind die NEOS dort im Landtag? - I don't know. (Zwischenruf bei den NEOS.) - Ja, also sind alle fünf, die hier sind, auch dort. Dann gibt es dort noch eine sechste Partei. Genau, jetzt habe ich es wieder.
Auf jeden Fall steht dort drin: "Diese Verpflichtung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht des Landtages (Art. 34)." Den hätten wir gerne hier.
In Vorarlberg streichen sie auch noch durch die Gegend. Dort haben sie auch Abänderungsanträge gehabt. Da sind übrigens die NEOS dabei, das abzulehnen - von wegen, wir sind da überall dafür.
Es wäre sehr leicht, den Fehler hier zu beheben. Deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Im Ausschuss wurde er abgelehnt. Der zuständige Ausschuss besteht aber nur aus 19 GemeinderätInnen, von denen 17 pünktlich da waren. Das hat nicht gereicht. Wir haben nicht anfangen können und haben das um zehn Minuten verschieben müssen, weil die Regierungsmehrheit nicht gesichert war. Egal, andere Leute müssen auch um acht in der Früh da sein, kein Problem.
Weil aber hier hundert Leute abstimmungsberechtigt sind, versuchen wir es einfach noch einmal. Denn jetzt haben wir ja die Argumente ausgetauscht. Alles, was Herr Zierfuß gesagt hat, kann ich unterschreiben, nur damit das auch geklärt ist. Jetzt haben Sie das gehört.
Gestern habe ich gehört, dass bei den NEOS angeblich vier Juristen und Juristinnen sitzen - nicht im Klub als MitarbeiterInnen, sondern hier -, die das viel leichter lesen können. Denn ich gebe zu, ich muss mir das Rechtliche sehr oft von der Klubdirektorin juristisch genau erklären lassen. Ich muss es dann ins Politische übersetzen. So funktioniert das. Sie aber haben vier JuristInnen. Hat das irgendjemand gelesen? (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović: Sicher!) Hat irgendjemand gelesen, was in den anderen Bundesländern ist? Wissen Sie, warum Ihre Vorarlberger Kollegen und Kolleginnen ablehnen, was dort zur Beschlussfassung vorliegt? - Nein, offensichtlich nicht. Es sind nämlich die gleichen Probleme, wie wir sie hier haben. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)
Vielleicht einfach noch einmal zurück zum Anfang (ein Schriftstück in die Höhe haltend): § 15 Wiener Stadtverfassung, Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder - das kann man in der kommentierten Fassung der Wiener Stadtverfassung selber nachlesen. Was steht da klipp und klar drinnen? - "Bei der Beantwortung von Anfragen sind der Bürgermeister und die Amtsführenden Stadträte" - das ist hier nicht gegendert - "im Umfang der Anfrage nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden." - Das ist jetzt so. Das fliegt und wird ersetzt durch: Wir sagen euch nichts mehr. Macht es privat!
Ich sage Ihnen: Alles, was Sie damit erreichen, ist, dass Sie alle Fragen trotzdem bekommen werden, aber halt auf anderem Weg. Der ganze Unterschied ist, es muss doppelt so schnell gehen. Da herinnen werden wir dann die Antworten verlesen, die Sie uns hier nicht geben. Sie führen den Gemeinderat als politisches Instrument ad absurdum. Das ist Quatsch. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.)
Das sollte man nicht machen. Das hilft niemandem etwas. Ich freue mich jedenfalls, dass das Informations
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