Landtag, 2. Sitzung vom 26.06.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 56
schaft sowie für die Mitglieder der Landesregierung gegenüber dem Landtag und für die Mitglieder des Gemeindevorstandes gegenüber dem Gemeinderat." Da ist das Kollegialorgan gemeint. Das steht auch im Kommentar. (Abg. Georg Prack, BA: Geh bitte!)
Das ist der Grund, weshalb jetzt in dieser Diskussion der Aufhänger gemacht wird, dass hier versucht wird, Oppositionsrechte zu beschneiden, die es bis dato noch gar nicht gegeben hat. (Abg. Georg Prack, BA: Das ist nicht der Grund!) Im Endeffekt wird der Status quo, der jetzt von der Bundesverfassung vorgesehen ist, einfach fortgeschrieben. Das ist der Punkt. Ich glaube, das muss man in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Die Amtsverschwiegenheit, die in dem Paragrafen auch angeführt worden ist, findet sich ja dann in dem novellierten Art. 22a Bundes-Verfassungsgesetz. Die Amtsverschwiegenheit wurde ja sozusagen umgestellt auf eine Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit. Das ist in Art. 22a geregelt.
Um es kurz zusammenzufassen: Im Endeffekt wird das, was die Bundesverfassung jetzt schon vorgesehen hat, einfach weitergeschrieben. Es werden weder Oppositionsrechte noch das Interpellationsrecht oder das Fragerecht eingeschränkt. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Georg Prack, BA: Doch!)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Kollegen Dr. Trinko sehr herzlich für seine Wortmeldung. - Als Nächster ist zum zweiten Mal Abg. David Ellensohn zu Wort gemeldet. Seine Restredezeit beträgt vier Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe einfach nur auf den Vorredner ein. Jetzt könnte man ja auch Folgendes machen: Wollen wir, dass diese - nennen wir es - strittige Formulierung geklärt wird, sodass wir uns ganz klar darüber sind, was wir hier eigentlich haben wollen? Wollen wir, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber den GemeinderätInnen besteht oder nicht?
Jetzt muss ich festhalten, dass in Oberösterreich ÖVP und FPÖ, die zuerst dasselbe vorgelegt haben wie hier SPÖ und NEOS, nach Gesprächen mit den anderen Parteien, in denen alle miteinander geredet haben, gesagt haben: Aha, das wollen wir nicht. Bevor wir da jetzt irgendjemanden holen und heruminterpretieren, schreiben wir das hinein. Deswegen steht dort ganz dezidiert das, was ich schon vorgelesen habe, in einem Satz drin: Es gilt nicht gegenüber den Landtagsabgeordneten - fertig. Ein Satz. (Abg. Mag. Josef Taucher: Stimmt ja nicht!)
Genau den Satz und nichts anderes verlangen wir in unserem Abänderungsantrag: "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für die vom Gemeinderat bestellten Funktionäre gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser oder einzelne Mitglieder des Gemeinderats derartige Auskünfte ausdrücklich verlangen."
Was sollen wir jetzt sagen? Das ist ja keine Rechtsvorlesung hier. Sondern was ist der politische Wille der Sozialdemokratie? - Die NEOS frage ich nicht, weil die das Gesetz nicht gelesen haben. Der politische Wille der Sozialdemokratie ist, dass hier die Geheimhaltungspflichten uns gegenüber ausgeweitet werden beziehungsweise dass wir definitiv schlechter gestellt sind als Landtagsabgeordnete in Oberösterreich. Das ist der politische Wille der Sozialdemokratie. Echt jetzt? (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.)
Da braucht es keine Fuchserei. Steht das so drinnen oder meinen Sie jetzt den Einzelnen? - Das können Sie sich aussuchen. Die NEOS wurden von uns darauf aufmerksam gemacht. - Wir haben euch sogar gesagt, was es bedeutet. Habt ihr das nicht verstanden? Habt ihr es nicht gelesen? (Abg. Mag. Josef Taucher: Was ihr glaubt, was es bedeutet!) - Nein, ich lese es einfach noch einmal vor.
Fürs Protokoll: Josef Taucher, Klubobmann der SPÖ, sagt, es handelt sich um Glauben.
Der Antrag von uns lautet also: Geheimhaltungspflicht § 79 … (Zwischenrufe bei den NEOS.) - Nein, ich lese es noch einmal vor. Ihr habt es nicht verstanden. Ich lese es noch einmal vor. "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für die vom Gemeinderat bestellten Funktionäre gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser oder einzelne Mitglieder des Gemeinderates derartige Auskünfte ausdrücklich verlangen."
Das sind drei Zeilen. Jetzt habe ich es heute vier- oder fünfmal vorgelesen. Ich glaube, es ist nicht so kompliziert. Man kann es - ich wiederhole das - so machen, wie sie es in Oberösterreich gemacht haben, nachdem sie sich zusammengesetzt haben. Es war eh ähnlich. Da hat man sich auch nicht sehr lange zusammengesetzt - und nicht mit allen. In Oberösterreich haben sie nachher gesagt: Das wollen wir nicht. Übrigens hat dort auch die Sozialdemokratie gemeint … Da sind sie aber in Opposition. Da wollen sie auch mehr Rechte haben. Es wäre recht einfach.
Ich halte fest, dass ÖVP und FPÖ in Oberösterreich in dieser Frage beweglich waren. Die Sozialdemokratie und die NEOS in Wien sind es nicht. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Der politische Wille ist hier ein anderer als im Landtag in Oberösterreich.
Hier wollen sie die Geheimhaltungspflichten uns gegenüber verschlechtern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Sie können ja zustimmen. Was passiert dem Joe (in Richtung Abg. Mag. Josef Taucher), wenn er dem zustimmt, außer dass uns gegenüber keine Geheimhaltungspflicht ist? -Sonst passiert ja nichts. Ihr müsst ja nur dem Abänderungsantrag zustimmen. Das ist ja nicht einmal kompliziert. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.)
Ich erinnere in dem Zusammenhang auch noch daran, dass wir - nicht wir, die Regierung - schon 2023 das Interpellationsrecht eingeschränkt haben. Das war diese 50-Prozent-Klausel. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Stimmt nicht! Falsch!) Dann waren sich nach der Sitzung hier im Raum alle einig - including Sozialdemokratie und NEOS - und haben gesagt, das werden wir demnächst verbessern. Das ist nie passiert - der nächste Versuch der
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