Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 56
auch bestimmte Geheimhaltungspflichten eingeführt werden. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, genau!)
Im Gesetz wird auch genau darauf hingewiesen, für welche Bereiche diese Geheimhaltungspflichten gelten. Das ist die Einschränkung, die für Fragen im Nationalrat, in einem Landtag, in einem Gemeinderat, aber auch für Fragen von Bürgern zum Beispiel an den Bund, an ein Land oder auch an eine Gemeinde - ich sage einschränkend jetzt einmal, größer als 5 000 Einwohner - gelten. Um nichts anderes geht es, meine Damen und Herren.
Dass hier und heute das Gesetz, das die ÖVP und die GRÜNEN ausgearbeitet haben und dessen Regeln sie aufgestellt haben, dazu verwendet wird, uns eine Beschränkung der Rechte hier im Haus vorzuwerfen, weil wir das jetzt eins zu eins übernehmen (Abg. Georg Prack, BA: Das machen Sie nicht! Sie machen es aber nicht eins zu eins!), das ist - entschuldigen Sie - sehr, sehr billig und polemisch. Entschuldigen Sie, das ist sehr billig und polemisch. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Das ist sehr billig und sehr polemisch. Was regelt § 22a Abs. 2 B-VG, wovon diese Geheimhaltungspflichten betroffen sind? - Es werden - ich zitiere - "integrations- und außerpolitische Gründe" angeführt. Es werden die "nationale Sicherheit" und die "umfassende Landesverteidigung" angeführt. Es wird die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angeführt. Es wird die Abwehr eines erheblichen "wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers" angeführt. Bei den sonstigen Verwaltungskörpern wird auch angeführt: Sie sind gegenüber ihren eigenen Mitgliedern - also den Gremien - auskunftspflichtig. (StRin Mag. Ulrike Nittmann: Sofern es …! Der Satz ist nicht zu Ende! Bis zum Ende lesen! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Das ist die Einschränkung, über die hier gesprochen wird. - Nein, lest das Gesetz! Liebe Frau Kollegin, lies das Gesetz!
Genau das ziehen wir eins zu eins nach. Dass Sie das stört, kann ich nicht nachvollziehen. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und GRÜNEN.) Die FPÖ war ja auch im Parlament dagegen, genauso wie halt auch andere Parteien.
Dass hier die Oppositionsrechte eingeschränkt werden, kann ich - entschuldigen Sie - überhaupt nicht nachvollziehen. Denn das müsste ja im Parlament auch gelten, Herr Zierfuß. (Abg. Georg Prack, BA: … im Parlament! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Es müsste doch im Parlament auch gelten, Herr Zierfuß. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) - Ja, selbstverständlich gilt es im Parlament auch.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid (unterbrechend): Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte fahren wir die Emotionen ein bisschen herunter. Das ist super. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Mag. Thomas Reindl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Was zum Zeitplan auch zu sagen ist: Ja, voriges Jahr im Februar ist die Kundmachung hinausgegangen. Es hat aber auch die Legisvakanz gegeben. Erstens musste nämlich eine gewisse Durchführungsrichtlinie erstellt werden. Zweitens mussten die Datenschutzbehörden und auch das Personal geschult werden. Auch die technischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden.
Leider, meine Damen und Herren, ist der Bund säumig, weil die Datenbank, in die ab 1.9. alle Informationen eingemeldet werden sollen, leider noch nicht fertig ist. Die braucht halt länger. Das ist aber kein Problem. Wir als Stadt Wien werden trotzdem ab 1.9. alle Informationen, die wir nach dem Gesetz veröffentlichen müssen, auf der entsprechenden Stadt Wien-Homepage veröffentlichen. Das kann sich jede Bürgerin und jedes Mitglied dieses Hauses ansehen.
Was werden wir proaktiv veröffentlichen? - Tätigkeitsberichte - ich zitiere nur ein paar, weil das sehr umfassend ist -, Studiengutachten, Stellungnahmen und auch Verträge über 100 000 EUR sowie Förderungen und so weiter und so fort. Teilweise haben wir das aber eh schon über die Förderberichte gemacht. Wir ermöglichen da also wirklich eine sehr, sehr große Transparenz. Wo der Bund noch nicht so weit ist, werden wir das halt in Eigenregie machen.
Was den Zeitplan betrifft, muss man schon sagen, erstens kann ich die Kritik nicht ganz nachvollziehen, weil wir das Gesetz schließlich vor der Frist beschließen. Es hätte jetzt keinen Unterschied gemacht, ob wir das im März oder heute beschließen. Inhaltlich ist es gleich. (Abg. Georg Prack, BA: Da hätten wir eine Begutachtung machen können!)
Was die Punkte hinsichtlich der anderen Bundesländer betrifft, so darf ich Sie schon darauf hinweisen: Es gibt genug Bundesländer, die die Regeln genau in dem Sinne umsetzen wie wir. Jetzt zu sagen, das eine Bundesland hat das so oder so gemacht … Schauen Sie sich alle acht Bundesländer an! Dann werden Sie feststellen, wir sind hier in einer sehr prominenten Linie mit vielen anderen Bundesländern - auch mit jenen, die freiheitlich oder ÖVP-dominiert sind. Da brauchen wir uns also nicht zu verstecken.
Was den Abänderungsantrag betrifft, der ja eigentlich darauf abstellt, dass wir als Stadt Wien alle Informationen, die wir haben, öffentlich machen müssen, halte ich das eigentlich für ziemlich fahrlässig, meine Damen und Herren. Denn es gibt schon gewisse Dinge, die aus Sicherheitsgründen und auch aus Gründen der Konkurrenz … Man muss auch sagen, die Stadt hat viele Unternehmen. Sie verlangen, dass wir uns quasi nackt ausziehen und der ganzen Welt sagen: Na, bitte schaut, wie schön wir sind! Ich meine, entschuldigen Sie, das ist fahrlässig. Das ist wirklich fahrlässig. Das halte ich für sehr, sehr gefährlich. (Beifall bei der SPÖ. - Heiterkeit bei Abg. Mag. Mag. Julia Malle. - Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, das ist kritische Infrastruktur! - Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Wo ist die Kontrollfunktion?)
Liebe GRÜNE, warum habt ihr das nicht im Bund gemacht, wenn ihr das wollt? Warum habt ihr es nicht ins Gesetz hineingeschrieben, dass wir das machen müssen? - Genau deswegen, weil es eben ein höheres Gut
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