Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 88
sentlich höher. Auch die Zahl der Gewalt durch Zuwanderung steigt stetig an.
Jetzt haben Sie dieses im April beschlossene Veranstaltungsgesetz vorgestellt, wir begrüßen das, das ist eine gute Einrichtung, und das ist mehr als notwendig. Aber es hat eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor die Behörden zu prüfen beginnen. Jetzt würde uns interessieren, was Sie, Frau Stadträtin, bis dahin für Maßnahmen setzen werden, um Frauen und Mädchen zu schützen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke schön. - Ich glaube, ich habe von der Stelle schon sehr oft dazu geantwortet, was Wien im Gewaltschutz tut und dass wir ein sehr dichtes Gewaltschutznetz haben mit ganz, ganz vielen unterschiedlichen Maßnahmen.
Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis 2026, um den Klubs, den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, sich darauf vorzubereiten. Diese Workshops und diese Schulungen finden jetzt schon statt, damit man dann 2026 wirklich durchstarten kann. Also diese Übergangsfrist macht durchaus Sinn.
Aber, wie gesagt, wir haben mit der Initiative "Rettungsanker" schon sehr, sehr viele in dieser Stadt geschult und ausgebildet bei den Wiener Bädern, bei den Wiener Linien, in manchen Klubs, die schon freiwillig mitgemacht haben. Wir haben mit dem Projekt "Respekt: Gemeinsam stärker" in den Schulen, wo es mein Part ist, einen besonderen Blick auf die Mädchen zu haben, dieses Thema immer wieder im Fokus. Wir haben mit den Wiener Frauenhäusern, mit dem Frauennotruf Institutionen, die rasch und unbürokratisch helfen. Also ich glaube, Sie wissen, dass mir dieses Thema eine wirkliche Herzenssache ist und dass ich alles tue, damit wir Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, unterstützen. Aber diese Verzögerung, dass es 2026 in Kraft tritt, macht Sinn, damit die Klubs auch die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank für die Beantwortung der 3. Frage. - Da Frau Abg. Korosec entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung der 4. Anfrage. (FSP-1241889-2025-KVP/LM: Die Wiener Mindestsicherungsstatistik für das vergangene Jahr ist bis dato noch nicht veröffentlicht. Wie hoch war im Jahr 2024 die präzise Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung als Jahressumme (Einmalzählung) sowie im Jahresdurchschnitt?)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen somit zur 5. Anfrage (FSP-824910-2025-KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Die Wohnbaumilliarde, ein Zweckzuschuss des Bundes an die Bundesländer insbesondere für den gemeinnützigen Wohnbau, wurde im Nationalrat im Frühjahr 2024 auch mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Österreichweit ist erst ein geringer Teil der Mittel von den Ländern abgerufen worden. Wie viele Mittel aus dem Wohnpaket des Bundes hat Wien bisher für die Wohnbauförderung beantragt?)
Frau Vizebürgermeisterin, bitte.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke schön. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter, seit vielen Jahren investiert Wien wirklich große Summen in den Neubau und in die Sanierung. Wir sorgen so für Wohnsicherheit. Wir sichern Arbeitsplätze, wir kurbeln die Wirtschaft an, wir haben die Förderungen auch noch einmal spürbar angehoben, als uns die Bauträger gebraucht haben, damit wir eine Wohnbauoffensive starten können in Zeiten, in denen sie notwendig ist. Und wir haben uns auch für diese Legislaturperiode wieder vorgenommen, 1 500 Gemeindewohnungen neu auf Schiene zu bringen.
Natürlich freuen wir uns über und unterstützen alle Maßnahmen, die es rund um das Thema leistbares Wohnen gibt. Wir haben uns auch grundsätzlich über das Wohnbaupaket des Bundes 2024 gefreut, wenngleich - und so viel Kritik muss erlaubt sein - es lückenhaft war.
Dass der kommunale Wohnbau dezidiert bei den Sanierungen herausgenommen wurde, lasse ich jetzt so stehen. Es kann sich jeder seinen Teil denken. Aber ich stehe mit der Kritik nicht alleine da. Es gab auch einen einstimmigen Beschluss aller WohnbaulandesreferentInnen aller Bundesländer bei der entsprechenden Konferenz, dass das so eigentlich nicht zulässig ist.
Jetzt zu den Zahlen, nach denen Sie gefragt haben. Ich gebe zu, das muss ich ein bisschen ablesen: Für 2024 stehen Wien im Neubau 42,3 Millionen zu, für 2025 85,2 Millionen. 50 Prozent entfallen auf die geförderte Errichtung von Mietwohnungen, und wir konnten mit rund 21,1 Millionen das ganze Kontingent beantragen. Im Bereich der Sanierungen stehen Wien für 2024 14,1 Millionen EUR zu, beantragt wurden davon 9,5 Millionen. Noch nicht beantragte Mittel können aber wie im Neubau ins Jahr 2025 übertragen werden, und das ist auch so passiert.
Wir haben im April dieses Jahres auch eine Novelle der Neubauverordnung gemacht, die eine weitere Schiene dieses Wohnbaupakets vorsieht. Wir haben uns darauf vorbereitet. Seither ist es möglich, einen Zinszuschuss von bis zu 12 000 EUR für Kredit zur Errichtung eines Eigenheimes, eines Kleingartenhauses oder eines Dachgeschossausbaus zu machen. Wir haben da auch in der Landesregierung schon einiges an Mitteln genehmigt.
Also zusammengefasst: Wien ist auf einem guten Weg, sich alle Mittel, die ihm zustehen, aus der Wohnbauförderung zu holen. Ich möchte noch einmal betonen, es wäre dringend notwendig, nachzubessern - vor allem, was die Sanierung im Gemeindebau betrifft.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN, von Herrn Abg. Prack. - Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke für die Beantwortung, Frau Vizebürgermeisterin. - Meine Nachfrage betrifft insgesamt das Volumen der Wohnbauförderung. Soweit ich es beurteilen kann nach Anfragebeantwortungen, sind die Förderzusagen in den letzten Jahren
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