Landtag, 6. Sitzung vom 12.12.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 39
meinden. Mich würde interessieren: Können Sie vielleicht auf diese Zusammenarbeit eingehen, beziehungsweise welche Gespräche oder Lessons Learned haben im Zuge des Ereignisses des letzten Jahres stattgefunden?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich freue mich wirklich über die Frage, weil nach jedem Hochwasser immer diese Mythen kommen: Wien hat zu früh aufgemacht, es hat zu spät aufgemacht, es hat das ganze Wasser was weiß ich wohin geschickt - oder auch nicht.
Ich möchte nur einmal ganz klar sagen: Das bestimmen nicht wir. Denn es ist eh klar, dass ein österreichweiter Hochwasserschutz nicht funktionieren kann, wenn jeder macht, was er will. Da gibt es die oberste Wasserrechtsbehörde. (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Da gibt es eine ganz klare Wehrordnung. Ab welcher Höhe dürfen wir die Wehre wie bedienen? Was müssen wir ab welcher Hochwasserhöhe machen? Diese Wehrordnung wird auch von der obersten Wasserrechtsbehörde ganz, ganz streng kontrolliert. Das ist ein aufeinander abgestimmtes System.
Das heißt, der Hochwasserschutz beruht nicht darauf, was wir mit irgendwelchen Nachbargemeinden besprechen oder auch nicht besprechen, sondern er beruht darauf, dass es eine ganz klare, verbindliche Vorgabe gibt, die auch ganz streng kontrolliert wird. Das ist mir noch einmal wichtig zu sagen.
Logischerweise sind wir mit den Umlandgemeinden im Austausch. Wir haben hier zum Beispiel den Wienerwaldsee, der sich auf niederösterreichischem Gebiet befindet. Natürlich haben wir auch sonst immer Interesse an guter Kooperation. Wichtig ist mir aber, noch einmal zu betonen: Das ist nicht etwas, bei dem wir uns mit drei anderen ausmachen, was dann passiert, sondern da gibt es eine klare gesetzliche Vorgabe. An die müssen wir uns halten. Das tun wir logischerweise auch.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Schneckenreither gestellt. - Bitte.
Abg. Theresa Schneckenreither, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich muss ihnen recht geben: Die Auhof-Becken - ich habe sie mir im Sommer angeschaut - sind wirklich sehr, sehr beeindruckend. Es ist ein Wahnsinn, was da schon vor über 100 Jahren geleistet worden ist.
Ich würde den Fokus jetzt gern noch woanders hinlegen. Ich habe zugegebenermaßen auch erst vor kurzem davon erfahren, dass es auch im 20. Bezirk durch Starkregenereignisse ganz oft Kellerüberflutungen gibt. Offenbar dürften da auch Schulen betroffen sein. Deswegen investiert man dort auch in sogenannte Hebeanlage, die doch einiges an Geld kosten. Daneben sind natürlich auch Privathäuser betroffen.
Ich wollte nachfragen, ob es von der Stadt eventuell Planungen gibt, um die Risiken dafür zu minimieren beziehungsweise die Schäden zu verringern oder die BewohnerInnen auch finanziell zu unterstützen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das hat mit Hochwasserschutz per se nichts zu tun. Denn Hochwasserschutz beschäftigt sich mit Überflutungen, die aus offenen fließenden Gewässern entstehen. Was Sie meinen, sind Dinge, die ziemlich sicher aus Kanalthemen kommen. Das kann ich sagen, weil ich 16 Jahre für das Ressort zuständig sein durfte. Deswegen ist mir das ein Begriff.
Ich weiß, dass Wien Kanal auch explizit Beratungen für Häuser anbietet, wie man sich gegen solche Überflutungen sichern kann. Oft hängt es an einer fehlenden Rückstauklappe. Das heißt, es regnet stark, der Kanal ist voll, und es drückt das Wasser in den Keller herein, weil die Klappe im Haus undicht ist. Das weiß ich. Diese Erfahrung haben wir oft gemacht. Für dieses Thema wäre aber jetzt mein Kollege Jürgen Czernohorszky zuständig.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Resch. - Bitte.
Abg. Klemens Resch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sie begründen die jahrelangen Verzögerungen beim U2/U5-Projekt ganz gern mit dem Hochwasser beziehungsweise mit den Schäden, die das Hochwasser im September 2024 ausgelöst hat, obwohl der geplante Eröffnungstermin der U2/U5 eigentlich vor dem Hochwasserereignis gewesen wäre.
Meine Frage ist: Wie viele Wochen oder Monate hat denn die Behebung der Schäden, die das Hochwasser angerichtet hat, bei dem Projekt U2/U5 gedauert?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Nachdem die Frage jetzt mit Hochwasser ehrlich gesagt wenig zu tun hat, habe ich dazu auch nichts in meinen Unterlagen. Wir können gern ein bisschen über den Liesingbach oder über den Wienfluss reden. Dazu kann ich jetzt nichts sagen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Damit ist die 4. Anfrage beendet.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP-1511657-2025-KVP/LM). Diese wurde von der Frau Abg. Olischar gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jüngsten Erkenntnis festgestellt, dass das Projekt "Heumarkt Neu 2021" erhebliche negative Auswirkungen auf das UNESCO-Weltkulturerbe hat und daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Laut der Berichterstattung der Tageszeitung Kurier vom 10. November 2025 wurde nun aber auch bekannt, dass das Projekt "Heumarkt Neu 2023" - die kleinste Variante, die aktuell anhängig ist - in einem vom Bundesverwaltungsgericht beauftragten Gutachten ebenso als nicht welterbetauglich klassifiziert wird. Wie stellen Sie als Landeshauptmann angesichts dieser Entwicklungen sicher, dass das historische Zentrum Wien den Status als Weltkulturerbe letztendlich beibehalten kann?)
Herr Landeshauptmann, ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Mitglieder des Landtages, sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Olischar!
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