Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 49
In seiner Vertretung wird Frau Lhptm.-Stv.in Kathrin Gaál die Anfrage beantworten.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Alle guten Dinge sind drei. Ich weise darauf hin, dass ich mich natürlich sehr bemühen werde, die Anfrage gut zu beantworten.
Ja, lieber Herr Kollege Prack, einleitend darf ich zur Frage noch an die Situation im Jahr 2023 erinnern. Österreich hatte einer der höchsten Inflationsraten des gesamten Euroraumes, in der Inflationsbetroffenheit der Menschen gab es allerdings große Unterschiede. Personen mit geringem Einkommen wenden 60 Prozent ihrer Ausgaben für Haushalt und Alltag auf, im Vergleich dazu liegt der Wert der Durchschnittsbevölkerung bei 40 Prozent. Da die Bereiche Wohnen, Lebensmittel, Energie besonders stark von den Preissteigerungen betroffen waren, traf die Inflation somit Menschen mit geringem Einkommen umso stärker.
Die sozialpolitische Zielsetzung der Wiener Stadtregierung ist klar: Alle Wienerinnen und Wiener müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnungen bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Daher wurde der Wohnbonus als Teil des Fünfpunkteplans für leistbares Wohnen in Wien umgesetzt. Damit konnten Wienerinnen und Wiener in einer Zeit der Teuerung rasch, unbürokratisch und zielgerichtet unterstützt werden. Die Abwicklung erfolgte analog zum Energiebonus aus dem Jahr 2022, die Auszahlung des Wohnbonus erfolgte im Sommer 2023 in der Höhe von 200 EUR pro Adresse. Anspruchsberechtigt waren Personen mit einem Einkommen unter 40 000 EUR bei Einpersonenhaushalten und 100 000 EUR bei Mehrpersonenhaushalten. Durch digitale Antragstellung und der Unterstützung von 80 Partnerorganisationen konnten binnen weniger Tage 620 100 Haushalte ausbezahlt werden.
Hinsichtlich der Überprüfung und Rückforderung ist festzuhalten, dass Personen mit einem zu hohen Einkommen und zu Unrecht bezogenen Förderungen zurückzahlen müssen. Rückforderungsbriefe wurden aber nur verschickt, wenn über eine Abfrage in der Transparenzdatenbank die Einkommen eindeutig gefunden wurden und die Summe höher als die Einkommensgrenze war. Bei insgesamt 620 100 unterstützten Haushalten wurde in 48 899 Fällen das Einkommen überschritten und die Personen aufgefordert, den Wohnbonus zurückzuzahlen, das sind 7,8 Prozent. Davon haben bereits 96 Prozent zurückgezahlt, das sind 9 300 000 EUR an Rückzahlungssumme.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Prack, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Frau Vizebürgermeisterin. - Ich werde einfach meine Frage trotzdem formulieren, wenn Sie sie nicht beantworten können, vielleicht kann man mir dann quasi Auskunft geben.
Hintergrund unserer Frage ist ja nicht, dass wir den Wohnbonus kritisch gesehen haben, den haben wir ja mitbeschlossen und mitbegrüßt, sondern dass in brieflichen Informationsschreiben zunächst die Auskunft gegeben wurde, dass der Wohnbonus pro Adresse ausbezahlt wird, auf der Website war es dann pro Haushalt - das kann einen Unterschied machen, vor allem wenn das Wohnungs- und Gebäuderegister nicht à jour ist, das kann natürlich auch an den Personen liegen, die zum Beispiel eine Aufteilungen von Wohnungen nicht gemeldet haben.
Uns liegen einige Fälle vor, wo es dann in genau solchen Fällen zu Nachforderungen gekommen ist, denn wenn natürlich die Aufteilung nicht da ist, dann gilt etwas als Haushalt, wo dann viele Einkommen zusammengerechnet werden. Uns hätte jetzt interessiert, wie viele Fälle im Bereich des Wohnbonus gerichtsanhängig sind, weil das ja natürlich auch sehr hohe Kosten verursacht.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals für Ihr Verständnis, Herr Kollege Prack, dass diese Zusatzfrage aus dem Büro der Geschäftsgruppe des Herrn StR Hacker beantwortet wird.
Präsident Ernst Woller: Danke.
Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landtagspräsident! Frau Landesrätin!
Danke für die bisherige Beantwortung. - Wir sprechen jetzt über die Kostensituation, und gerade Sie sind ja damit sehr stark konfrontiert, zwar nicht vom Ministerium her, aber gerade im Zusammenhang mit den Wohnbauten. Wir haben steigende Energiekosten auf alle Linien. Es wird uns zwar gesagt, dass es gerade durch Neubauten besser werden wird. Das dauert aber.
Derzeit ist es so, dass viele Menschen unter dieser Situation unendlich leiden, vor allem die einkommensschwachen Haushalte besonders in den Wintermonaten. Und es ist sehr schwer nachvollziehbar, warum es gerade in Wien bislang nicht möglich war, einen dauerhaften Heizkostenzuschuss zu bekommen. Dieser wurde nie eingeführt, man hat jedes Jahr um 100 EUR oder 200 EUR gerungen. Andere Bundesländer haben das längst gemacht. Ich verweise da auf die Steiermark, die das sehr vorbildlich gelöst hat, und zwar wirklich sehr stark auf die Einkommen der einzelnen Menschen achtend. Das hat bewiesen, dass es entsprechende Maßnahmen gibt, dass man kurzfristig auch eine Entlastung bieten kann.
Warum verweigert die Stadt Wien das? Andere Bundesländer tun das, in Wien sagt man aber immer, man gehe hier sozial vor. Ich hätte dazu ganz gerne auch Ihre persönliche Meinung, weil sie zwar vom Fach her nicht direkt damit konfrontiert sind, aber doch von Ihren Aufgaben her sehr viel damit zu tun haben.
Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich glaube, wir alle, so wie wir hier sitzen, egal, welcher Fraktion wir angehören, haben in den vergangenen Jahren mitbekommen, dass die hohe Inflation viele Menschen sehr stark getroffen und in ihrem Leben sehr stark eingeschränkt hat. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass sowohl auf Bundesebene als auch auf den jeweiligen Landesebenen Maßnahmen getroffen werden, die die Menschen in ganz unterschiedlichen Bereichen unterstützen. Wir in der Stadt Wien haben das zum Beispiel mit
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