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Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 43

 

Es hat einen Sinn gehabt, warum die einen niedrigeren Wohnkostenanteil hatten, weil die Lebenshaltungskosten für diese Personen - chronisch Kranke, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung - in der Regel höher sind. Und das kann, je nachdem, wie hoch die Miete ist, auch bis zu 139 EUR im Monat ausmachen, also insgesamt auf das Jahr gerechnet fast 1 700 EUR, ja. Das heißt, in Summe kürzen Sie bei diesen Menschen um 2 877 EUR. Aus meiner Sicht wird hier ein letztes soziales Netz zerschnitten - das sind Leute, die dieses Geld nicht ersetzen können, weil sie eben per Definition nicht erwerbsfähig sind. Und das ist ein Skandal, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Und jetzt komme ich noch zu den unter 25-Jährigen und dazu, warum wir sagen, dieses Gesetz ist in einer Bestimmung auch verfassungswidrig. Es gibt eine Differenzierung zwischen den allein lebenden 18- bis 25-Jährigen und den über 25-Jährigen, und bisher gab es eine Bestimmung, die unter 25-Jährige mit einem erhöhten Satz positiv diskriminiert hat, ja. Nur, jetzt wird daraus eine negative Diskriminierung, weil man bei den allein lebenden unter 25-Jährigen eine Bestimmung einzieht, dass die Absolvierung von AMS-Schulungen und Integrationskursen nicht mehr für den vollen Satz ausreicht, sondern dass man dann nur noch 75 Prozent des Richtsatzes kriegt. Das ist eine Bestimmung, die für die über 25-Jährigen, die allein wohnen, nicht gilt. Und das ist jetzt sozusagen zum ersten Mal eine negative Diskriminierung.

 

Ich lasse mir einreden, dass man eine positive Diskriminierung von Menschen, die im Alter der Ausbildung sind, bis 25, machen kann. Eine negative Diskriminierung ist aus meiner Sicht erstens unsachgemäß und zweitens gleichheitswidrig, sehr geehrte Damen und Herren, und deswegen sehr wahrscheinlich verfassungswidrig. Wir werden Klagen dagegen unterstützen, und wir werden deshalb auch dem Initiativantrag in der zweiten Lesung nicht zustimmen, weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ein besonders absurdes Detail will ich noch erwähnen. Wenn man jetzt sozusagen "nur" - unter Anführungszeichen - in einer AMS-Schulung oder in einem Integrationskurs ist und gleichzeitig in einer WG wohnt, dann wird der Richtsatz auf 50 Prozent gekürzt. Das heißt, da kumulieren die Kürzungen. Und das ist aus meiner Sicht völlig daneben. Wovon sollen, bitte, diese jungen Erwachsenen leben? Wovon sollen die leben? Das ist doch völlig absurd, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Und jetzt kommen wir noch kurz zu den Kürzungen bei den WGs. Warum sind Leute in WGs? Das ist in der Regel der Versuch, hohen Wohnkosten durch die Aufteilung von Kosten zu entkommen, zum Beispiel bei Studierenden. Und diese Menschen belastet man jetzt, wenn sie auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Und ich möchte darauf hinweisen, dass ich weiterhin von den Menschen aus der Sozialwirtschaft, denen ich den Initiativantrag zukommen lassen habe, die Sorge zurückbekomme, dass da nicht alle Einrichtungen ausgenommen sind. Sie erwähnen zum Beispiel Notunterkünfte in Mutter-Kind-Einrichtungen, sie erwähnen betreute Jugend-WGs. Also wir werden da sehr genau darauf schauen, ob diese Regelung präzise genug ist und auch alle sozialwirtschaftlichen Unterbringungsformen ausnimmt, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Wo es nicht zu einer Änderung kommt - und das finde ich besonders absurd -, ist der Bereich, den der Bürgermeister auch angekündigt hat, nämlich, dass MindestsicherungsbezieherInnen, wenn sie Betreuungspflichten haben, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, was dann gleichzeitig dazu führt, dass sie keinen Kindergartenplatz kriegen. Und da hat der Bürgermeister eine Kindergartenpflicht angekündigt. Das ist auch ein bisschen absurd, weil die Leute bisher überhaupt keinen Kindergartenplatz bekommen haben. Aber diese Regelung - ich würde es fast Herdregelung nennen - bleibt, weil Sie da offensichtlich keine Lösung gefunden haben, dass MindestsicherungsbezieherInnen, die in den Arbeitsmarkt wollen, einen Kindergartenplatz bekommen, ja. Die bekommen bis drei keinen Kindergartenplatz und sind deswegen in dieser problematischen Lage. Das heißt, da, wo man Geld sparen könnte, wo es sinnvoll wäre, gibt es keine Maßnahmen, und das ist auch absurd, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ein letzter Punkt noch. Viele dieser Maßnahmen betreffen - und das haben Sie ja auch erwähnt, Kollegin - eben nicht die Menschen, die erwerbsfähig sind, sondern sie betreffen Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, das heißt, die gar nicht die Möglichkeit haben, diesen Entfall, diese Kürzungen zu kompensieren. Das liegt daran, dass die Leistungen für jene, die erwerbsfähig sind, sowieso schon zum großen Teil auf dem Niveau des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sind. Die einzige Ausnahme sind tatsächlich dort, wo es um Erwerbsfähigkeit geht, die subsidiär Schutzberechtigten. Aber Sie kürzen im Wesentlichen bei Menschen, die keine andere Möglichkeit haben, diese Kürzungen zu kompensieren - und das ist letztklassig.

 

Ich möchte ein Zitat an das Ende stellen: "Das ursprüngliche Ziel der Mindestsicherungsgesetze war die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung. Ein menschenwürdiges Leben steht allen Menschen zu. Auch jenen, die auf Grund einer persönlichen Notlage, auf Grund von Behinderung oder Erkrankung nicht selbst ihren Lebensunterhalt absichern können. Die Stadt Wien verabschiedet sich nun offenbar von diesem Grundgedanken der Solidarität." Das sage nicht ich, sondern das sagt Gerlinde Heim vom VertretungsNetz. Dem ist nichts hinzuzufügen. Dieser Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Herrn Abg. Prack. Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abg. Schütz, und ich erteile es ihr. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

13.18.25

Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ)|: Herr Präsident, Herr Landesrat, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer!

 

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