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Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 49

 

Wenn man als junger Mann österreichischer Staatsbürger wird, hat man eine von vielen als unangenehm, von manchen als selbstverständlich empfundene Pflicht: Man muss zum Bundesheer oder einen Ersatzdienst leisten. Diese Verbindung mit dem Staatsgefüge soll auch gerechtfertigt sein, damit man die Gesetze dann eben mitbestimmen kann.

 

Ich habe es hier schon einmal gesagt - weil uns das immer unterstellt wird -: Ich habe grundsätzlich keine Angst, dass die Ausländer dann sicher nicht mehr FPÖ wählen und die Wahlergebnisse dann ganz anders ausschauen würden. Also, wenn wir bei manchen Bevölkerungsgruppen sind: Ich glaube, die EU-Staatsbürger aus der Bundesrepublik Deutschland im 15. Bezirk wählen eher nicht FPÖ. Das gebe ich zu. Ich könnte mir aber vorstellen …

 

Ich habe schon von meinen Erlebnissen erzählt. Ich bin jetzt seit gefühlten 100 Jahren in der Politik und kenne den Bezirk, in dem ich politisch tätig bin, recht gut. Ich habe grundsätzlich keine Angst vor dem Ausländerwahlrecht. Ich sage es Ihnen, wie es ist. Da wählen viele, viele, viele inzwischen auch schon FPÖ, von denen man es gar nicht glauben möchte - womöglich herkömmlich in der vorurteilsbehafteten Sichtweise. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Na ja!)

 

Für mich ist es aber eine staatspolitische Sicht der Dinge. Ich sage: Nein, selbst wenn wir dort - Hausnummer – 50 Prozent bekommen würden, sollte das Wahlrecht für eine gesetzgebende Körperschaft Staatsbürgerschaftsrecht bleiben, weil damit eben gewährleistet ist, dass dieses durchaus zerbrechliche Gefüge zusammenbleibt. Wir erleben auch immer mehr, dass das nicht immer ganz so ist.

 

Dass das ein Problem ist, gebe ich zu. Es gibt ja auch gute Argumente für ein Ausländerwahlrecht. Das sage ich ja gar nicht. Man soll sich mit beidem auseinandersetzen. Dass es ein Problem ist, wenn es Bezirke gibt, wo mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nicht in der gesetzgebenden Körperschaft wählen kann, ist ein Problem. Da setze ich aber schon ein bisschen früher an. Das hätten wir uns vielleicht bei der Zuwanderungspolitik anders überlegen sollen und dort ansetzen sollen. Das ist mein Zugang dazu.

 

Darum habe ich also jetzt auch noch einmal meinen Senf dazugegeben. Das gibt es nicht, wenn es um Ausländerwahlrecht geht und die FPÖ sich nicht meldet. Mit uns sicher nicht. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Bitte.

 

13.31.00

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky|: Sehr geehrter Präsident! Liebe Damen und Herren! Obwohl das jetzt eine doch recht umfassende Debatte war, ist eine Sache noch ausständig geblieben, die mir sehr, sehr wichtig erscheint.

 

Ich nehme es mir jetzt einfach heraus, das für das ganze Haus zu machen, nämlich Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sagen, die es ermöglichen, dass wir am 27. April wählen. Bei einer Wahl sind mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt und noch einmal mehrere tausend Ehrenamtliche dabei, damit das überhaupt möglich ist.

 

Das beginnt bei der Wien-IT, beim Logistikzentrum, bei der MA 34, der MA 56, der MA 10 und allen anderen, die Gebäude zur Verfügung stellen, und geht bis zum Fahrtendienst und vielem mehr. Es fängt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Maschinenraum der Demokratie an, bei den Kolleginnen und Kollegen der MA 62 - Wahlen und sonstige Rechtsangelegenheiten.

 

Bei ihnen möchte ich mich besonders bedanken. Die werden nämlich nicht nur - wie alle anderen zuvor genannten - in den nächsten Tagen und Wochen daran arbeiten, sondern haben schon die letzten Tage Tag und Nacht daran gearbeitet, dass wir heute diesen Beschluss treffen können und diese Wahl in den nächsten Wochen gemeinsam gut vorbereiten können. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Ein herzliches Danke dafür. Vielen Dank jetzt schon für die Beschlussfassung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

13.32.17 Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Mir liegt eine Reihe von Beschlussanträgen vor, die ich nun zur Abstimmung bringe.

 

Als ersten habe ich hier einen Antrag der Abgeordneten Krauss, Berger und Guggenbichler betreffend verbindliche Bezirksabstimmungen. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei FPÖ und ÖVP. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Mir liegt ein Antrag der ÖVP, der Abgeordneten Wölbitsch, Mantl, Juraczka, Hungerländer, Taborsky und Sachslehner, betreffend Stärkung der Demokratie in Wien vor. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen möchten, um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Abstimmungsverhalten: Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. - Ich bitte um Verzeihung: Zustimmung bei ÖVP und FPÖ. Das ist dennoch keine Mehrheit. Auch dieser Antrag ist nicht angenommen.

 

Ein weiterer Antrag der ÖVP betreffend Wahlrecht als Staatsbürgerrecht: Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei ÖVP und FPÖ. Das ist keine Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.

 

13.34.31 Postnummer 3 betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich der Betätigung eines Mitgliedes des Landtages in der Privatwirtschaft.

 

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