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Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 88

 

mein Kollege dann noch ein bisschen mehr dazu. Es ist eine Reaktion darauf, dass wir in den letzten Jahren einen starken Anstieg von WGs haben, die auch mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand einhergeht. Es geht darum, anzuschauen: Was ist eine Wohngemeinschaft? Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Wo gibt es Verwandtschaftsverhältnisse, was eben auch budgetär relevant ist.

 

Vielleicht noch ein Punkt zu dem Thema, weil Kollege Prack gezeichnet hat, was das alles besorgen wird, was das alles mit sich bringen wird. Es ist geplant, dass es Ausnahmen gibt von Menschen, die in Dauerleistungen oder in betreuten Einrichtungen sind - weil Sie von Frauenhäusern und von Wohnungsloseneinrichtungen sprechen. Also diese Zielgruppe wird von der Maßnahme ausgenommen sein. (Abg. Georg Prack, BA: Gott sei Dank!)

 

Die zweite Zielgruppe, die ich für durchwegs sinnvoll erachte, ist die frühere Integration von Kindern in den Kindergarten und deren Eltern beziehungsweise vor allem Mütter in den Arbeitsmarkt. Auch da sehen wir einen deutlichen Anstieg in den letzten Jahren, auch deshalb gibt es da eine Reaktion. Bei dem verpflichtenden Kindergartenjahr schon ab dem dritten Lebensjahr des Kindes geht es einerseits um die Kinder, dass diese möglichst frühe Bildung erleben und damit auch gefördert werden und sich damit deren Chancen verbessern, andererseits geht es aber natürlich auch um die Eltern, die früher in den Arbeitsmarkt wieder einsteigen oder in Qualifizierungsmaßnahmen, weil man auch da weiß, dass es umso nachhaltiger wirkt, je schneller es möglich ist, wieder erwerbstätig zu sein. Das heißt, es geht uns auch hier darum, einen Dauerbezug der Mindestsicherung in dieser Gruppe zu verhindern. Last but not least ist es auch eine Frage der gesellschaftlichen Integration, die immer besser funktioniert, wenn es auch einen Arbeitsplatz gibt und Menschen am Erwerbsleben teilnehmen.

 

Die dritte Maßnahme, über die wir diskutieren, ist eben die Anrechnung eines Teiles der Mindestsicherung bei Kindern an die Mietbeihilfe. Konkret betrifft das jene, die Mindestsicherung und gleichzeitig Mietbeihilfe beziehen. Es sind also nicht alle Personen, sondern eben diese Gruppe, die beide Beihilfen bezieht. Es geht um 25 Prozent der Mindestsicherung, die auf die Mietbeihilfe angerechnet wird. Es sind 80 Euro pro Kind pro Monat. Da kann man sagen, okay, das ist nicht nichts. Das teile ich, das sehe ich. Es ist aber auch nicht so, dass man damit keine Wohnung mehr finanzieren kann. Die Frage ist doch auch, von welchem Wert wir da ausgehen. Man muss sehen, dass gerade in diesem Bereich mit den Änderungen in den letzten Jahren, nämlich konkret der Mietbeihilfe neu und den relativ hohen Mindeststandardsätzen, die wir haben, einfach die Leistungen massiv gestiegen sind und auch hier sichtbar wird, dass es zu einer Schieflage kommt zwischen Unterstützungsleistungen für sehr kinderreiche Familien und eben solchen, die im Erwerbsleben stehen. (Abg. Georg Prack, BA: Sie kürzen es nicht nur der kinderreichen Familie, Sie kürzen es auch der Alleinerziehenden mit einem Kind!) Mit einem Kind macht das 80 EUR im Monat aus, ja.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei, sondern wegen einer sehr angespannten, schwierigen budgetären Situation und wegen Entwicklungen in den letzten Jahren, wo man sehen muss, dass es in diesen drei Bereichen zu massiven Anstiegen gekommen ist und eben auch zu massiven Mehrausgaben. Es geht auch nicht um irgendeinen Klacks, sondern es geht letztlich um 95 Millionen EUR. Es steht aber auch dahinter, dass wir die Mindestsicherung nach wie vor im besten Fall als eine Überbrückungsleistung sehen, die dazu dienen soll, dass Menschen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt kommen - natürlich jene, die das können. Auch dazu wollen wir Anreize schaffen, die eben stärker in den Arbeitsmarkt wirken als wenn sie in der Mindestsicherung bleiben.

 

Eine Sache vom Kollegen Prack will ich noch aufgreifen: Sie haben gesagt, es war bis jetzt nicht möglich, dass bis zu 100 Prozent Kürzungen bei der Mindestsicherung gab bei beharrlicher Weigerung. (Abg. Georg Prack, BA: Leistungseinstellung! Es gibt die Kürzung und die Leistungseinstellung!) - Ja, 100 Prozent ist ja eine Leistungseinstellung. Eine hundertprozentige Kürzung ist ja eine Leistungseinstellung, würde ich jetzt einfach einmal so behaupten. Ich habe jetzt nur schnell nachgeschaut: 2024 gab es ungefähr 1 300 hundertprozentige Kürzungen. Und ich finde das auch in Ordnung so, weil es Spielregeln für Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen gibt. Da geht es ja nicht darum, dass man einmal wo nicht hinkommt, sondern da geht es eben um eine dauerhafte, wiederholte und beharrliche Verweigerung von Auflagen, die es gibt. Da bin ich schon der Meinung, dass es dann auch Konsequenzen geben muss.

 

Sie haben jetzt in Ihrer Anfrage den Herrn Landesrat gefragt, wie viele Kinder es gibt, die auf Grund dessen die Krankenversicherung verloren haben. Ich nehme an, Sie werden ihm zugehört haben, seine Antwort war: null, null Kinder gibt es. Ich bin schon dafür, dass man diskutiert, aber sich hierherzustellen und zu sagen, die Sozialdemokratie nimmt Kindern die Krankenversicherung weg, das hat dann doch mit einer Art von Polemik zu tun, die ich ehrlich gesagt der GRÜNEN ein bisschen unwürdig finde. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich verstehe schon, Sie sind Opposition, 1 000 Rosen. Aber ein bisschen eine seriöse Diskussion über das, worüber wir hier reden, finde ich, würde auch Ihnen guttun.

 

Dazu noch einmal abschließend: Ja, wir bekennen uns zur Mindestsicherung als letztes soziales Netz, wir werden auch in Zukunft die Menschen in Notlage nicht allein lassen. Aber wir bekennen uns auch dazu, dass wir Hebel in Bewegung setzen, die eben zusammenhängend sind und die wir nicht von Wien aus alleine lösen können. Eine bundeseinheitliche Lösung einer Kindergrundsicherung, so wie sie es erwähnt haben, ist ja derzeit in Verhandlung, eine faire Verteilung von Asyl- und Schutzberechtigten in Österreich und eine enge Koppelung der Mindestsicherung ans AMS. Das sind Fragen,

 

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