Landtag, 38. Sitzung vom 22.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 49
Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Abg. Akcay, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Safak Akcay: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zum Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 4 betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich der Betätigung eines Mitglieds des Landtages in der Privatwirtschaft.
Ich bitte wiederum die Berichterstatterin, Frau Abg. Akcay, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg. Safak Akcay: Auch dafür ersuche ich um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Auch dazu ist niemand zum Wort gemeldet.
Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dabei ist die Einstimmigkeit gegeben.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird.
Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird.
Berichterstatter hierzu ist Abg. Wagner. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Sie haben gehört, es ist der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert werden soll. Ich ersuche, diesen Entwurf zum Beschluss zu erheben.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. - Bitte.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Ich habe versprochen, ich mache es ganz kurz. Wir haben heute in der Früh um 8 Uhr den Ausschuss dazu gehabt. Wenn ich mich recht erinnere, haben heute nicht nur wir, sondern, wie ich glaube, auch die ÖVP gegen dieses Poststück gestimmt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Richtig!)
Natürlich wäre es interessant, jetzt eine Mindestsicherungsdebatte abzuhalten, aber das wäre meiner Meinung nach nicht fair. Der Herr Stadtrat ist heute nicht da, sondern liegt im Spital. Aus dem Grund machen wir es auch nicht. Wir haben es schon sehr oft gemacht. Wir werden unter Garantie auch noch vor dem Wahltag am 27 April wieder die Möglichkeit haben, das eine oder andere Mal über die Mindestsicherung zu reden. Wir wissen alle, woran es krankt. Ich glaube, ich brauche das nicht zu wiederholen.
Kernpunkt, warum wir dem Poststück heute nicht zustimmen, ist einfach die Tatsache, dass das aktuelle Gesetz noch immer nicht zu 100 Prozent dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht. Somit beende ich, wie gesagt, auch schon meine Wortmeldung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Abg. Konrad zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad, in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Wolfgang Seidl: Das waren weniger als zwei Minuten!)
Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Fast werde ich ein bisschen wehmütig: Es ist das letzte Mal in dieser Legislaturperiode, dass ich nach dem Kollegen Seidl hier nach vorn treten und zum Thema Mindestsicherung sprechen darf. Wir haben das in dieser Legislaturperiode ja doch einige Male gemacht. (Abg. Wolfgang Seidl: Wir machen das noch einmal!) - Ah, ihr macht es noch einmal. Okay, dann ist das doch nicht das letzte Mal.
Ich möchte natürlich trotzdem kurz darauf eingehen, warum wir heute noch einmal zu dem Thema sprechen. Anlass ist eben eine Novelle zur Einführung eines Schulungszuschlags, den die schwarz-grüne Bundesregierung beschlossen hat, die besagt, dass mit dieser Gesetzesänderung für MindestsicherungsbezieherInnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber eine AMS-Schulung absolvieren, gewisse Einkommensquellen anrechnungsfrei gestellt werden.
Während ein solcher Zuschlag inhaltlich grundsätzlich durchaus sinnvoll erscheint, muss schon darauf hingewiesen werden, dass das für die Länder - und somit auch für Wien - zu einem enormen Mehraufwand führt. Bei uns sind das 30 Millionen EUR pro Jahr. Wir sind der Mei
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