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Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 88

 

Zur Frage 11: 1 140.

 

Zur Frage 11.1: Auf Grund der Eigenangaben der Antragsteller oder der Expertise der KollegInnen von der MA 40.

 

Zur Frage 11.2: Das BBRZ beziehungsweise der PSD.

 

Zur Frage 12: In den letzten sechs Monaten 43 Einstellungen.

 

Zur Frage 13: In den letzten sechs Monaten 15 Einstellungen.

 

Zur Frage 14: Im Zeitraum von März 2025 bis August 2025 gab es 105 Einstellungen.

 

Zur Frage 14.1: Das kann die MA 40 naturgemäß nicht wissen.

 

Zur Frage 14.2: Keine.

 

Zur Frage 15 bis 17: Auch hier gibt es keine automatisierte Auswertung, und das kann daher in der Kürze der vorgegebenen Zeit nicht beantwortet werden. - Danke sehr.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. - Bitte.

 

14.55.58

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Stadtrat, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir können uns, glaube ich, noch alle sehr gut an die Nationalratswahlkampagne der SPÖ erinnern. Da ging es richtigerweise sehr viel um die Bekämpfung, um die Beendigung der Kinderarmut. Wenn man jetzt die Vorschläge des Wiener Bürgermeisters liest, hört, analysiert, dann kann man nur sagen, dem Wiener Bürgermeister ist dieser sozialdemokratische Kompass, der in der Wahlkampagne noch sehr klar zutage getreten ist, verloren gegangen. Es hat ein ziel- und planloses Kürzen bei Kindern Platz gegriffen, zumindest ist es geplant. Währenddessen ist die Kindergrundsicherung, die uns groß angekündigt wurde, auch im Regierungsabkommen, im Moment nicht mehr als ein Papiertiger. Das heißt, vor der Wahl wollten Sie die Kinderarmut bekämpfen, und nach der Wahl fangen Sie bei der Bekämpfung der Kinderarmut mit dem Kürzen an. Und das ist Wortbruch gegenüber den betroffenen Kindern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich werde jetzt, nachdem Kollege Ellensohn eingeleitet hat, ein bisschen stärker ins Detail gehen, was denn das bedeutet. Wir reden hier über eine Kürzung des Kinderrichtsatzes von bis zu 25 Prozent, und die Kürzung ist hinter der Einführung eines Wohnkostenanteils im Kinderrichtsatz versteckt. Das heißt, von der Unterstützung für ein armutsbetroffenes Kind sollen jetzt fürs Wohnen bis zu 82 EUR pro Monat abgezogen werden. Und ganz ehrlich, ob die 82 EUR im Monat vom Kinderrichtsatz oder von der Mietbeihilfe gekürzt werden, ist für die betroffenen Kinder ganz gleich schlimm. Hier von einer fairen Lösung zu sprechen, wie das gestern der Fall war, ist einfach nur Hohn. Das ist eine Kürzung um bis zu 1 000 EUR pro Kind pro Jahr, sehr geehrte Damen und Herren, und das kann man nicht schönreden. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Da geht es um die ärmsten Kinder, und da frage ich mich schon: Wofür brauchen wir zur Bekämpfung der Kinderarmut einen sozialdemokratischen Bürgermeister, wenn der Unterschied zu einem x-beliebigen konservativen oder liberalen Bürgermeister mit freiem Auge nicht mehr zu erkennen ist? Wofür brauchen wir eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung, wenn die sozialdemokratisch geführte Landesregierung dann die sozialen Errungenschaften dieser Stadt mit dem Vorschlaghammer zerstört? Was hilft es uns, dass die zuständigen Regierungsmitglieder ein rotes Parteibuch haben, wenn irgendein Bürokrat beim Sparen gar nicht mehr Gleichgültigkeit gegenüber den sozialen Fragen aufbringen könnte, als das hier der Fall ist, sehr geehrte Damen und Herren? - Wer bei den ärmsten Kindern mit dem Kürzen anfangen will, hat den sozialen Kompass verloren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich habe gesagt, der soziale Kompass ist dieser Wiener Landesregierung verloren gegangen, und ich möchte Ihnen das jetzt schon noch einmal explizit an diesem Vorschlag vorzeigen. Das zeigt sich nämlich daran, wie diese Kürzungen vorgenommen werden. Besonders betroffen von diesen Kürzungen sind Kinder in Haushalten mit hoher Mietbelastung, die auf Mietbeihilfe angewiesen sind. Besonders betroffen sind Kinder in den Haushalten, die von prekären Mietverhältnissen betroffen sind, also von Befristungen, unregulierten, freien Mieten.

 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Zwei Erwachsene und ein Kind in einer 77-Quadratmeter-Gemeindewohnung, Miete 514 EUR: nicht betroffen von dieser Maßnahme, weil schon für die Erwachsenen ausreichend Wohnkostenanteil in der Mindestsicherung vorgesehen ist. Eine Alleinerziehende mit einem Kind, 50-Quadratmeter-Wohnung, freie Miete, gleiche Miethöhe - 514 EUR: voll betroffen, weil Sie das von der Mietbeihilfe abziehen. Ihr Vorschlag, der bedeutet nichts anderes als je höher die Mietbelastung für den Mindestsicherungshaushalt ist, desto höher die Kürzung. Ihr Vorschlag bedeutet, dass in der leistbaren Gemeindewohnung ein armes Kind in der Regel gleich viel Unterstützung bekommt wie jetzt - gut so -, und in der teuren befristeten Neubauwohnung bekommt ein armes Kind 1 000 EUR pro Jahr weniger - 1 000 EUR gekürzt.

 

Ich frage mich, wie man auf so eine Idee kommen kann. Es gibt eigentlich nur eine Erklärung, sehr geehrte Damen und Herren, nämlich: Sie wollten der Öffentlichkeit vormachen, die SPÖ kürzt die Kindermindestsicherung nicht. Das erzählen Sie ja auch in Ihren ganzen Social Media-Auftritten. Deshalb haben Sie sich für eine Lösung entschieden, bei der man behaupten kann, dass sich an der Höhe des Kinderrichtsatzes nichts ändert. Das stimmt auch technisch, aber Sie haben vor, den Kindern die 1 000 EUR einfach bei der Mietbeihilfe zu kürzen. Für dieses Versteckspiel nehmen Sie sogar in Kauf, dass Ihre Lösung weitere soziale Verwerfungen produziert. Sie nehmen in Kauf, dass die Kinder mit der

 

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