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Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 43

 

heitspolitik vor 20 bis 30 Jahren einen radikalen Schwenk gemacht hat, und sie jetzt darunter leiden, dass sie einfach nur mehr unter dem Diktat der Ökonomie stehen und keine Qualitätsmechanismen mehr drinnen haben respektive jetzt gerade darum kämpfen, die Qualitätsmechanismen wieder in ein Spitalsystem zu bringen.

 

Ich teile diese Sorge. Ich bin in dieser Frage vollkommen entspannt, weil wir diese Positionen auch gemeinsam mit der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer ausschreiben. Dann weiß man genau, wer sich bewirbt. Wir haben einen Fokus darauf, dass es von Ärzten betriebene GmbHs sind. Das folgt auch dem Grundgedanken der Primärversorgungszentren. Ich bin also sehr zuversichtlich, dass uns das gelingen wird und wir das im Einvernehmen zwischen Krankenkassen - Plural -, Ärztekammer und Stadt auch so zu gestalten können.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Bevor wir zur 2. Frage kommen, gebe ich bekannt, dass Herr Abg. Harald Stark bis 11.00 Uhr entschuldigt ist.

 

9.34.00

†Amtsf. StRin Barbara Novak, MA - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1389399-2025-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mayer gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Der Bund hat im Rahmen des Wohnbaupaketes dem Bundesland Wien für die Jahre 2024 bis 2026 rund 85 Mio EUR für die Errichtung von Eigentumswohnungen bereitgestellt. Wien hätte im vergangenen Jahr knapp 21 Mio EUR für diesen Zweck beantragen können, hat davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Rund die Hälfte dieser Summe - etwa 10 Mio EUR - ist auf Grund der entsprechenden Vorgaben damit endgültig verfallen. Die verbleibenden Mittel können im folgenden Jahr noch in Anspruch genommen werden. Wurden diese rund 10 Mio EUR im Nachhinein für die Förderung von Eigentumswohnungen nun vom Land Wien abgerufen?)

 

Nachdem die Frau Vizebürgermeisterin heute entschuldigt ist, wird in ihrer Vertretung die Amtsf. StRin Barbara Novak die Anfrage beantworten. - Einen schönen guten Morgen! Bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage an die Frau Vizebürgermeisterin. Ich darf sie heute vertreten und hoffe, dass ich ihr in der Beantwortung annähernd gerecht werde.

 

Sie haben in Ihrer Anfrage festgestellt - es geht um das Wohnbaupaket des Bundes -, dass das Bundesland Wien von 2024 bis 2026 48 Millionen EUR für die Errichtung von Eigentumswohnungen zur Verfügung gestellt bekommen hätte, davon keinen Gebrauch gemacht hätte und dass hier Mittel verloren gegangen wären.

 

Ich gebe zu, dass die Regelungen rund um dieses Wohnbaupaket aus der noch schwarz-grünen Bundesregierung recht kompliziert und in ihrem Regelwerk nicht immer ganz nachvollziehbar sind. Ich möchte aber zu Beginn grundsätzlich feststellen, dass keine Mittel verloren gegangen sind. Daher ist die grundsätzliche Feststellung in Ihrer Frage so nicht zutreffend. Ich möchte daher im Detail ausführen, wie viele Mittel aus welchen Töpfen Wien erreicht haben.

 

Zuerst zur Systematik: Das Wohnbaupaket besteht aus mehreren Töpfen. Es ist Wien 2024 gelungen, alle Mittel im Neubaubereich aus dem geförderten Mietwohnungsbereich abzuholen. Das waren 21,2 Millionen EUR. Weil das geglückt ist, ist es daher auch möglich, das komplette Kontingent für Eigentum mitzunehmen und das auch 2025 dementsprechend zu beantragen. Das heißt, auch die Inanspruchnahme ist damit fix möglich. Es wird auch im Jahr 2025 entsprechend eingereicht und laufend mitgenommen.

 

Die Gesamthöhe können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht kommunizieren, weil sie noch nicht beziffert und errechnet werden kann. Das hängt auch vom Baufortschritt der einzelnen Bauprojekte ab. Es ist aber jedenfalls wichtig festzustellen, dass diese Mittel Wien auch erreicht haben.

 

Außerdem haben wir diesen April als weitere Förderschiene aus diesem Wohnbaupaket Zinsenzuschüsse von bis zu 12 000 EUR für Kredite in den jeweiligen Einzelschritten realisieren können. Diese sind für die Errichtung von Eigenheimen, Kleingartenhäusern oder Dachgeschoßausbauten vorgesehen.

 

Des Weiteren gibt es im Wohnbaupaket auch Förderungen für Sanierungen. Bei dieser Sanierungsförderung, die natürlich auch für Wien ganz bedeutend ist, ist allerdings eines festzustellen - das ist auch die große Kritik am Wohnbaupaket der letzten Bundesregierung: Der Gemeindebau ist von diesen Förderpaketen ausgeschlossen. Es dürfen keine Förderungen unter diesem Titel für Gemeindebauten und den kommunalen Wohnbau verwendet werden. Nachvollziehbar und logisch ist das ehrlicherweise nicht. Bis jetzt ist für mich keine gute Erklärung gefunden worden.

 

Diesem Befund schließen sich übrigens alle Bundesländer an. Das ist kein Spezifikum für Wien. Vor gut drei Wochen hat die LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz stattgefunden. Dort haben alle Bundesländer erneut genau diese Kritik geäußert und ganz klar Richtung Bundesregierung kommuniziert, dass diese Förderungen auch für den kommunalen Wohnbau möglich sein sollten, weil diese Mittel - das sage ich auch gern als Wirtschaftsstadträtin - natürlich auch die Baukonjunktur und die Bauwirtschaft ankurbeln können.

 

Trotz all dieser Hürden und Hemmnisse konnten wir 2024 rund 9,5 Millionen EUR aus dem Wohnbauförderungspaket für den Sanierungsbereich beantragen. 2025 werden wir das gesamte restliche Kontingent aus dieser Förderung abholen. Es sind damit rund 33 Millionen EUR, die aus diesem Titel zusätzlich zu dem von mir schon vorhin genannten Betrag nach Wien fließen werden.

 

Sie sehen daher: Wien lässt kein Geld liegen und holt sich vom Bund, wenn es möglich ist und die Förderrichtlinien es zulassen, jeden Euro gern ab.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Mayer. - Bitte.

 

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