«  1  »

 

Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 49

 

andere Richtung hineinzubauen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Entscheidung eine sehr gute und sehr professionell vorbereitete ist und daher auch den weiteren Verlauf der Projekte dort nicht beeinflussen wird.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Otero Garcia, und ich erteile ihr das Wort.

 

9.49.12

Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Guten Morgen Herr Landesrat, jetzt darf ich Sie befragen!

 

Es geht ja auch um die NGO, die dafür bekannt ist, diverse Verfahren zu führen. Eines dieser Verfahren ist eines gegen einen überdimensionierten Bau angrenzend an den Napoleonwald. Ich glaube, Sie sind mit dem Fall vertraut. Der Napoleonwald ist ein Naturdenkmal. Was an dieser Causa beim Napoleonwald so besonders ist, ist, dass der Verdacht besteht, dass Bäume am Grundstück, wo gebaut werden soll, absichtlich zum Absterben gebracht wurden, das heißt, vergiftet wurden durch Chemikalien. Das wäre natürlich ein klarer Verstoß gegen das Baumschutzgesetz.

 

Diesbezüglich habe ich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und es gab einen Lokalaugenschein von der MA 42. Sie haben das auch in einer Anfragebeantwortung festgehalten, ich zitiere: „Zehn Bäume im unmittelbaren Nahbereich des Bestandsgebäudes auf der Liegenschaft weisen Verfärbungen an der Borke im Stamm, im Fußbereich auf. Weiters befand sich um den Wurzelanlauf augenscheinlich gelockertes Erdreich und der Grasbewuchs im Nahbereich der betroffenen Stelle erschien abgestorben.“ Das hat die MA 42 damals festgestellt.

 

Es ist bis heute trotzdem immer noch nicht geklärt, ob tatsächlich eine Vergiftung vorliegt. Anscheinend ist es so, dass diese Bäume demnächst gefällt werden, sie sind jetzt irgendwie rot markiert, wenn man sich das vor Ort anschaut. Meine Frage ist: Wird die MA 22, wenn die Bäume entfernt werden, Holzproben analysieren lassen, um wirklich feststellen zu können, dass eine Vergiftung vorliegt oder eben keine Vergiftung vorliegt? Werden Sie in dieser Sache tätig werden?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie ja, glaube ich, aus der von Ihnen zitierten Anfragebeantwortung ersichtlich ist, ist es wirklich ein sehr hohes Anliegen für die MA 22 als zuständige Abteilung, den maximalen Schutz der Bäume nicht nur an diesem Standort, sondern auch sonst überall zu gewährleisten. Diesbezüglich gab es auch viele klare Äußerungen an die Projektwerber, und es wird auch weiterhin so sein.

 

Angesichts der von Ihnen geschilderten Situation kann ich nur darauf verweisen, dass die Mitarbeiter auch sehr gerne - Sie können das auch gerne im Nachklang machen - zur Verfügung stehen, darüber Auskunft zu geben, welche Schritte geplant sind, ich bitte aber um Verständnis, dass ich das im Detail jetzt da vom Pult aus nicht sagen kann.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar, und ich erteile ihr das Wort.

 

9.52.15

Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, jetzt auch in der Landtagssitzung!

 

Der Kollege Berger hat in seiner ursprünglichen Frage ein Projekt erwähnt, das mich besonders beschäftigt, und zwar das Heumarktprojekt, auf das ich jetzt kurz eingehen möchte. Denn auch beim Heumarkt wurde ja mit der Sitzung der Landesregierung am 12.11.2024 mittels Feststellungsbescheid eine Befreiung der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Interessanterweise galt das aber für eine Variante des Heumarktes, die eigentlich schon als überholt gegolten hat. Grundlage dafür war ein Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat - die gutachterliche Stellungnahme zum Projekt Heumarkt Neu 2023. Jetzt stehen sich zwei Positionen gegenüber, und zwar die der UNESCO und die seitens der Stadt. Meine Frage, die sich jetzt stellt, ist: Woran wird sich denn jetzt die Stadt orientieren - an den Vorgaben der UNESCO oder an dem von der Stadt beauftragten Gutachten?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Ich bitte um Verständnis, dass ich als zuständiger Stadtrat jetzt nur für den Sachverhalt der UVP-Prüfung sprechen kann und dazu gerne ausführen kann, dass es zu sämtlichen unterschiedlichen Varianten den Heumarkt betreffend Verfahren gibt. Es gibt Bescheide, die die Landesregierung festgestellt hat, für den sogenannten Heumarkt Neu und den Heumarkt Neu in der Version von 2023. Beide Bescheide fußen ja, wie Sie richtig gesagt haben, auf umfassenden sachverständigen Gutachten. Es ist so, dass es sich die Stadt und die MA 22 alles andere als leicht gemacht haben, sondern wirklich mit internationalen Kapazitäten gearbeitet haben, um festzustellen, ob zu erwarten ist, dass der Schutzzweck für das schutzwürdige Gebiet der Welterbestätte wesentlich beeinträchtigt wird. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind hinlänglich bekannt und auch aus Sicht der Stadt eindeutig. Es ist auch hinlänglich bekannt, dass in Folge von gegen diese Beschwerde erhobenen Beschwerden derzeit Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind, das muss man natürlich zur Kenntnis nehmen und ernst nehmen. Jetzt ist aus Sicht der Behörde, auch der Umweltverträglichkeitsprüfungskompetenz, die ich sozusagen als Landesrat habe, auch abzuwarten.

 

Vielleicht noch ein kleiner Zusatz: Es gibt auch noch die Ursprungsvariante betreffend ein Verfahren, aber das ist derzeit noch bei der MA 22 beziehungsweise beim Amt der Wiener Landesregierung anhängig.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. - Damit ist die 4.°Anfrage beantwortet.

 

9.55.00

†Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál - Frage|

Die 5.°Anfrage (FSP-1524759-2024-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Der Wiener Wohnbonus 2023 als Förderung des Landes Wien wurde in der Höhe einer Einmalzahlung von 200 EUR an Haushalte bis zu einer gewissen Einkommensgrenze ausbezahlt, die nach Information durch Brief, Medieninserate oder Internet einen Antrag darauf gestellt haben. Mittlerweile mehren sich die Beschwerden von Betroffenen, von denen dieser Wohnbonus seitens des Landes zurückgefordert wird. In wie vielen Fällen wurde seitens des Landes Wien die Rückzahlung des Wohnbonus 2023 bisher gefordert?)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular