Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 49
wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu betonen, um mich hinter die hervorragende Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 22 zu stellen.
Es ist schlicht und einfach unwahr, dass wir in Wien irgendeine Hausübung nicht machen, es ist sehr wichtig, sie bestmöglich zu machen, und auf Grund dieser engen Messung und diesem genauen Hinschauen können wir auch so genau sagen, bestätigen und belegen, dass die Luftqualität, wie es die Frau Abg. Abrahamczik schon gesagt hat, in den letzten 15 Jahren deutlich besser geworden ist, deutlich besser ist als in unserer Kindheit. Niemand hat gesagt, dass wir damit sagen, dass sie nicht weiter deutlich besser werden muss. Ich verstehe sozusagen diesen Schluss nicht, dass auf Grund der Tatsache, dass wir sagen können, dass die Maßnahmen der Vergangenheit Erfolge tragen, dass wir das belegen können und dass wir uns darüber freuen und darauf stolz sein können - es geht ja, wie gesagt, um unsere Gesundheit und unsere Lebensqualität -, sich ablesen lassen soll, dass wir diesen Kurs nicht fortsetzen. Ich hätte gesagt: Es lässt sich das Gegenteil ablesen. Aber wenn Sie zweifeln, möchte ich an dieser Stelle sagen, man kann in einem der zentralsten Planungsdokumente der gesamten Stadt ablesen, wie wichtig Luftqualität ist, der Klimafahrplan ist ein Luftqualitätsplan, unser Plan zu Raus aus Gas, unser Plan zu Raus aus fossilen Antrieben im Individualverkehr sind die größten Drehschrauben zur Verbesserung der Luftqualität. Wir haben sehr, sehr konkrete Ziele vorgelegt. Aber natürlich wird es, im Hinblick auf die neuen Mess- und Grenzwerte, die zu erwarten sind, da weitergehen. Ich freue mich schon darauf und ich hoffe auf Zustimmung hier im Haus, wenn es dann diskutiert wird. Jetzt hoffe ich auf Zustimmung zum Umweltbericht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Wiener Umweltbericht 2022/2023 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996) geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet, zmu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kowarik.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Präsident hat es schon eingeführt, wir verhandeln ein Gesetz, mit dem die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien geändert wird. Wir haben das Ganze als Initiativantrag bekommen. Schade, dass wir das nicht vorweg kommuniziert bekommen haben, wie man sich das vorstellen könnte und wie das vielleicht auch hin und wieder passiert ist, dass man so sensible Sachen wie die Gemeindewahlordnung vielleicht vorab gemeinsam bespricht. Das ist nicht der Fall, es wurde der Weg eines Initiativantrages gewählt, wahrscheinlich auch dem Umstand geschuldet, dass der Bürgermeister draufgekommen ist, dass wir Neuwahlen brauchen. Soll so sein. Da hat man dann wenig Zeit und jetzt stehen wir vor der Situation.
Worum geht’s? - Wir beschließen in der Novelle der Gemeindewahlordnung einige Adaptionen der gesetzlichen Bestimmungen und ziehen sozusagen durch, was der Bund schon in seinen Bestimmungen beschlossen hat, nehmen sie über in unsere Gemeindewahlordnung. Das ist soweit in Ordnung.
Es betrifft die barrierefreie Erreichbarkeit der Wahllokale, es betrifft dann auch Wahlausschlussbestimmungen, es betrifft die Systematik der Auszählung der Briefwahlkarten, auch das macht aus meiner Sicht Sinn. Wir haben das ja schon bei der Nationalratswahl erlebt, dass die meisten Briefwahlkarten dann im Sprengel ausgezählt werden, was wohl auch Sinn macht und auch die Sprengelwahlergebnisse realistischer darstellt. Erleichtert wurde auch die Arbeit der Bezirkswahlbehörden. Jeder, der schon an Bezirkswahlbehörden teilgenommen hat oder auch an Landeswahlbehörden, in dem Fall sind es nur die Bezirkswahlbehörden, weiß, die haben dann Tonnen von Papier auszuzählen, also das erleichtert die ganze Sache und das finden wir sinnvoll. Wir werden dieser Novelle auch zustimmen.
Der wahrscheinlich aufregendste Bestandteil dieser Novelle ist, dass wir zwei Wahlkreise zusammenlegen. Wir haben üblicherweise in den einzelnen Bezirken Wahlkreise, manche Bezirke sind aber zu klein und hätten dann entweder nur ein oder zwei Grundmandate in der Verteilung, das ist verfassungsrechtlich zumindest schwierig, weil wir auf Bundesebene den Grundsatz des Verhältniswahlrechts haben, das heißt, wir müssen zumindest drei Mandate haben in einem Wahlkreis, sagen wir jetzt einmal für uns, das ist wohl auch sinnvoll, damit sich das ausgeht.
In dem Zusammenhang ist lustig - das hängt jetzt nicht damit zusammen, es fällt mir nur gerade ein und ich darf Ihnen meinen Geistesblitz mitteilen: Ich kann mich erinnern, wir haben in Österreich eine Initiative Mehrheitswahlrecht gehabt, das war ganz lustig, vor allem von der linken ÖVP-Seite, glaube ich, das kann man durchaus so sagen. (Heiterkeit bei NEOS und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Das war der Versuch, in Österreich ein Mehrheitswahlrecht umzusetzen, und ich habe einmal die böse Vermutung, dass man da vor allem die Freiheitlichen ein bisschen ausbremsen wollte. Hätten wir das wirklich umgesetzt, hätten wir jetzt zum Beispiel in Kärnten keine einzigen außer freiheitliche Abgeordnete. Also bleiben wir beim Verhältniswahlrecht in Österreich, das ist, glaube ich, ganz gut, damit haben wir gute Erfahrungen gemacht, das macht Sinn, damit auch kleinere Parteien wie zum Beispiel die SPÖ auf Bundesebene entsprechend gut vertreten sind.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular