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Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 43

 

Eh schon …) Wir tragen dazu bei, einen österreichweiten gemeinsamen Standard zu haben.

 

Das Zweite, was für Sie wichtig ist, ist, dass diese Gesetzesnovelle zwar ab 1. Jänner 2026 in Kraft tritt, für die Betroffenen bedeutet das aber nicht unbedingt, dass sie sofort aus der Mindestsicherung fallen, sondern das wird Schritt für Schritt innerhalb der nächsten Monate umgesetzt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Erklärung zu diesem Punkt.

 

Was passiert mit den subsidiär Schutzberechtigten? - Sie werden in die Grundversorgung überführt, wobei überführt ein zu Missverständnissen führender Begriff ist, denn tatsächlich sind diese Menschen bereits in der Grundversorgung und sind eigentlich nur Aufstocker zur Mindestsicherung. (StRin Mag. Judith Pühringer: Euphemismus!)

 

Der zweite Punkt bezieht sich auf Menschen, die in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Auch das wurde bereits erwähnt, ist nichts Neues, in anderen Bundesländern ist es bereits Standard. Jeder kennt das, wahrscheinlich aus der Studentenzeit: Man wohnt zusammen, teilt sich die Miete, den Kühlschrank, die Betriebskosten, Strom und Gas, das heißt, es entstehen weniger Kosten, das hat man bereits einberechnet bei Lebensgemeinschaften. Jetzt wird das nachgezogen bei Wohngemeinschaften, was nur konsequent ist. Wichtig ist natürlich, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Wohngemeinschaften - das können sein Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser et cetera - davon ausgenommen sind.

 

Der dritte große Punkt ist der Kindesmindeststandard. Da werden jetzt 25 Prozent Mietbeitrag gegengerechnet. Das kann sein, dass das auf den ersten Blick nach viel klingt, aber wir müssen Folgendes bedenken: Wien steht, was die Kindermindeststandards betrifft, an der Spitze der Bundesländer. Wir haben 326 EUR pro Monat in Wien, in keinem anderen Bundesland wird so viel bezahlt. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Schlusslicht ist Vorarlberg mit 232 EUR im Monat.

 

Der zweite Punkt ist: Was wir in Wien nicht machen, was viele andere Bundesländer machen, nämlich Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol, ist, dass die degressiven Sätze für Kindermindeststandards haben, das heißt, das erste Kind bekommt den vollen Betrag, womöglich das zweite oder dritte Kind auch noch, das ist aber nicht überall so, und dann werden die Unterstützungsleistungen reduziert. In Vorarlberg heißt das, ab dem vierten Kind gibt es statt 230 EUR nur noch 159 EUR, ab dem siebten Kind 123 EUR. In Wien ist das anders, in Wien kriegt auch das siebte Kind 326 EUR im Monat oder auch das achte und das neunte. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.)

 

Ich glaube nicht, dass es darum geht, (Abg. Klemens Resch: 8 000 bis 9 000 EUR! - StRin Mag. Judith Pühringer: Das sind Einzelfälle.) jetzt Einzelfälle herauszuholen. Wir haben nicht viele Familien, die so viele Kinder haben, das ist ganz klar. Aber wenn es um zwei, drei, vier Kinder geht - und davon gibt es einige -, macht das sehr wohl einen Unterschied. Und Wien wird diesbezüglich auch nach dieser Reform auf einem sehr hohen Niveau unterwegs sein. (StRin Mag. Judith Pühringer: Ihr wolltet es ja anders.)

 

Ich lasse mir das mit Einzelfällen bitte nicht sagen, denn gestern war ein Feuerwerk von Einzelfällen an Badewannengeschichten, wo Leute sich die 60 Cent für ein Vollbad nicht mehr leisten können. Ich glaube, bei Einzelfällen darf ich den einen oder anderen bringen, ohne kritisiert zu werden von dieser Seite (Abg. Jaafar Bambouk, MA: Es geht niemandem besser nach dieser Reform! - Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Andrea Mautz.)

 

Um wie viele Menschen geht es insgesamt überhaupt? - Wir haben derzeit 135 000 Menschen, die die Mindestsicherung beziehen, davon sind ungefähr 100 000 Aufstocker. Also nicht jeder bezieht derzeit die volle Mindestsicherung und natürlich ist es klar, dass diese Gruppe eine große Menge an vulnerablen Personen betrifft, die einen besonderen Schutz benötigen. Das ist ganz klar. Aber es sind doch ungefähr 45 Prozent, die nach Berechnungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten, und auch die subsidiär Schutzberechtigten haben eine Arbeitsberechtigung und können sich am österreichischen Arbeitsmarkt einbringen. (StRin Mag. Judith Pühringer: Bei den Kindern … - Abg. Georg Prack, BA: Kinder sind nicht arbeitsfähig!) Das heißt, die vorliegende Novelle ist eine Reaktion auf den finanziellen Druck, das ist ganz klar, und wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass der finanzielle Druck nicht von selbst verschwindet, sondern er größer wird. Das heißt, zu reagieren ist eine Verpflichtung, der wir uns nicht entziehen dürfen.

 

Wir haben trotzdem das Prinzip der sozialen Verantwortung, dieses Leitprinzips, immer noch gewahrt. Wer Unterstützung braucht, wird sie weiterhin bekommen. Auf vulnerable Gruppen wurde besonders Rücksicht genommen, und das kann man auch nachlesen im Gesetzestext, das ist an vielen Stellen erwähnt.

 

Trotzdem, wenn wir von sozialer Fairness sprechen, ist es ganz wichtig, dass wir nicht einseitig sind, und dass wir das Gesamtbild im Auge behalten. Wir müssen uns nämlich auch die Frage stellen, wie wir dazu beitragen können, dass Arbeit attraktiver bleibt als Sozialleistungen oder in manchen Fällen sogar wieder attraktiver wird als die Sozialleistung. (Zwischenrufe von StRin Mag. Judith Pühringer und Abg. Georg Prack, BA.) Das ist immer ein großes NEOS-Anliegen gewesen, weil es ganz klar ist, dass der beste Schutz gegen Armut die Erwerbsarbeit ist.

 

Wir brauchen also einen Blick auf das gesamte Bild. Ich bin froh anmerken zu können, dass diese Novelle der Mindestsicherung neben allen anderen Dingen auch dazu einen Beitrag leisten wird. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Josef Taucher. - Abg. Jaafar Bambouk, MA: Kinder können nicht arbeiten!)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Abg. Ellensohn, und ich erteile es ihm. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.22.36

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Präsident, Herr Landesrat, sehr geehrte Damen und Herren!

 

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