«  1  »

 

Landtag, 5. Sitzung vom 19.11.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 43

 

Wir haben schon viel gehört, und mein Kollege hat auch schon einiges gesagt. Wir werden diesem vorliegenden Gesetzesentwurf über die Abänderung des Mindestsicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Gewährung von Wohnbeihilfe nicht zustimmen. Wir begrüßen, dass sich langjährige Forderungen, die wir immer wieder gebetsmühlenartig gestellt haben, nun hier wiederfinden, obwohl wir für diese Forderungen immer wieder gerügt oder verunglimpft worden sind. Dass die jetzt übernommen worden sind, ist doch erfreulich. Steter Tropfen höhlt den Stein. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mutig genug und nicht weit genug gehend. (Beifall bei der FPÖ.) Und - wie es heute auch schon einige Male gesagt worden ist - leider zu spät, weil es hätte wesentlich früher kommen müssen. Wenn man sich ausrechnet, was da an Ersparnispotenzial drinliegt, dann weiß man, dass wir schon einige Milliarden aus unserem Budget für etwas verwendet haben, die wir anderweitig besser verwenden könnten.

 

Kommen wir aber zu dem Antrag, den wir heute eingereicht haben! Das Verwaltungsgericht hat ja entschieden, dass Häftlinge, die eine Haftstrafe bis zu einem Jahr verbüßen, weiter Mindestsicherung in Form einer Mietbeihilfe ausbezahlt bekommen. Und dazu hat die "Kronen Zeitung" in einem Artikel eine Erklärung zum Urteil veröffentlicht, nämlich, dass das, also die Mindestsicherungsansprüche zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Grundbetrags zur Deckung des Wohnbedarfs, gemäß § 17 Abs. 1 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes ruht solange der Bedarf für längere Zeit anderweitig abgedeckt ist. So weit, so gut. Aber - das große Aber - es gibt noch einen Absatz 2, und dieser sagt aus, dass der in den Bestimmungen zur Deckung des Wohnbedarfs vorhergesehene Grundbetrag, soweit dieser nachweislich zur Abdeckung von Wohnkosten erforderlich ist, in absehbarer Zeit wieder ein Wohnbedarf besteht und die Erhaltung der konkreten Wohnmöglichkeit wirtschaftlich sinnvoll ist, vom Ruhen ausgenommen werden soll.

 

Begründet haben das die Stadt Wien und auch der Verwaltungsgerichtshof mit einer leichteren Wiedereingliederung nach der Haftentlassung. So, das ist einfach untragbar, es ist unakzeptabel. Und es ist da draußen auch keinem Menschen erklärbar, dass jemand, der da draußen täglich arbeiten geht, sich vor dem Gesetz nichts zu Schulden kommen lässt, ordentlich, anständig agiert, im Vergleich zu jemanden benachteiligt wird, der offensichtlich eine nicht ungerechtfertigte Haftstrafe genießt, weil er sich etwas zu Schulden kommen lassen hat. Und daher stellen wir den Antrag, dass eine Gesetzesvorlage erarbeitet wird, die eine vollständige Rückzahlung dieser Mietbeihilfe nach Haftentlassung vorsieht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke der Frau Abgeordneten für ihre Wortmeldung. - Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abg. Mag. Mautz, und ich erteile es ihr. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

13.22.20

Abg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ)|: Herzlichen Dank, Herr Präsident, sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ja, die Wiener Mindestsicherung als letztes Netz für wirklich Bedürftige steht heute zur Diskussion, ein Gesetzesantrag liegt hier auf. Ich habe die Debatte natürlich gestern wie heute sehr aufmerksam verfolgt. Wir machen zu viel, wir sind unsozial, wir machen zu wenig, hin und her! Das bedeutet wohl, wir stehen in der stabilen Mitte und machen sehr vieles richtig. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Ja, es sind spürbare Maßnahmen, die in diesem Gesetz formuliert werden, spürbare Maßnahmen, die wir allerdings sicher nicht leichtfertig setzen. Sie wissen so gut wie ich, dass wir in der Wiener Mindestsicherung von sehr, sehr hohen Standards ausgehen und nun ein bisschen zielgerichteter diese Mindestsicherung ausrichten müssen und formulieren müssen. Sie wissen um die budgetären Verhältnisse unserer Republik und auch der Stadt Wien.

 

Sie wissen auch, dass zum Beispiel die 13. und 14. Zahlung ein Wiener Spezifikum sind. Und wir kürzen diese, aber wir streichen sie nicht. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) - Ja, eh, absolut (StR Peter Hacker - in Richtung Abg. Georg Prack, BA: Na geh! ... österreichweit …! Das ist ja unerhört!), dennoch müssen wir das jetzt in Angriff nehmen, um die Mindestsicherung für die Zukunft abzusichern und die Mindestsicherung als Netz für Menschen, die sie wirklich brauchen, auch zukunftsfit zu machen.

 

Jedenfalls kann ich den Wienerinnen und Wienern nur sagen: Sie können sich auf das soziale Wien verlassen. Lassen Sie sich von den GRÜNEN und von der Opposition nicht verunsichern! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Frau Abgeordnete, für die Wortmeldung. - Ich sehe in der Rednerliste keine weitere Wortmeldung mehr und bitte nun den Herrn Berichterstatter, den Herrn Landesrat, um sein Schlusswort.

 

13.24.42

Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es soll kein Missverständnis geben. Das ist kein Gesetz, bei dem man mit Jubel und Freude den Gemeinderatssitzungssaal und Landtagssitzungssaal verlässt.

 

Und es war ja auch irgendwie bemerkenswert, den Zustand der Magensäfte des Kollegen Ellensohn im Detail kennenzulernen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Na ja, ich weiß nicht!) Rätselhaft ist ja nur, dass ihn diese Magensaftproblematik erst heute ereilt hat. Wir haben eine Problemstellung, die die Erbschaft einer fünfjährigen Bundesregierung ist, die es geschafft hat, dieses großartige Land, die ganze Republik in die größte Rezession, die es in Europa überhaupt gibt, hinunterzubringen, mit einem Schuldenstand, der Maßnahmen notwendig macht (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.), damit wir die Kommissionsprüfungen über uns ergehen lassen können. (Abg. Georg Prack, BA: ... schämen! Peinlich!) Das ist die Erbschaft. Und dass da die Magensäfte noch nicht ins Reiben gekommen sind, ist mir ein Rätsel. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Und fünf Jahre lang hätte es die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel darüber nachzudenken, was es be

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular