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Landtag, 3. Sitzung vom 23.09.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 88

 

abschaffen, schaffen wir die finanzielle Grundlage für unsere kommunalen Dienstleistungen ab. Was ist die Alternative? Sollen wir unsere Wasserversorgung, unsere Müllabfuhr, unsere Kanalisation an private Konzerne verkaufen? Sollen wir zulassen, dass aus einer essenziellen Grundversorgung ein profitorientiertes Geschäftsmodell wird, bei dem die Preise explodieren und die Qualität sinkt? - Nein, das ist nicht unser Wiener Weg. Unser Weg ist das Bekenntnis zu einer starken, funktionierenden und sozialen Stadt, die die Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand behält. Das Valorisierungsgesetz ist das finanzielle Rückgrat dieses Bekenntnisses. Es ist das Instrument, das uns erlaubt, als Gemeinschaft in unsere gemeinsame Zukunft zu investieren.

 

Lassen Sie uns ehrlich sein. Die Abschaffung des Valorisierungsgesetzes ist ein populistischer Ansatz, der kurzfristig Applaus bringen mag, aber langfristig katastrophale Folgen für unsere Stadt hätte. Es würde uns zurückwerfen in eine Ära der Instabilität und der Investitionsstaus. Ich appelliere an alle, in Verantwortung für diese Stadt zu diesem bewährten Instrument der Stabilität und der Vorsorge zu stehen. Sichern wir die Finanzierung unserer erstklassigen Infrastruktur und damit die Lebensqualität für alle Wiener und Wienerinnen! - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Kollegin Rychly für ihre Wortmeldung.

 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Mag. Manfred Juraczka. Ich bitte ihn um seine Worte. - Bitte.

 

17.39.44

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zuallererst freue ich mich, wie schnell wir nach dem Sommer wieder in die Tagespolitik eingetreten sind und wie intensiv die Debatten schon sind, in all ihren Facetten. Ich bin nur ein wenig überrascht, dass wir dieses dominierende Thema, das wir jetzt durchaus zu Recht haben, nämlich die Konsolidierung des Haushalts in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten - nicht nur in Wien, sondern diese Problematik gibt es ja derzeit fast überall in Europa -, jetzt bei dieser Dringlichen ganz massiv mit etwas verbinden, was eigentlich damit nicht zwingend etwas zu tun haben sollte, nämlich mit dem Valorisierungsgesetz.

 

Warum ist das so? - Das will ich sehr gerne sagen. Lustig ist vielleicht nur - und diesen Einwurf erlauben Sie mir auch - dass einige meiner Vorredner beim Thema Valorisierungsgesetz ganz viel Zeit mit der Ortstaxe verbracht haben, einer Thematik, die erstens einmal nicht im Automatismus der Valorisierung drinnen ist - erster Punkt. Zweitens war diese ja schon bisher ein Prozentsatz, ein Prozentsatz des Zimmerpreises eben, der jetzt erhöht wurde - darüber morgen, wenn es passt, gerne mehr. Und wenn es eh schon ein Prozentsatz ist, ist die Inflationsanpassung ja eigentlich implementiert. Also hat es mit dieser Valorisierung wahrlich nichts zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich möchte wirklich der intellektuellen Redlichkeit halber die Themen Gebührenvalorisierung auf der einen Seite und dringend notwendige Konsolidierung des Haushalts auf der anderen Seite auseinanderhalten. Kollegin Rychly, meine Vorrednerin, hat jetzt schon begonnen, es mit den richtigen Ansätzen zu erklären. Sie hat dann nur leider abrupt dort geendet, wo ich glaube, dass man noch einiges dazu sagen möchte.

 

Was meine ich damit? - Jetzt folgen einige spröde juristische Formulierungen, aber sie sind wichtig, um zu verstehen, worum es geht. In der Bundesabgabenordnung 1961 hat der Bundesgesetzgeber schon ganz klar definiert, was eine Steuer ist und was eine Gebühr ist. Gebühren, so sagt die Bundesabgabenordnung in § 3 Abs. 2, sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für besondere Inanspruchnahme von Einrichtungen, Anlagen oder sonstigen Leistungen der Gebietskörperschaften zu entrichten sind. Das ist etwas ganz anderes als eine Steuer. Es ist anlassbezogen, es bedarf einer Gegenleistung, und - das wahrscheinlich Allerwichtigste dabei steht auch in einem Gesetzesrang, nämlich im § 15 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes, und bitte jetzt genau zuzuhören - die von der Gemeinde zu erhebenden Benützungsgebühren dürfen das zur Deckung der Kosten der Einrichtung oder Anlage voraussichtlich Erforderliche nicht übersteigen.

 

Und das ist der Punkt! - Meine Fraktion hat ja auch eine Dringliche Anfrage eingereicht, weil wir uns natürlich auch Sorgen um die Finanzen dieser Stadt und um den Standort machen, daher werden wir uns morgen mit dieser Thematik befassen. Aber die Gebühren sollte man abgetrennt davon betrachten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und wenn Kollegin Rychly sagt, das Valorisierungsgesetz ist ein wichtiger Kompass, der sozusagen vorausschauend sagt, wo sich die Gebühren hinlegen sollen, dann muss ich ganz offen sagen, mit 1.1.2025, also vor wenigen Monaten, wurden Wasser, Kanal, Müll und Parken erhöht, um 5,92 Prozent, was Mehreinnahmen von etwa 60 Millionen EUR schafft. Wenn das Valorisierungsgesetz so gut als Kompass funktioniert, warum erhöht man jetzt die Parkgebühren außertourlich? - Das ist dann die Frage, Frau Kollegin. Dann kann der Kompass so gut nicht sein, wie Sie behaupten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Problematisch wird es vor allem dann, wenn wir davon ausgehen, dass wir mit Gebühren Kostenwahrheit herstellen wollen, und der Rechnungshof - nicht der Juraczka, nicht die Volkspartei, nicht die Opposition, sondern der Rechnungshof - immer wieder davon spricht, dass die Stadt Wien sich bei der Einhebung ihrer Gebühren regelmäßig Überschüsse sichert. So sagt der Rechnungshof - ich zitiere nur, ich bin kein Prüfer des Rechnungshofes, ich habe mit denen noch nie direkt Kontakt gehabt. Aber es heißt, allein für 2024 wären die Überschüsse aus den Gebühren bei 110,9 Millionen EUR gelegen. Und in der ganzen Periode Rot-Pink, also 2021 bis 2024, wären es doch stattliche 705 Millionen EUR an Überschüssen gewesen. Noch einmal, das sage nicht ich, sondern das sagt der Rechnungshof.

 

Ich glaube, es ist auch eines nachvollziehbar, dass eine fast schon sklavische Erhöhung nach Inflationswer

 

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