Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 88
Was wir brauchen, sind Verbündete im Kampf um mehr Gerechtigkeit - und deswegen ein Appell. Ja, weil das, was ich vorhin gesagt habe, nicht allen gefällt. Inhaltlich werden Sie ja keine einzige Zahl changen können. Es ist ja immer das Gleiche. Und bitte nicht Semantik! Bitte jetzt nicht sagen: Ja, aber es ist die Mietbeihilfe und nicht die Mindestsicherung!
Die Frau kriegt nächstes Jahr 1 900 ungerade, fast 2 000 EUR weniger, als sie heuer bekommen hat. Das ist ein Wahnsinn. Sie können doch nicht einer Alleinerzieherin, die kämpft, 2 000 EUR wegnehmen. Das ist ja sogar für die meisten da herinnen noch echtes Geld. Zumindest kann man damit mehr machen als gar nichts. So.
Armut bekämpfen, nicht die Armen! Ich hoffe, das werde ich nicht nur hören, sondern es wird auch mit Inhalt gefüllt. Wir sind auf jeden Fall immer dazu da, um zu kämpfen, um saubere Umwelt, saubere Politik, um alles. Aber jetzt geht es auch ums Eingemachte. Wenn Sie mehr Leute in die Armut jagen ... Wissen Sie, wie hoch die Wahlbeteiligung von den Leuten, die keine Kohle verdienen, die kein Geld haben, ist? - Unter 50 Prozent. Nicht einmal jeder zweite Mensch, der davon betroffen ist, wählt. Die Frau wird nicht einmal kommen und wählen. Die geht nicht mehr wählen, weil sie sagt: Das System hat mich betrogen, ich habe nichts davon! - Es gibt weniger als 50 Prozent Wahlbeteiligung bei diesen Leuten. So verlieren wir die Demokratie, und ihr wisst, an wen wir sie verlieren. Wieder mehr kämpfen, mehr Mut, liebe Sozialdemokratie! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich danke dem Herrn Abgeordnete für die Begründung.
Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. - Bitte, Peter, du bist am Wort.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe eine sehr ausführliche Dringliche Anfrage bekommen und darf die Fragen wie folgt beantworten.
Zur Frage 1.1: Ja.
Zur Frage 1.2: Ja, ebenfalls ja. (Zwischenruf bei der FPÖ.) - Na, wir haben uns ausgemacht, wir lesen die Fragen nicht mehr vor. Das war eine Ja/Nein-Frage.
Zur Frage 2: Seit 10 Juni sind zwei Dienstanweisungen der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht zur Vollzugspraxis evident. Erstens: Die vom Wiener Landtag im Juni 2025 beschlossenen Änderungen zum Schulungszuschlag waren ab Juli 2025 umzusetzen. Und zweiter Punkt: Bei der Feststellung einer befristeten Arbeitsunfähigkeit ist im Bescheid explizit darauf hinzuweisen, dass empfohlene Behandlungen und Therapien, deren Kosten von der Krankenkassa getragen werden, durchgeführt werden müssen.
Zur Frage 3: Im August 2025 20 984 Bedarfsgemeinschaften.
Zur Frage 3.1: Im August 2025 51 380 Minderjährige. Bevor diese Zahl aber zu Fehlinterpretationen führt, möchte ich darauf hinweisen, dass nicht alle Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften mit erwachsenen Mindestsicherungsbeziehern auch zwingend selbst Mindestsicherungsbezieher sein müssen. Bevor es zu einer Fehlinterpretation kommt, möchte ich das explizit sagen, weil es natürlich mehr Kinder sind als Kinder in der Mindestsicherung. Deswegen sage ich das extra dazu.
Zur Frage 3.2: Im August 2025 16 033 Bedarfsgemeinschaften.
Zur Frage 4: Im August 2025 989 volljährige Personen.
Zur Frage 5: Die Frage geht so ins Detail und ist so spezifisch, dass sie leider nicht automatisiert ausgewertet werden kann.
Zur Frage 6.1: Die laufende und durchgängige AMS-Sperre durch das Arbeitsmarktservice ist eine Praxis, die aktuell von der Abteilung MA 40 hinterfragt wird.
Zur Frage 6.2: Arbeitsmarktbezogene Maßnahmen sind grundsätzlich eine Aufgabe des Arbeitsmarktservices und nicht der Abteilung für den Vollzug der Wiener Mindestsicherung.
Zur Frage 7: Wird eine temporäre Sperre vom AMS wegen Arbeits- oder Kursverweigerung gesetzt, so erfolgt auch im Rahmen der Mindestsicherung eine Leistungskürzung entsprechend den drei Kürzungsstufen, die vorgegeben sind: 25 Prozent, 50 Prozent nach zwei Monaten und über 100 Prozent, wenn über weitere zwei Monate eine Verweigerung der notwendigen Aktivitäten des Betroffenen erfolgt. Die Kürzung wird nach Ablauf der Sanktionen aufgehoben, wenn die Person die Mitwirkungspflichten wieder erfüllt.
Zur Frage 8.1: Ja.
Zur Frage 9.1: In den letzten sechs Monaten 1 133 Gespräche zur Existenzsicherung.
Zur Frage 9.2: Je nach Entscheidung der SozialarbeiterInnen unter Berücksichtigung der Situation der Personen, wie zum Beispiel bei einer Mobilitätseinschränkung.
Zur Frage 9.3: Vor allem bei hundertprozentigen Kürzungen und bei Leistungseinstellungen muss davon ausgegangen werden, dass die Existenzsicherung gefährdet ist. Hier wird jedenfalls ein Hausbesuch gemacht, wenn andere Formen der Kontaktaufnahme erfolglos geblieben sind.
Zur Frage 9.4 und 9.5: Auch so wie vorhin, da gibt es keine systematischen Auswertungen und schon gar keine Einzelgespräche und Hausbesuche unserer Sozialarbeiter.
Zur Frage 9.6: Der MA 40 sind Sozialarbeiter in dem Ausmaß von 117 Vollzeitäquivalenten zugeteilt, die neben anderen Leistungen mit den Fallbearbeitungen zur Existenzsicherung betraut sind.
Zur Frage 9.7: Die SozialarbeiterInnen übermitteln ihre fachliche Einschätzung zur Lebenssituation der KundInnen an den zuständigen Referenten. Sofern erforderlich, enthalten diese Expertisen auch Empfehlungen, beispielsweise hinsichtlich der Einleitung einer Begutachtung der Arbeitsfähigkeit. Und darüber hinaus entscheidet die Sozialarbeit der MA 40 auch über Zuerkennungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Zur Frage 9.8. und 9.9: Keine.
Zur Frage 10: Zwei.
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