Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 88
Bericht nicht nur erstellt wurde, sondern vor allem die Inhalte abgearbeitet werden konnten, die hier dargestellt sind.
Der Bericht selbst zeigt ja - mit einem Lupenblick logischerweise - Problemzonen und Problembereiche, insbesondere Einzelfälle. Das ist auch die Aufgabe der PatientInnenanwaltschaft, deswegen haben wir sie ja seinerzeit beschlossen, weil wir genau dieses zusätzliche Sicherheitselement und dieses zusätzliche emotionale Element in unserer Gesundheitslandschaft haben wollen, damit die Menschen, wenn sie behandelt werden und das Gefühl haben, ein Problem ist entstanden, aus welchen Gründen auch immer, noch zusätzlich an eine Anwaltschaft herantreten können, die dann das Recht hat, diese Fragen zu klären und zu prüfen. Und daher sind ja auch über 3 000 solcher Akten entstanden, die sich quer durch die gesamte Spitals- und niedergelassene Landschaft im Gesundheitssystem unserer Stadt bewegen.
Unsere gemeinsame Sorge sind diese Entwicklungen, die der PatientInnenanwalt auch angesprochen hat, nämlich die Vorstellungen auf Bundesseite, welche zusätzliche Aufgaben die PatientInnenanwaltschaften der Länder erledigen sollen. Besondere Sorge macht mir dabei die Vorstellung, welche Serviceaufgabe die PatientInnenanwaltschaft im Bereich der elektronischen Gesundheitsakte übernehmen soll. Wir sind in der Zwischenzeit auch in einer sehr guten Diskussion mit der Gesundheitsministerin, die verstanden hat, dass wir die PatientInnenenanwaltschaft nicht zu einer Servicestelle verändern wollen, weil dann letzten Endes auch diese anwaltschaftliche Funktion in Frage gestellt wird und wir da einen Widerspruch zur Aufgabe sehen. Ich bin mir ganz sicher, dass, nachdem wir hier ein Einvernehmen aller Bundesländer haben, die Ministerin eine Lösung findet, dass diese Aufgabe wohl nicht à la longue in der PatientInnenenanwaltschaft bleiben, sondern außerhalb der PatientInnenenanwaltschaft zu erledigen sein wird.
Großartig finde ich, dass wir bei der Zahl der PatientInnenverfügungen mit 680 eine Steigerung haben. Das war ein großer Zuwachs in diesem Bereich und ist in der Zwischenzeit ein relevanter Teil der Tätigkeit unserer MitarbeiterInnen. Trotzdem ist es mir noch viel zu wenig. Ich bin der Meinung, dass wir noch einen viel stärkeren Fokus auf das Themenfeld der PatientInnenverfügungen brauchen. Das Gleiche gilt für das ganz schwierige Kapitel der Sterbeverfügungen und der Unterstützung von Menschen in einer neuen Gesetzesmaterie, wo wir in sehr intensivem Gespräch mit dem Bund sind, dass wir gerne Aufgaben übernehmen, aber natürlich nur dann, wenn diese Aufgaben auch entsprechend honoriert und nicht Förderungen, wie es der PatientInnenanwalt explizit richtigerweise angesprochen hat, ausgesprochen werden, sondern, dass es dann zu einer ganz normalen Leistungsbeziehung kommt, wenn der Bund solche Aufgaben an die PatientInnenenanwaltschaft überträgt.
Und weil dieser Bericht das auch alles darstellt und man dann, wenn man genau diese Aspekte noch liest, klar wird, welch kompliziertes, komplexes System diese PatientInnenanwaltschaft mit ihrer Hand voll Mitarbeiter jedes Jahr abwickelt, noch einmal einen besonderen Dank an den PatientInnenanwalt. Ich freue mich auch, es war nämlich nicht immer so, dass der Bericht der PatientInnenenanwaltschaft so einvernehmlich diskutiert wurde, da hatten wir auch andere Diskussionen und andere Situationen. Ich freue mich, dass nun alle Fraktionen die Arbeit des PatientInnenwalts so schätzen und auch so wohlwollend darüber berichtet haben. Noch einmal mein herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Und in diesem Sinne ersuche ich um entsprechende Beschlussfassung zur Kenntnisnahme dieses Berichtes, herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen herzlichen Dank Herr Landesrat. Vor der Abstimmung darf ich noch bekanntgeben, dass der Abg. Mag. Kowarik bis zirka 15 Uhr entschuldigt ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Und ich stelle die einstimmige Annahme fest. - Vielen herzlichen Dank.
In Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt liegen drei Beschluss- respektive Resolutionsanträge vor.
Ich lasse zunächst einmal über den Resolutionsantrag der Wiener Volkspartei zum Thema "Gesundheit in Wien sichern, Gesamtpaket für ein krisenfestes Spitals- und Versorgungssystem" abstimmen. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei der ÖVP und bei der FPÖ gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und GRÜNEN, somit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit.
Wir kommen zum nächsten Antrag, eingebracht vom GRÜNEN Klub zum Thema Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Hebammenversorgung Richtung Eins-zu-eins-Betreuung bei der Geburt. Ich bitte alle Damen und Herren des Landtags, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ihr Handzeichen. - Hier sehe ich die Zustimmung bei den GRÜNEN, die Zustimmung bei der FPÖ und bei der ÖVP gegen die Stimmen von SPÖ und NEOS, damit hat dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit.
Und wir kommen weiters zu einem Antrag des GRÜNEN Klubs zum Thema Behandlungsgarantie statt Wartezeit und Mehr-Klassen-Medizin. Ich bitte alle Damen und Herren des Landtags, die dem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Sehe hier Zustimmung der Antragssteller, der GRÜNEN, der FPÖ und der ÖVP. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, somit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Postnummer 2. Sie betrifft den Bericht der Direktion der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2024.
In Vertretung der Frau Landesrätin wird die Frau Abg. Dr. Samel die Funktion der Berichterstatterin wahrnehmen. Liebe Frau Berichterstatterin, ich bitte um dein Wort.
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